Folgende Geschichte ist natürlich frei erfunden, ebenso alle darin erwähnten Namen, Orte usw., einfach alles.
Herr Meier leidet unter mehreren Wirbelsäulenerkrankungen und - leiden (sagen wir zwei Prolapse, Spinalkanalstenosen und Morbus Forestier), hat aber bis jetzt nur einen GdB von 20%. Sein Job im ÖD bringt es mit sich, daß er die meiste Zeit zu Fuß unterwegs ist und sich nur für 5 - 10 Min. je h setzen kann. Nun ist sein Stuhl seiner Meinung nach allgemein, ganz besonders aber für ihn eher ungeeignet. Die Rückenlehne läßt sich nicht unabhängig von der Sitzfläche in der Neigung verstellen, so daß beim verstellen der Lehnenneigung die Sitzfläche mit nach hinten kippt. Das ist eher ungünstig, da Sitzflächen grundsätzlich waagerecht oder gar leicht nach vorn geneigt sein sollten, für Herrn Meier ist das Sitzen darauf eine Qual. Sein Arbeitgeber mag ihm aber aus Kostengründen keinen besseren Stuhl zur Verfügung stellen, obwohl Herr M. ein Attest seines Orthopäden vorgelegt hat. Also hat er den Betriebsarzt eingeschaltet. Dieser hat bei einer Inaugenscheinnahme festgestellt, daß besagter Stuhl zwar eher schlecht ist, aber für die kurze Zeit, die Herr M. ja nur sitzen darf, ausreicht. Herr M. wundert sich nun über diese Logik. Wenn ihm nach längerem Gehen und Stehen Füße, Beine und Rücken schmerzen und er sich endlich mal setzen kann, dann kann er ruhig schlecht sitzen, weil er das ja eh nur kurz kann?
Aber von der Logik mal abgesehen, wie wäre dieser frei erfundene Fall sonst zu bewerten?
mir sind da mehrere Gedanken durch den Kopf gegangen. Wenn es nur die Neigung der Sitzfläche ist, kann sich der werte Herr doch für ein paar Euronen ein Keilkissen kaufen. Oder evtl. eine Stehhilfe, wie man sie fürs Bügeln verwenden kann. Das wären beides so günstige Alternativen, dass es sich kaum lohnt irgendwas in Gang zu setzten.
Folgende Geschichte ist natürlich frei erfunden, ebenso alle
darin erwähnten Namen, Orte usw., einfach alles.
Gut, dann lasse auch ich der Phantasie freien Lauf.
Herr Meier leidet… im ÖD
Nun ist sein Stuhl seiner Meinung nach allgemein, ganz
besonders aber für ihn eher ungeeignet.
Herr Meier kann nach Sitzprobe beurteilen, welcher Stuhl für ihn geeignet ist. Also soll Herr Meier in den nächsten einschlägigen Laden gehen (gehen geht, oder?), probesitzen und sich den passend erscheinenden Stuhl kaufen. Die paar Kröten wird Herr Meier bestimmt übrig haben, um auf diese Weise ohne Rückenschmerzen seine sicherlich schwer belastende Dauerstresstätigkeit im ÖD durchzusitzen … äh … durchzustehen.
Gruß
Wolfgang
PS: Ist vor allen Dingen eine waagerechte Sitzfläche entscheidend, habe ich das Passende für Herrn Meier. Mein alter Holzstuhl, der sich u. a. als Sägebock im Schuppen und als Lackierunterlage bewährte, hat eine schön waagerechte Sitzfläche. Nur neu verleimen, schleifen und ein bisschen Farbe, dann wäre das Schmuckstück wieder frisch wie aus dem Laden.
während meiner Tätigkeit bei einer Kommunalverwaltung habe ich viele Kollegen erlebt, die sich einen eigenen Schreibtischstuhl von zu Hause mitbrachten.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass dies bei der Behöre wo Herr Meier arbeitet, verboten ist.
so so… .die haben ihren eigenen Stuhl mitgebracht…,. Und nächstes Jahr bringen die ihren Laptop mit zum arbeiten? Und irgend wann bezahlen die MA noch Heizkostenzuschuss?
Also bisher dachte ich, dass ich arbeitgeberfreundlich eingestellt bin… aber das was ich hier lese… und dann gleich bei 2 verschiedenen Benutzern? unglaublich…
Herr Meier leidet… im ÖD
Nun ist sein Stuhl seiner Meinung nach allgemein, ganz
besonders aber für ihn eher ungeeignet.
Herr Meier kann nach Sitzprobe beurteilen, welcher Stuhl für
ihn geeignet ist.
Nicht nur er. Jeder, der in der Lage ist, zu verstehen, was waagerecht (Sitzfläche) und was verstellbar (Rückenlehne) bedeuten, kann das.
Also soll Herr Meier in den nächsten
einschlägigen Laden gehen (gehen geht, oder?),
Lesen geht, oder? Steht da nicht was von max. 5 - 10 Min. sitzen, ansonsten gehen oder stehen?
probesitzen und
sich den passend erscheinenden Stuhl kaufen. Die paar Kröten
wird Herr Meier bestimmt übrig haben, um auf diese Weise ohne
Rückenschmerzen seine sicherlich schwer belastende
Dauerstresstätigkeit im ÖD durchzusitzen … äh …
durchzustehen.
Nun gut, mit derartigem Humor scheint man den Geschmack einiger Leute hier zu treffen. Besonders der Leute, die „öffentlicher Dienst“ grundsätzlich mit Büro, die Zeit verschlafen etc. gleichzusetzen scheinen.
Aber bestimmt hätte Herr M. die paar Kröten übrig. Sie wären ihm auch bestimmt nicht zu schade. Aber vielleicht ist es ja nicht sein alleiniger Arbeitsplatz? Es soll auch im öD bereiche geben, die 24/7 besetzt sind. Vielleicht hat Herr M. also keine Lust, einen Stuhl für alle zu spenden?
PS: Ist vor allen Dingen eine waagerechte Sitzfläche
entscheidend, habe ich das Passende für Herrn Meier. Mein
alter Holzstuhl, der sich u. a. als Sägebock im Schuppen und
als Lackierunterlage bewährte, hat eine schön waagerechte
Sitzfläche. Nur neu verleimen, schleifen und ein bisschen
Farbe, dann wäre das Schmuckstück wieder frisch wie aus dem
Laden.
während meiner Tätigkeit bei einer Kommunalverwaltung habe ich
viele Kollegen erlebt, die sich einen eigenen
Schreibtischstuhl von zu Hause mitbrachten.
Würde Herr M. bestimmt tun, wenn er ihn nicht mit vielen Kollegen teilen müßte. Wie schon an anderer Stelle erwähnt, gibt es auch im ÖD Bereiche, in denen 24/7 gearbeitet wird.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass dies bei der Behöre wo
Herr Meier arbeitet, verboten ist.
mir sind da mehrere Gedanken durch den Kopf gegangen. Wenn es
nur die Neigung der Sitzfläche ist, kann sich der werte Herr
doch für ein paar Euronen ein Keilkissen kaufen.
Bestimmt hat er das schon probiert und es hat nichts gebracht.
Oder evtl.
eine Stehhilfe, wie man sie fürs Bügeln verwenden kann.
Vielleicht hat Herr M. ein größeres Areal zu begehen und könnte da keine Gehhilfe mitführen, um sie zu benutzen, wenn er mit jemandem reden muß.
Das
wären beides so günstige Alternativen, dass es sich kaum lohnt
irgendwas in Gang zu setzten.
Was könnte man denn sonst in Gang setzen?
Grundsätzlich gibt es Unterstützungsmögichkeit vom RV-Träger,
bereiche geben, die 24/7 besetzt sind. Vielleicht hat Herr M.
also keine Lust, einen Stuhl für alle zu spenden?
Wie geht es denn den Kollegen von Herrn M. mit diesem Stuhl? Können die darauf gut sitzen?
Wenn nein, warum schließen sich die Kollegen nicht zusammen, um einen anderen Stuhl zu kriegen?
Wobei…bei der kurzen Sitzzeit von Herrn M. würde ich Schäden aufgrund des Stuhls fast ausschließen
während meiner Tätigkeit bei einer Kommunalverwaltung habe ich
viele Kollegen erlebt, die sich einen eigenen
Schreibtischstuhl von zu Hause mitbrachten.
Würde Herr M. bestimmt tun, wenn er ihn nicht mit vielen
Kollegen teilen müßte. Wie schon an anderer Stelle erwähnt,
gibt es auch im ÖD Bereiche, in denen 24/7 gearbeitet wird.
also erwartet Herr M. dass die Behörde einen behindertengerechten Stuhl anschafft, wo sich dann auch alle anderen Kollegen drauf setzen sollen. Ob die gesunden Kollegen darauf sitzen können, ist ja völlig egal. Dieser Herr M. scheint sehr egoistisch zu sein.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass dies bei der Behöre wo
Herr Meier arbeitet, verboten ist.
Und dennoch gibt es so etwas.
Dies glaube ich nicht. Um welche Behörde soll es sich denn handeln ?
während meiner Tätigkeit bei einer Kommunalverwaltung habe ich
viele Kollegen erlebt, die sich einen eigenen
Schreibtischstuhl von zu Hause mitbrachten.
Würde Herr M. bestimmt tun, wenn er ihn nicht mit vielen
Kollegen teilen müßte. Wie schon an anderer Stelle erwähnt,
gibt es auch im ÖD Bereiche, in denen 24/7 gearbeitet wird.
also erwartet Herr M. dass die Behörde einen
behindertengerechten Stuhl anschafft, wo sich dann auch alle
anderen Kollegen drauf setzen sollen. Ob die gesunden Kollegen
darauf sitzen können, ist ja völlig egal. Dieser Herr M.
scheint sehr egoistisch zu sein.
Eher scheint mir der Verfasser dieses Beitrags Leseschwierigkeiten zu haben. Von einem behindertemgerechtem Stuhl ist nirgends die Rede, sondern von einem mit waagerechter Sitzfläche, mehr nicht.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass dies bei der Behöre wo
Herr Meier arbeitet, verboten ist.
Und dennoch gibt es so etwas.
Dies glaube ich nicht.
Warum nicht? Weil man dazu neigt, anderen Lüge zu unterstellen oder weil man nicht in der Lage ist, sich vorzustellen, daß es Dinge jenseits des eigenen Horizonts gibt?
während meiner Tätigkeit bei einer Kommunalverwaltung habe ich
viele Kollegen erlebt, die sich einen eigenen
Schreibtischstuhl von zu Hause mitbrachten.
Würde Herr M. bestimmt tun, wenn er ihn nicht mit vielen
Kollegen teilen müßte. Wie schon an anderer Stelle erwähnt,
gibt es auch im ÖD Bereiche, in denen 24/7 gearbeitet wird.
also erwartet Herr M. dass die Behörde einen
behindertengerechten Stuhl anschafft, wo sich dann auch alle
anderen Kollegen drauf setzen sollen. Ob die gesunden Kollegen
darauf sitzen können, ist ja völlig egal. Dieser Herr M.
scheint sehr egoistisch zu sein.
Eher scheint mir der Verfasser dieses Beitrags
Leseschwierigkeiten zu haben. Von einem behindertemgerechtem
Stuhl ist nirgends die Rede, sondern von einem mit
waagerechter Sitzfläche, mehr nicht.
ist es ein Unterschied ob es sich um einen behindertengerechten Stuhl oder um einen Stuhl mit waagerechter Sitzfläche handelt ?
Es wird erwartet, dass alle anderen Kollegen sich dann mit diesem Stuhl abfinden müssen.
Auf die Antworten bezogen - ein sehr egoistischer Mensch.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass dies bei der Behöre wo
Herr Meier arbeitet, verboten ist.
Und dennoch gibt es so etwas.
Dies glaube ich nicht.
Warum nicht? Weil man dazu neigt, anderen Lüge zu unterstellen
oder weil man nicht in der Lage ist, sich vorzustellen, daß es
Dinge jenseits des eigenen Horizonts gibt?
Wir schreiben hier doch über Herrn Meier oder etwa nicht, also über eine Dritte Person. Wenn es so sein sollte, dass die Behörde dies nicht erlauben sollte, sollte sich Herr Meier sofort mit dem Personalrat in Verbindung setzen.
Dieser hat Mittel und Wege zu erreichen, dass Herr M. sich seinen eigenen Stuhl mitbringen darf.
Ob der Arbeitgeber aufgrund seiner Fürsorgepflicht dem AN einen leidensgerechten Stuhl stellen muß , kann man im Zweifel vor dem Arbeitsgericht erstreiten. Vorher wird es zwar viele Meinungen, aber keine verbindliche Aussage geben.
Wie geht es denn den Kollegen von Herrn M. mit diesem Stuhl?
Können die darauf gut sitzen?
Die leiden nicht unter den erwähnten Krankheiten?
Also würde Herr M. von seinen Kollegen erwarten, daß sie auf einem Stuhl sitzen, der zwar für Herrn M. geeignet ist, aber für die Mehrzahl der Kollegen nicht, weil sie nicht die Leiden des Herrn M. teilen?
Wenn nein, warum schließen sich die Kollegen nicht zusammen,
um einen anderen Stuhl zu kriegen?
Gute Ideee an sich. Aber man kennt das ja.
Nein, kennt man nicht. Man kennt eigentlich ein gutes Betriebsklima bei dem es kein Problem ist, wenn sich 2 oder 3 Kollegen zusammensetzen und ein Problem gemeinsam lösen und wenn es nur auf die gemeinsame Anschaffung eines besseren Stuhls hinausläuft
Eine spezielle gesetzliche Regelung wird man nicht finden, die den AG verpflichtet, bei einer so „kleinen“ Beeinträchtigung einen anderen Stuhl zu beschaffen(kein ASIG, TVÖD o.ä.,keine UVV).
Also kann man nur auf freiwillige Hilfe hoffen.
ABER:
Grundsätzlich gilt das SGB IX ja für alle Menschen, nicht nur Schwerbehinderte (§2 Abs.1 SGB IX), so daß man agumentieren kann, dass der AG dies bei seiner Entscheidung beachten sollte.
Eine Anfrage bei Versorgungsamt/Integrationsamt nach Zuschüssen kann auch nicht schaden(hier sollte die Verschlimmerung verhindert werden).