Hallo,
eine kurze Frage.
Unser Hausbau ist ordentlich überschritten. Lt dem BGB Bauvertrag wäre der späteste Übergabetermin am 24.12.2018 gewesen.
Darf das Bauunternehmen jetzt noch Zeiten für den Jahreswechsel oder für die jetzigen Schlechtwettertage abziehen? Also nach der vereinbarten Übergabe?
Er will mir gerade seine Strafzahlungen nach hinten schieben.
In der Bauphase hatten wir dank des Sommers keine Schlechtwettertage. Jetzt im Winter kommen die aber natürlich.
Beispiel: Dachstuhl wurde im August gerichtet. Ist aber immer noch nicht komplett gedeckt. Das hätte aber doch schon längst fertig sein müssen/können.
Das Vordach hingegen würde noch überhaupt nicht begonnen. Geht jetzt natürlich auch nicht wegen Frost…
Über Weihnachten und Silvester ist der Estrich getrocknet. Da wollen die mir jetzt auch 8 Tage abziehen. Es hätte aber doch eh niemand weitermachen können?!
Danke für Eure Tipps