Schlechte Bewertungen

Hi ihr,

bei mir hat im Oktober jemand zwei Artikel ersteigert, sich auf zwei Zahlungsaufforderungen nicht gemeldet und natürlich auch nicht bezahlt.
Daraufhin hab ich dann irgendwann einen Streitfall eröffnet. Kurz vor Ablauf kam dann von der Käuferin ein „hab doch bezahlt???“ (was nicht stimmt) und dann nichts mehr, obwohl ich noch 2x versuchte, Kontakt aufzunehmen. Ich habe den Streitfall dann nach Ablauf geschlossen und das Thema beendet, da die Käuferin nicht zu einem einzigen Zeitpunkt persönlichen Kontakt mit mir aufgenommen hat, noch bezahlt hat.

Gestern bekam ich nun für beide Auktionen eine negative Bewertung. Ich seh das richtig, dass ich dagegen mal wieder überhaupt nichts tun kann, oder? Da haben es die Käufer bei Ebay ja wirklich leicht…

Viele Grüße,
Claudi

Hallo,

Daraufhin hab ich dann irgendwann einen Streitfall eröffnet.
Kurz vor Ablauf kam dann von der Käuferin ein „hab doch
bezahlt???“ (was nicht stimmt) und dann nichts mehr, obwohl
ich noch 2x versuchte, Kontakt aufzunehmen.

Im Zweifelsfall muss der Käufer eine Bezahlung nachweisen, z. B. durch Übersenden von Scan, Kopie oder Foto des Kontoauzuges. Ich hätte hier dirket mit ebay Kontakt aufgenommen per Telefon oder E-Mail.

Ich habe den
Streitfall dann nach Ablauf geschlossen und das Thema beendet,

? Wieso denn bloß? Und doch nicht als gütlich geeinigt?! Wenn ein Streitfall läuft, der Käufer nicht zahlt und der Käufer vom Verkäufer gesperrt wird,
http://pages.ebay.de/help/sell/manage_bidders_ov.html
Käufer verwalten: Bieter und Käufer sperren, Gebote streichen

DANN kann der Käufer keine negative Bewertung abgeben.

da die Käuferin nicht zu einem einzigen Zeitpunkt persönlichen
Kontakt mit mir aufgenommen hat, noch bezahlt hat.

Eine Idee: einige meiner Nichtzahler sind immer felsenfest überzeugt, dass sie bezahlt haben - was passiert ist: Zahlendreher bei der Kontonummer, Geld wurde vom Käuferkonto abgebucht und dann wegen falscher Bankverbindung wieder zurückgebucht. Wenn mir jemand sagt: „ich habe doch bezahlt“ und ich keine Zahlung finden kann, ist das immer meine erste Frage an den Käufer, „was genau steht auf Ihrem Kontoauszug, stimmt die Kontonummer, wurde die Zahlung nicht zurückgebucht“

Gestern bekam ich nun für beide Auktionen eine negative
Bewertung. Ich seh das richtig, dass ich dagegen mal wieder
überhaupt nichts tun kann, oder?

Sofern der Käufer nicht zustimmt, die Bewertung zurückzunehmen sieht es schlecht aus
http://pages.ebay.de/help/feedback/questions/unfair-…
Ich habe eine ungerechte negative oder neutrale Bewertung erhalten. Kann diese entfernt werden?

Stephanie

Das ist definitiv von Ebay so gewollt.
Hallo,

Gestern bekam ich nun für beide Auktionen eine negative
Bewertung. Ich seh das richtig, dass ich dagegen mal wieder
überhaupt nichts tun kann, oder? Da haben es die Käufer bei
Ebay ja wirklich leicht…

genau so ist es und so wird es auch von den Käufern praktiziert. Durch das neue Bewertungssystem kann sich quasi jeder Käufer überlegen, ob er einen Artikel bezahlt und abnimmt. Er hat immer die Möglichkeit den Verkäufer negativ zu bewerten. Eine einzige Ausnahme gilt hier: Wenn der Verkäufer einen Streitfall eröffnet und der Käufer darauf nicht reagiert, darf er nicht negativ bewerten. Solange er aber, wie auch immer, reagiert, wird ihm die negative Bewertung möglich sein. Der Verkäufer muss, will er nicht auch noch auf den Gebühren sitzen bleiben, den Streitfall schließen, was zwangsweise dazu führt, dass der Käufer als unzuverlässiger Bieter verwarnt wird. Aus Rache gibt es dann idR. eine Negative von Käufer.

Kurzum: Gegen Nichtzahler kann man bei Ebay defacto nichts mehr machen. Und das wissen die Käufer und werden immer frecher. Jüngstes Beispiel bei mir: MP3 Player Anfang Oktober versteigert, vom Käufer nur bla, bla, hat niemals gezahlt, am 30. November wieder reingesetzt, Verkauf am 07.12. 1 Minute nach Auktionsende Mail vom Käufer, dass er den Text nicht richtig gelesen hat und vom Kauf „zurücktritt“. Einige Wochen zuvor: Defekte Digital Kamera versteigert, Käufer zahlt trotz Eröffnung des Streitfalls nicht, wird stattdessen frech und schreibt mir per Email, dass ich ihn nicht belästigen soll. Unmittelbar nach Schließung des Streitfalls bewertet er mich negativ. Ich habe dann Ebay angeschrieben und gefragt, wieso jemand, der nicht zahlt und der sogar von Ebay dafür verwarnt wurde, eine neagtive Bewertung abgeben darf. Antwort: Das ist so in Ordnung.

So macht Ebay doch wirklich Spass. Ich kann aus eigener Erfahrung sagen, dass sich die Abnahmequote und Geschwindigkeit der Zahlungseingänge seit Einführung des neuen Bewertungssystems drastisch verschlechtert haben.

Gruß

S.J.

Hi Stephanie,

vielen Dank, dass Du Dich mit meinem „Fall“ auseinandergesetzt hast!

Im Zweifelsfall muss der Käufer eine Bezahlung nachweisen, z.
B. durch Übersenden von Scan, Kopie oder Foto des
Kontoauzuges. Ich hätte hier dirket mit ebay Kontakt
aufgenommen per Telefon oder E-Mail.

Dass der Käufer eine Bezahlung nachweisen können muss, davon sagt Ebay aber nichts, oder? MIR wäre es logisch, denn so könnte man solche Fälle sehr einfach klären. Ich habe übrigens eine E-Mail an Ebay geschrieben, erhielt auch nach einem Tag bereits Antwort, allerdings mit dem erwarteten Tenor, dass sie da leider nichts für mich tun können.

? Wieso denn bloß? Und doch nicht als gütlich geeinigt?! Wenn
ein Streitfall läuft, der Käufer nicht zahlt und der Käufer
vom Verkäufer gesperrt wird,
http://pages.ebay.de/help/sell/manage_bidders_ov.html
Käufer verwalten: Bieter und Käufer sperren, Gebote streichen

Wieso ich den Streitfall geschlossen habe? Damit ich wenigstens meine Gebühren wiederkriege. Ich ging ehrlich gesagt (naiverweise) nicht davon aus, dass das Einzige, was ich je von der Käuferin hören würde, eine negative Bewertung ist. Gütlich einigen geht ja nicht, wenn der Käufer nicht antwortet. Dass ich die Käuferin JETZT sperren werde, daran besteht kein Zweifel, aber das nützt mir ja nichts mehr. Hätte es etwas geändert, wenn ich sie während der Laufzeit des Streitfalls gesperrt hätte?

Wenn mir jemand sagt: „ich habe doch bezahlt“
und ich keine Zahlung finden kann, ist das immer meine erste
Frage an den Käufer, „was genau steht auf Ihrem Kontoauszug,
stimmt die Kontonummer, wurde die Zahlung nicht zurückgebucht“

Ich habe die Käuferin mindestens 5x angeschrieben (natürlich auch nach Ihrem „Habe doch bezahlt???“), leider kam aber nie eine Antwort. Meine Kontaktaufnahme war immer freundlich und sie hätte sich damals noch jederzeit melden können.

Es ist schon frustrierend. Wenn mir nun mal jemand eins auswischen möchte, braucht er also nur etwas ersteigern, sich nie melden, irgendwann zwischendrin mal auf den Streitfall reagieren, und mir dann eine negative Bewertung reinhauen. Schön. Ich verstehe ja, dass Ebay seine Käufer schützen möchte, aber SO kann es doch auch nicht gehen… :frowning:

Nochmals danke & viele Grüße,
Claudi

Hi Steve,

auch Dir lieben Dank, dass Du Dir Zeit für eine Antwort genommen hast - wenn mir diese auch nicht wirklich Grund zur Hoffnung gibt, was Ebay angeht.
Da es (offensichtlich) genau so ist, wie Du es beschrieben hast, wie kann es da sein, dass die Verkäufer bei Ebay damit leben (können), anstatt sich aufzulehnen? Das kann doch so nicht die einzige Möglichkeit sein. Wieso kann Ebay nicht eine Kopie der Zahlung anfordern? In meinem Fall sähe es dann für meine Käuferin schon sehr schlecht aus, da nie eine eingegangen ist…
Wenn mir nun jemand an den „Karren fahren“ will und mir meine Bewertungsquote versauen möchte (bis grade waren das noch reine 100%), dann ist das doch super einfach und ich kann überhaupt nichts dagegen tun. Das kann doch nicht der Sinn sein?! Ich bin ja froh, dass ich bei Ebay meist an anständige Leute gerate, aber für die Zukunft seh ich nun doch so ein bisschen schwarz…

Viele Grüße,
Claudi

Hallo,

Da es (offensichtlich) genau so ist, wie Du es beschrieben
hast, wie kann es da sein, dass die Verkäufer bei Ebay damit
leben (können), anstatt sich aufzulehnen?

würde Ebay Rücksicht auf die Meinung und Bedürfnisse von Mitgliedern nehmen, sähe auf dieser Plattform so einiges anders aus.

Als Quasi-Monopolist sch… man doch auf das Feedback seiner Kunden. Kurfristiger Shareholder Value ist das einzige was zählt.

Gruß

S.J.

Hallo,

Im Zweifelsfall muss der Käufer eine Bezahlung nachweisen, z.
B. durch Übersenden von Scan, Kopie oder Foto des
Kontoauzuges. Ich hätte hier dirket mit ebay Kontakt
aufgenommen per Telefon oder E-Mail.

Dass der Käufer eine Bezahlung nachweisen können muss, davon
sagt Ebay aber nichts, oder? MIR wäre es logisch, denn so
könnte man solche Fälle sehr einfach klären.

Mag sein, dass ebay dazu nichts sagt - zunächst einmal muss der Verkäufer da hinterher rennen. Verkäufer haben zahlreiche Pflichten, die Zahlung ordnungsgemäß abzuwickeln ist aber einzig Pflicht des Käufers. Dass Kontoauszüge aufzubewahren sind, hört man allenthalben. Ich habe hier noch einen Artikel rausgesucht http://cms.mz-web.de/servlet/ContentServer?pagename=…
Zahlungsnachweis aufheben: Kontoauszüge drei Jahre aufheben

Wer schon mal ein Inkassobüro am Hals hatte (hatte ich mal von einem Arzt der nicht Buchführen konnte), weiß, dass man die erst nach Vorlage der Kontoauszüge mit dem Zahlungsbeleg los wird.

Wenn der Ärger über den Käufer groß genug ist und man ABSOLUT sicher ist, dass man selbst keinen Zahlungseingang übersehen hat, würde ich in diesem Fall vielleicht sogar ein Mahn- und Zahlungseintreibungsverfahren in Gang setzen. War das jetzt eigentlich Privatverkauf? Bei gewerblichem Verkauf oder Scheinprivat, könnte der Käufer natürlich jederzeit den Kauf widerrufen. Einen gerichtlichen Mahnbescheid bekommt man glaube ich so für 20-30 Euro, die natürlich dem Käufer in Rechnung gestellt werden - das habe ich noch nicht gemacht aber es gibt genügend Infoseiten wie’s geht.

Stephanie