Schlechte Hundehaltung in der Nachbarschaft

Wo kann ich sowas, möglichst anonym, melden? Mit dem betreffenden Menschen reden halte ich für sinnlos. Sinnvoll dagegen wäre, glaube ich, das Tier da ganz rauszuholen (Bretterverschlag-Haltung (ist ja an sich schon völlig „daneben“), auch in dieser Jahreszeit.
Tierheim? Tierschutzbund? (ich weiß nicht, wie ich die nächste „Ansprechstelle“ finde)

Danke für Tipps,
Nina

…für so etwas ist der amtstierarzt verantwortlich.
den findest du unter veterinäramt, amt für verbraucherschutz im telefonbuch. die müßen jeden fall nachgehen der gemeldet wird, ob anonym oder nicht!

gruß
dirk

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Wo kann ich sowas, möglichst anonym, melden? Mit dem
betreffenden Menschen reden halte ich für sinnlos. Sinnvoll
dagegen wäre, glaube ich, das Tier da ganz rauszuholen
(Bretterverschlag-Haltung (ist ja an sich schon völlig
„daneben“), auch in dieser Jahreszeit.
Tierheim? Tierschutzbund? (ich weiß nicht, wie ich die nächste
„Ansprechstelle“ finde)

zusätzlich bzw. alternativ zum Amtsvet (die sind meistens zu faul einzugreifen, weil das Papierkrieg für sie bedeutet … und das für ein Tier ? >:frowning: ) kannst du auch die Polizei verständigen, die schicken dann jemanden von der hundestaffel vorbei , die den Hund dann in so eine Art Sicherheitsverwahrung nehmen - und auch mehrfach streife fahren um zu schauen ob evtl. Auflagen in der Hundehaltung auch eingehalten werden

Polizei war in den mir bekannten Fällen bisher meistens erfolgreicher -schon durch ihren leicht abschreckenden Effekt

Gruß Hexerl

dagegen wäre, glaube ich, das Tier da ganz rauszuholen
(Bretterverschlag-Haltung (ist ja an sich schon völlig
„daneben“), auch in dieser Jahreszeit.

Könntest Du das mal erläutern???
Wie meinst Du das???
Wieso darf man bei dieser Jahreszeit einen Hund nicht im Zwinger halten???

Hallo W. Behrendt,

erfreut, von dir so nett gegrüßt zu werden!

Was mir auffällt: Sie redet nicht von Zwinger, sondern von Bretterverschlag. Für mich ist das ein Unterschied.

Und was die Frage nach den Auflagen zur Haltung von Hunden im Freien betrifft: Die Tierschutz-Hundeverordnung schreibt vor:

§ 4
Anforderungen an das Halten im Freien
(1) Wer einen Hund im Freien hält, hat dafür zu sorgen, dass dem Hund

  1. eine Schutzhütte, die den Anforderungen des Absatzes 2 entspricht, und
  2. außerhalb der Schutzhütte ein witterungsgeschützter, schattiger Liegeplatz mit wärmegedämmtem Boden zur Verfügung stehen. Während der Tätigkeiten, für die ein Hund ausgebildet wurde oder wird, hat die Betreuungsperson dafür zu sorgen, dass dem Hund während der Ruhezeiten ein witterungsgeschützter und wärmegedämmter Liegeplatz zur Verfügung steht.
    (2) Die Schutzhütte muss aus wärmedämmendem und gesundheitsunschädlichem Material hergestellt und so beschaffen sein, dass der Hund sich daran nicht verletzen und trocken liegen kann. Sie muss so bemessen sein, dass der Hund
  3. sich darin verhaltensgerecht bewegen und hinlegen und
  4. den Innenraum mit seiner Körperwärme warm halten kann, sofern die Schutzhütte nicht beheizbar ist.

Zu prüfen wäre also, ob der angesprochene Verschlag diesen Bestimmungen entspricht.

Grüße,
Christiane

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…wie gesagt, der amtstierarzt ist verpflichtet jede anzeige nachzugehen!

gruß

dirk

zusätzlich bzw. alternativ zum Amtsvet (die sind meistens zu
faul einzugreifen, weil das Papierkrieg für sie bedeutet …
und das für ein Tier ?

…wie gesagt, der amtstierarzt ist verpflichtet jede anzeige
nachzugehen!

weiß ich … genauso wie die Polizei jeder ANzeige oder jedem Hinweis nachgehen muss - nur sind Amtsvets deutlich phlegmatischer als die Polizei

Und „der Anzeige nachzugehen“ bedeutet bei den meisten Amtsvets (die von der gemeldeten tiersorte auch oft wenig bis keine Ahnung >:frowning: haben) hinzugehen, sich zu überlegen ob sie wirklich Lust haben den Papierkrieg überhaupt anzufangen, und dann bequemerweise eine Diagnose zu stellen, die kein weiteres Vorgehen von ihrer Seite erfordert.

Das habe ich jetzt schon 5 mal erlebt … während eine Anzeige bei der Polizei bisher noch jedesmal direkt zum Erfolg (für das Tier) geführt hat, weil die wenn möglich gleich Kollegen hinschicken die Ahnung von der betroffenen Tierart haben (Hundestaffel, Berittene etc.)

Die Polizei ist und bleibt bei mir da immer die erste Adresse !

Gruß Hexerl

…entschuldige mal, aber amtstierärzte sind, wie der name schon sagt, auch tierärzte! ich kenne keinen tierarzt der nicht ahnung von tieren hat,das ist sein beruf!!
es kann ja sein das bei beamten die uhren anders ticken, aber das sie keine wissen über tiere haben find dich doch eine schlechte aussage.
hast du auch keine ahnung von deinem beruf??? ich hoffe doch.

gruß

dirk

Und „der Anzeige nachzugehen“ bedeutet bei den meisten
Amtsvets (die von der gemeldeten tiersorte auch oft wenig bis
keine Ahnung >:frowning: haben) hinzugehen,:
Die Polizei ist und bleibt bei mir da immer die erste Adresse

Ich kann das gern erklären.
Hunde dürfen sowieso nicht länger als 2 Stunden täglich im Zwinger gehalten werden (danach wird sogar in der Sachkundenachweis-Prüfung gefragt, hab ich zufällig gestern abgelegt).
Und in diesem Falle ist das nicht mal ein „geräumiger“ Zwinger, sondern ein primitiver, zu kleiner Bretterverschlag. Und ich persönlich glaube, dass es für einen Hund bei Temperaturen um 0 Grad nachts zu kalt ist. Vielleicht liege ich da völlig falsch - aber ich würde meinen Hund so nicht halten wollen.

Gruß,
Nina

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§ 4
Anforderungen an das Halten im Freien
(1) Wer einen Hund im Freien hält, hat dafür zu sorgen, dass
dem Hund

  1. eine Schutzhütte, die den Anforderungen des Absatzes 2
    entspricht, und
  2. außerhalb der Schutzhütte ein witterungsgeschützter,
    schattiger Liegeplatz mit wärmegedämmtem Boden zur Verfügung
    stehen. Während der Tätigkeiten, für die ein Hund ausgebildet
    wurde oder wird, hat die Betreuungsperson dafür zu sorgen,
    dass dem Hund während der Ruhezeiten ein witterungsgeschützter
    und wärmegedämmter Liegeplatz zur Verfügung steht.
    (2) Die Schutzhütte muss aus wärmedämmendem und
    gesundheitsunschädlichem Material hergestellt und so
    beschaffen sein, dass der Hund sich daran nicht verletzen und
    trocken liegen kann. Sie muss so bemessen sein, dass der Hund
  3. sich darin verhaltensgerecht bewegen und hinlegen und
  4. den Innenraum mit seiner Körperwärme warm halten kann,
    sofern die Schutzhütte nicht beheizbar ist.

Zu prüfen wäre also, ob der angesprochene Verschlag diesen
Bestimmungen entspricht.

Grüße,
Christiane

Nein, in meinen Augen entspricht diese Hütte dem überhaupt nicht - wenn ich auch nicht die Gelegenheit habe, sie genauestens zu inspizieren. Kann sein, dass die Tierhaltung „nur“ an der GRENZE zu dem ist, was im Sinne der Anforderungen nicht mehr zulässig ist. Für mich trotzdem Grund genug, dem nachzugehen.

Gruß und danke für die vielen Beiträge,
Nina

…entschuldige mal, aber amtstierärzte sind, wie der name
schon sagt, auch tierärzte! ich kenne keinen tierarzt der
nicht ahnung von tieren hat,das ist sein beruf!!

hallo ??? du hast keine Haustiere, oder? und hattest noch NIE mit einem Amtsvet zu tun ?

es kann ja sein das bei beamten die uhren anders ticken, aber
das sie keine wissen über tiere haben find dich doch eine
schlechte aussage.

Wer lesen kann ist ganz klar im Vorteil :o)

ich sagte nicht „kein Wissen über Tiere“ sondern "oft wenig bis kein wissen " über genau die betroffene Tierart (!) das ist GANZ etwas anderes …

ich bringe mein Pferd auch nicht zu einem kleintierarzt, weil der nämlich in seinem tiermedizinischen Studium max 1/2 Jahr speziell Pferd gehört(was nicht gelernt heisst) hat und auch sofort wieder vergessen hat, weil er sich nämlich auf das Paarungsverhalten der nacktschnecken spezialisierte … mal krass ausgedrückt

und ich kenne genügend Fachtierärzte für Pferde (um bei dem Beispiel zu bleiben) die ich niemals nicht an mein Pferd lassen würde, weil mir mein Tier nämlich wirklich was wert ist … und Amtsvet sind nunmal die Tierärzte, die im Verhältnis zu anderen TÄ wohl oder übel die wenigste praktische Erfahrung mit Tieren haben…

hast du auch keine ahnung von deinem beruf??? ich hoffe doch.

ich habe ahnung von sämtlichen MSDOS, win2.x, WIN3.x Win9x, WinNT, W2K w3k3,sämtliche Officepakete, Unix. MPE/iX, bisschen Linux, bisschen Cobol, VB und C programmierung - kann etwas holperig cisko router konfigurieren etc. ABER ich habe KEINE Ahnung von Novell oder von Apple-Computern

wenn man mich also jetzt mit „EDV ist dein Beruf, schau doch mal was an meinem Apple nicht stimmt“ kommt, wäre ich in genau der Lage eines Amtsvets, dass ich zwar im Prinzip weiss was es ist, wie es funktionieren könnte, aber um genau zu wissen wie es funktioniert müsste ich ne weile bücher lesen - und ob das was ich da sehe ein bug oder feature ist könnte ich auch nicht auf anhieb sagen

Ich würde es (weil es mein JOB ist) zwar probieren und sicher auch irgendwie hinbekommen, ABER es ist nicht mein Fachgebiet, es dauert also länger und bringt sicher nicht die gleichen ergebnisse wie die eines Menschen, der täglich damit umgeht.

Amtsvets sind keine Spezialisten ! Sie haben von vielen Tieren mehr oder weniger theoretische Ahnung und wenn sie zu hause kein eigenes tier haben, so gut wie garkeine praktische Erfahrung - und das ist nunmal Fakt

ich kann dir gern das eine oder andere Beispiel aus der Praxis aufführen - sehr witzig, man glaubt es kaum - nur leider war für das Tier meistens etwas weniger witzig …

Gruß Hexerl

Und „der Anzeige nachzugehen“ bedeutet bei den meisten
Amtsvets (die von der gemeldeten tiersorte auch oft wenig bis
keine Ahnung >:frowning: haben) hinzugehen,:
Die Polizei ist und bleibt bei mir da immer die erste Adresse