Schlechte Raumluft durch Wandfarbe

Angenommen man zieht in eine frisch renovierte Wohnung und dort riecht es stark nach Farbe, was kann man tun um diesen Geruch zu beseitigen. Gestrichen wurde die Raufasertapete mit Faust Power-Deckweiss (Innen). Die Renovierung erfolgte im April 2009, also vor über 3 Monaten, trotzdem riecht es in allen renovierten Räumen immer noch nach Farbe. Lüften, Raumspray etc. hat bisher nicht viel gebracht. Der Geruch baut sich nach dem Lüften immer wieder neu auf. Hat jemand eine Idee, woran dies liegen könnte? Laut Vermieter hat der Vormieter die Wände bereits vorher gestrichen, allerdings nicht zufriedenstellend, sodass noch einmal komplett neu gestrichen wurde. Kann es sein, dass sich die beiden Farben nicht vertragen?

Wäre es möglich auf Grund dieses Mangels bereits vor Ablauf der Mindestmietzeit (1 Jahr) aus dem Mietvertrag auszusteigen?

Angenommen der Mietvertrag ist für zwei Personen, bisher hat aber nur eine Person unterschrieben, ist der Vertrag dann überhaupt rechtswirksam?

Mit freundlichen Grüßen

Horst

Hi,

Angenommen man zieht in eine frisch renovierte Wohnung und
dort riecht es stark nach Farbe, was kann man tun um diesen
Geruch zu beseitigen.

Kann der Geruch etwas zugeordnet werden, zB zu Lösungsmittel?

Gestrichen wurde die Raufasertapete mit
Faust Power-Deckweiss (Innen). Die Renovierung erfolgte im
April 2009, also vor über 3 Monaten, trotzdem riecht es in
allen renovierten Räumen immer noch nach Farbe. Lüften,
Raumspray etc. hat bisher nicht viel gebracht. Der Geruch baut
sich nach dem Lüften immer wieder neu auf.

Kommt den der Geruch aus dem eigenen Wohnraum?

Hat jemand eine
Idee, woran dies liegen könnte?

Naja, Geruch kann ein PC noch nicht weitergeben…
zum Glück. :wink:

Laut Vermieter hat der
Vormieter die Wände bereits vorher gestrichen, allerdings
nicht zufriedenstellend, sodass noch einmal komplett neu
gestrichen wurde.

Von wem?

Kann es sein, dass sich die beiden Farben
nicht vertragen?

Die beiden Tapetenfarben? Davon wäre mir bislang nichts gekannt, aber ein Chemiker könnte ev. mehr dazu berichten.

Wäre es möglich auf Grund dieses Mangels bereits vor Ablauf
der Mindestmietzeit (1 Jahr) aus dem Mietvertrag auszusteigen?

Ein Verschulden ist noch nicht geklärt.
Ein geringer Mangel fürht nicht zu einer fristlosen Kündigung. Eine fristgerechte Kündigung ist bei unbefristeten MV jederzeit ohne Gründe möglich.

Angenommen der Mietvertrag ist für zwei Personen, bisher hat
aber nur eine Person unterschrieben, ist der Vertrag dann
überhaupt rechtswirksam?

Verbindlich ist der MV für die Personen, die am Anfang im Vertragskopf stehen und auch am Ende unterzeichent haben.
Wenn beide Kriterien für eine oder mehrere Personen nicht durchgeführt wurden, so sind nur die übrigen Vertragspartner. Der MV ist gültig sofern mindestens ein VM und ein M diese Bedingungen erfüllen.

vlg MC

Wäre es möglich auf Grund dieses Mangels bereits vor Ablauf
der Mindestmietzeit (1 Jahr) aus dem Mietvertrag auszusteigen?

Sofern die Mietsache einen Mangel aufweist, kann die Miete gekürzt
werden. In besonderen Fällen wie Gesundheitsgefährdung (akute oder
noch eintretende) gibt es ein Sonderkündigungsrecht für eine fristlose
Kündigung.

Angenommen der Mietvertrag ist für zwei Personen, bisher hat
aber nur eine Person unterschrieben, ist der Vertrag dann
überhaupt rechtswirksam?

Sofern namentlich zwei Namen als Mietparteien genannt sind und bisher
nur eine Person davon unterschrieben hat, gibt es keinen rechtsgültigen Vertrag.

Mit freundlichen Grüßen

Horst

Falsch. Natürlich besteht hier ein rechtswirksamer Vertrag, auch wenn nur ein Mieter unterschrieben hat.

Falsch. Natürlich besteht hier ein rechtswirksamer Vertrag,
auch wenn nur ein Mieter unterschrieben hat.

Gestellte Frage (Zitat)
Angenommen der Mietvertrag ist für zwei Personen, bisher hat aber nur eine Person unterschrieben, ist der Vertrag dann überhaupt rechtswirksam?

Zitat fuddel67:
Sofern namentlich zwei Namen als Mietparteien genannt sind und bisher
nur eine Person davon unterschrieben hat, gibt es keinen rechtsgültigen Vertrag.
(Nicht explizit geschrieben , aber gemeint: es stehen zwei Personen im Vertragskopf)

Zitat McLeo:
Verbindlich ist der MV für die Personen, die am Anfang im Vertragskopf stehen und auch am Ende unterzeichent haben

Fuddel67:
Wenn also Fritze Flink und Lieschen Müller im Vertragskopf stehen
und am Ende beide unterzeichnet haben, ist der MV verbindlich, oder
in anderen Worten: es ist ein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen.

Im Umkehrschluss: Wenn nur einer unterschreibt, dann gibt es keinen rechtsgültigen Vertrag.

Zitat Bitter Moon:

Falsch. Natürlich besteht hier ein rechtswirksamer Vertrag,
auch wenn nur ein Mieter unterschrieben hat.

Ach so. Gut zu wissen.

Zitat McLeo:
Verbindlich ist der MV für die Personen, die am Anfang im
Vertragskopf stehen und auch am Ende unterzeichent haben

Fuddel67:
Wenn also Fritze Flink und Lieschen Müller im Vertragskopf
stehen
und am Ende beide unterzeichnet haben, ist der MV verbindlich,
oder
in anderen Worten: es ist ein rechtsgültiger Vertrag zustande
gekommen.

Im Umkehrschluss: Wenn nur einer unterschreibt, dann gibt es
keinen rechtsgültigen Vertrag.

Falsch Umnkehrschluß. McLeo schreibt: „Verbindlich ist der MV FÜR die Personen, die am Anfang im Vertragskopf stehen und auch am Ende unterzeichent haben“. Wenn also Fritze Flink und Lieschen Müller im Vertragskopf stehen und Fritze Flink unterschrieben aht, dann gibt es sehr wohl einen rechtsgültigen Vertrag, und zwar zwischen Fritze Flink und dem Vermieter.

Gruß,
Max

Zitat Bitter Moon:

Falsch. Natürlich besteht hier ein rechtswirksamer Vertrag,
auch wenn nur ein Mieter unterschrieben hat.

Ach so. Gut zu wissen.

Guten Tag,

Fragt sich nur, wie man die Gesundheitsgefährdung beweist. Wäre ja nicht schön, wenn man erst krank werden muss, um die Miete zu kürzen. Könnte man den Mieter dann auch für die entstehenden Behandlungskosten haftbar machen?