Herr A. hat vor 1 Jahr eine Wohnung frisch renoviert zur Miete bekommen. Herr A. hat Wände rot im Wohnzimmer und dunkelblau im Schlafzimmer gestrichen. Er hat dann eine Freundin mit Kinder kennengelernt und deshalb die Wohnung gekündigt. Der Vermieter bzw der Markler meinte die wände sollen wieder weiß gestreichen wedrden, da die Farben zu ‚krass‘ sind. Okay hat er gemacht, mit alpinaweiß 2 mal drüber und keine bunte Farbe mehr zu seheb, leider passt das alpinaweiß nicht wirklich zum weiß das seit Anfang an drin war. Also hat herr A beschlossen die Wohnung ganz zu streichen, da der Farbunterschied wirklich nicht so toll war.
Nun war Herr A. fertig und heute war Schlüsselübergabe. Der Markler hat sich die Wohnung angeschaut und gesagt, das sie schlecht gemalert wurde, ein paar stellen sieht man das erste weiß und nicht das alpina. Es wurde auch an einigen stellen die Decke mit alpina erwischt und somit müsste er die Decke auch noch komplett streichen und die restlichen stellen ausgleichen.
Zeit hat wurde Herr A von Donnerstag bis Montag gegeben, sonst kommt eine Malerfirma.
Herr A hat wirklich sein bestes gegeben und über 10std. Gestrichen, Farbe weg gemacht von Holzpaneelen, Bad geputzt und Fußboden gründlich gewischt.
Im Mietvertrag steht folgendes:
Schönheitsreparaturen:
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die mieträume werden dem Mieter bei Mietbegrenzung auf Schönheit renoviert übergeben (siehe auch Paragraf 25 Abs 1) insoweit stellt der Mieter dem vermieter alle Ansprüche zur Durchführung von Schönheitsreparaturen frei.
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der Mieter ist während der Dauer der mietzeit, verpflichtet die Schönheitsreparaturen, die auf deinen Gebrauch zurückzuführen sind auf eigene kosten in fachhandwerklicher Ausführung vornehmen zu lassen oder selbst vorzunehmen. Schönheitsreparaturen umfassen nur Dienstbieren innerhalb des Wohnraums, nämlich das anstreichen der Wände und decken und das reinigen der Fußböden.