Guten Tag,ich arbeite seit 2 1/2 Jahren bei einem Sicherheitsdienst mit befristetem Vertrag und bin seitdem bei einer Behörde, und zwar in Vollzeit von Mo.-Fr. tagsüber beschäftigt. Jetzt fällt durch eine Ausschreibung mein Job weg und ich hab gestern die Kündigung zum 11. 02. erhalten. Ist diese Kündigungsfrist korrekt? Mitten im Monat?
Bis 31. 01. bin ich noch bei der Behörde (ab 01. 02. kommt der neue Sicherheitsdienst),danach soll ich die letzten Arbeitstage für einiges weniger an Geld an einem anderen Objekt eingesetzt werden, und zwar abends und an den Wochenenden. Mein Chef vom Sicherheitsdienst sagt, er hätte nichts anders für mich. Eventuell sogar noch mit weniger Stunden als bisher.
Geht das noch mit rechten Dingen zu??
Hallo,
was sagen denn die Vereinbarungen des befristeten Vertrages?
Bis wann befristet?
Grund für die Befristung?
Ist im Vertrag eine Kündigungsfrist vereinbart? Wie lautet diese? (bitte wortwörtlich abschreiben)
Was ist im Vertrag zur regelmäßigen Arbeitszeit und Bezahlung geregelt? Um wieviel sollen die Stunden reduziert werden?
Warst du schon beim Arbeitsamt? Solltest du auf jeden Fall bis spätestens Montag, besser morgen erledigen.
VG
Kerstin
Hi Kerstin
also der dritte und letzte Vertrag ist verlängert worden bis zum 25. 07. 2010.
Die Befristung ist begründet mit §14 ABbs.2 TzBfG.
Zur Kündigungsfrist:
Die ersten 6 Monate des befristeten Arbeitsverhältnisses gelten als Probezeit. Während dieser Zeit richtet sich die Kündigungsfrist nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Nach Ablauf der Probezeit kann das befristete Arbeitsverhältnis vor Ablauf der vereinbarten Frist unter Einhaltung der Kündigungsfrist gemäß den Bestimmungen des jeweils örtlich gültigen Manteltarifvertrags für das Bewachungsgewerbe gekündigt werden.
Sofern keine Tarifverträge bestehen, gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen.
Das befristete Arbeitsverhältnis endet durch Fristablauf zum vorgesehenen Termin , ohne dass es einer vorherigen Kündigung bedarf.Eine stillschweigende Verlängerung des Arbeitsverhältnisses ist gemäß §625 BGB ausgeschlossen.
Die Fa. ist berechtigt, nach erfolgter Kündigung den Mitarbeiter unter Fortzahlung des zuletzt gezahlten Lohnes freistellen.Die Zeit der Freistellung wird auf den etwa noch zustehenden Urlaub angerechnet.
Ohne dass es einer vorherigen Kündigung bedarf, endet das befristete Arbeitsverhältnisautomatisch mit sofortiger Wirkung dann, wenn gegen die Beschäftigung des Mitarbeiters behördliche Sicherheitsbedenken erhoben werden.
Arbeitszeit und Entgelt:
Die Arbeitszeit und deren Einteilungkann sich ausschließlichnach den Einsatzmöglichkeitendes jeweils durchzuführenden Auftrags sowie nach dem betrieblichen Arbeitsanfall richten ( Ich bin seit ersten Tag bei dieser Behörde und soll nur die letzten 11 Tage im Febr. noch auf irgendeinem Objekt meine Restzeit abarbeiten).
Die Fa. kann Ihnen daher keinen Anspruch auf eine bestimmte Arbeitszeit, Dauer oder Einteilung der Arbeitszeit gewähren.
Als Entgelt wird ein Stundenlohn vergütet, der sich entsprechend der jeweils ausgeübten Tätikeit nach den Bestimmungen der jeweils örtlich gültigen Mantel- und Lohntarifverträge richtet.
Tritt infolge der Versetzung eine Tätigkeitsveränderung ein, ist ab dem Tag der Versetzung der nach dem Lohntarifvertrag gültige Stundenlohnfür den betreffenden neuen Arbeitsplatz oder Einsatzort maßgebend.
Die Stunden würden sich um einiges reduzieren (ich weiss nicht genau, wieviele).
Auf jeden Fall ist bei mir jetzt der Aha- Effekt eingetreten und durch genaueres nachlesen bin ich jetzt auch etwas schlauer, das hab ich in der Aufregung versäumt.
Beim Arbeitsamt hab ich mich gemeldet.
Und bevor ich mich die letzten Tage noch mehr ausbeuten lasse, geh ich lieber zum Arzt und lass mich krank schreiben.
Vielen lieben Dank für Deine Bemühungen,
VLG
Hallo Huftier,
nach den Daten hätte ich dir jetzt auch nur raten können, mit allen Unterlagen (1. Vertrag usw.) mal zum Anwalt zu gehen.
Aber eigentlich mag man ja bei Firmen, die solche Verträge geben, nicht wirklich gerne arbeiten
.
Ich wünsche dir jedenfalls viel Erfolg bei der Jobsuche.
VG
Kerstin
Hi Kerstin,
ich war froh, nach der Trennung von meinem Mann, 6 Jahren Hausfrauendasein und dann noch mit 54 Jahren einen Vollzeitjob gefunden zu haben. Das war besser als nix.
Vielen Dank für Deine Mühe
VG Huftier