Schlechter Rechtsanwalt

Hallo,
was kann ich gegen einen schlechten Rechtsanwalt machen. Er kümmert sich erst nach mehrfacher Aufforderung, macht in einem Schreiben einen Vorschlag (Richtung Vergleich) über die Vorgehensweise und legt gleichzeitig eine Kopie des Schreibens an die Gegenseite bei, in der er genau diesen Vorschlag vorträgt.
Sein Partner nimmt sogar ein Verfahren gegen mich bzw. meine Firma (ich bin Gesellschafter-GF)an.
Das dickste Ding machte er jetzt in einer Reisesache. Er bekommt von der Gegenseite einen Vergleichsvorschlag, teilt den uns mit. Wir rufen an, fragen weil er nicht da seine Sekretärin nach den Kosten und teilen dem Anwalt schrftl. mit, daß wenn die Kosten so sind (mit nochmaliger Betragsnennung), soll er den Vergleich abschließen. Er schleiß abt und jetzt bekommen wir eine Kostenrechung, die fast doppelt so hoch ist.
Wir werden ihn auf jeden Fall schmeissen, aber was kann man sonst noch tun?
Michael

Hi Michael,

ich kann nicht beurteilen, ob deine Bedenken berechtigt sind. Wenn du mit dem Rechtsanwalt unzufrieden bist und dich schlecht oder falsch beraten siehst, dann kannst du dich an die zuständige Rechtsanwaltskammer wenden. Die Adresse kannst du bei Gericht erfragen.
Daß die gleiche Kanzlei dich vertritt und gleichzeitig verklagt, halte ich für sehr bedenklich.

Gruß,
Francesco

Hi

Daß die gleiche Kanzlei dich vertritt und gleichzeitig
verklagt, halte ich für sehr bedenklich.

Das dürfte die Firma gar nicht - das ist ein sog. Interessenkonflikt. Ich arbeite selber seit Jahren in einer grossen Anwaltskanzlei; und bei Annahme jedes neuen Mandats wird vorher in der ganzen Kanzlei angefragt, ob ein Interessenkonflikt mit dem und dem Namen bestehe. Schlechte Anwälte klären vorher (wie man sieht) gar nicht erst ab. Ich würde vorschlagen, sofort den Anwalt zu wechseln!

Liebe Grüsse
Moni

-)

Hallo Michael,

da bist Du ja bei einem besonders fähigem und engagiertem Exemplar gelandet. Sofort wechseln!!! In der vorletzten Ausgabe der WOCHE (Nr. 19) waren die Anwälte Schwerpunkthema. Es ging dort insbesondere um Murks und Pfusch und welche Möglichkeiten man hat, dagegen anzugehen. Äußerst informativ. Vielleicht kannst Du noch irgendwo ein Exemplar ergattern. Meine Ausgabe ist leider schon im Altpapier. Oder sprich den Verlag direkt an.

Gruß Dirk

Daß die gleiche Kanzlei dich vertritt und gleichzeitig
verklagt, halte ich für sehr bedenklich.

Das ist auf keinen Fall zulässig. Anders, wenn die Kanzlei die Person vertritt, aber die Firma, sofern diese eine juristische Person ist (z. B. GmbH) verklagt. Das wäre zulässig, aber in jedem Falle schlechter Stil.

Gruß, Lars