Guten Tag, ich bin neu hier und möchte gerne wissen wie man am besten vorgeht, wenn sich eine Firma bei einer Reklamation nicht rührt. Ich habe bei [Online-Store] einen teuren PC bestellt. Lieferzeit 3 bis 6 Arbeitstage. Er kam dann endlich nach 12 Tagen. Noch OK. Er funktionierte aber nicht. Fehlersuche. DVD-Laufwerk defekt. Es war keine Installation möglich, da ohne Betriebssystem bestellt. DVD-Laufwerk reklamiert. Nach 14 Tagen immer noch kein Laufwerk. Die haben seit ca. 4 Wochen meine Kohle und hier steht ein defekter Rechner. Ich nehme denen die Fehlersuche, Ausbau und Einbau ab, aber die rühren sich nicht. Ich bin stink sauer.
Guten Tag, ich bin neu hier und möchte gerne wissen wie man am
besten vorgeht, wenn sich eine Firma bei einer Reklamation
nicht rührt. Ich habe bei [Online-Store] einen teuren PC bestellt.
Lieferzeit 3 bis 6 Arbeitstage. Er kam dann endlich nach 12
Tagen. Noch OK. Er funktionierte aber nicht. Fehlersuche.
DVD-Laufwerk defekt. Es war keine Installation möglich, da
ohne Betriebssystem bestellt. DVD-Laufwerk reklamiert. Nach 14
Tagen immer noch kein Laufwerk.
Hoppla. Fremdeingriff. Lies mal ganz schnell die AGBs und Garantiebedingungen des Händlers - steht da irgendwas von Garantieverlust bei Fremdeingriff? War eventuell sogar das Gehäuse mit einem entsprechenden Etikett verschlossen?
Wenn ja, dann richte Dich auf STreit ein. Soweit ich mich erinnere, gibt es einen gerichtsentscheid, dass man auch einen etikettierten PC aufmachen darf, da es zum Wesen eines PCs gehört, dass man ihn selbst aufrüsten kann, dafür hat er Slots und Bays. Aber wenn Du natürlich zugibst dass Du am CD Laufwerk warst ist es nicht mehr weit bis zur Behauptung, Du hättest es selber kaputt gemacht.
–> eine gute frage fürs Rechte-Brett
Die haben seit ca. 4 Wochen
meine Kohle und hier steht ein defekter Rechner. Ich nehme
denen die Fehlersuche, Ausbau und Einbau ab, aber die rühren
sich nicht.
Siehe oben, das war nett gemeint von Dir, hattest wahrscheinlich auch keine Lust, auf ein Austauschgerät zu warten, aber der Schuss geht garantietechnisch nsach hinten los.
Idee: ein biliiges CD/DVD-ROM, das für die Installation reicht, gibt es um ca. 20 Euro im PC Bastelshop oder bei Ebay. Wenn Du bei eienr Firma arbeitest kann Dir der EDV Betreuer eventuell eins ausleihen, man hat meistens ein paar auf Halde um schnell reagieren zu können.
Der zu erwartende Krieg mit dem Händler kostet Dich ein Mehrfaches an Einschreibegebühren, Zeit und Nerven. Da Du sowieso schon geschraubt hast, tausch einfach das Laufwerk, dann kannst Du den PC immerhin in Betrieb nehmen.
Dann verhandle mit dem Händler, ob er Dir ein anderes Laufwerk schickt. Natürlich hast Du vermutlich rein rechtlich recht, aber wegen eines 20 - 50 Euro Teils wirst Du Dich kaum mit Anwalt durch alle Instanzen klagen, zumal der Händler Dir mit dem Argumnent „Fremdeingriff“ einen gewaltigen Stein in den Weg legen kann.
Armin.
Hi,
hättest du dich mal vorher schlau gemacht, die User Meinungen sprechen für sich:
http://www.ciao.de/ […]
gruß Ann-Kathrin
Hoppla. Fremdeingriff. Lies mal ganz schnell die AGBs und
Garantiebedingungen des Händlers - steht da irgendwas von
Garantieverlust bei Fremdeingriff? War eventuell sogar das
Gehäuse mit einem entsprechenden Etikett verschlossen?
diese siegel sind nicht rechtskräftig wirksam. bei einem fernseher oder ähnlichem schon. da kann man aber auch nachträglich nichts mehr einbauen. bei einem pc muss damit gerechnet werden, dass der „komplett-pc“ für den kunden eben nicht so komplett ist bzw, dass noch komponenten getauscht werden. da ändern die agb oder so nichts dran.
Sorry, aber ganz so ist es meiner Meinung nach nicht. Es gibt so weit ich mich erinnere ein Urteil, dass es OK ist, wenn ein Kunde einen PC öffnet und RAM nachrüstet oder eine PCI Karte reinsteckt, weil das auf Grund der vorhandenen Stecksockel bei einem Desktop-PC vorgesehen ist.
Anders schauts aber aus, wenn man z.B. den Prozessor tauscht (er ist ja auch gesockelt), oder an den Laufwerken herumbastelt. Um festzustellen, dass das Laufwerk nicht funktioniert ist es nicht nötig, den PC aufzumachen. Soweit ich weiß (Wenns genau sein muss bitte das Rechte-Brett befragen) muss ein Händler Reparaturversuche durch den Kunden - und seien sie auch noch so unbedeutend - nicht hinnehmen. Die unbequemen Garantiesiegel sind also meiner Meinung nach nicht prinzipiell Bedeutungslos, und man kann nicht einfach jeden PC, Siegel hin oder her, aufschrauben und beliebig drinnen rumspielen, so lange das Teil unter Garantie oder Gewährleistung ist.
Das erbrochene Siegel dürfte in diesem Fall aber nicht einmal maßgeblich sein, da der Kunde selbst (!) in seiner Korrespondenz dem Händler vermutlich mitgeteilt hat, dass er bereits selber am Laufwerk Hand angelegt hat. Er kann sich also nicht mehr daraf hinausreden, dass er nur eine zusätzliche PCI Karte nachrüsten wollte.
Wenn er Pech hat, hat er sich selber ein Eigentor geschossen mit seinem Reparaturversuch und dadurch, dass er dem Händler auch noch den Beweis dafür - Siegel hin oder her - in die Hand gegeben hat, während er selber keinen Beweis mehr hat, dass das Laufwerk schon bei Ankunft des PCs kaputt war.
Gott sei Dank hält sich aber der Schaden in Grenzen, 20 Euro und das Laufwerk ist getauscht. Mir wäres den Aufwand nicht wert, mich da lange auf rechtlich unsicherem Boden mit einem bockigen Händler herumzuschlagen. Und was slls, wie auch immer die verhandlungen ausgehen, das wird dauern, also muss ich mir sowieso eine schnelle Lösung schaffen wenn ich den PC bald mal benützen will.
Armin.
und was ist mit dem nachrüsten von laufwerken? oder wenn der kunde aus kostengründen den komplett-pc mit einem billigen laufwerk gekauft hat, dann das aber gegen ein eigenes austauschen will?