Hallo,
der Einfachheit halber ein Text aus meinem Brief an eine Bank am Wohnort:
"Sehr geehrter Damen und Herren,
am heutigen Tage (29.09.2004) wollte ich in Ihrer Hauptstelle zur Mittagszeit
Geld von meinem Sparkonto abheben. Da es ein etwas höhere Betrag war, bin ich
zum Schalter gegangen. Dort bediente mich ein nicht mehr ganz junger Herr, das
Schild am Tresen wies ihn als Herrn XXX aus.
Nachdem ich mein Anliegen vorgetragen hatte wurde ich schnöde abgewiesen, da
ich die Sparurkunde, also den letzten Kontoauszug des Sparkontos, nicht dabei
hatte.
Die Ersatzausstellung des letzten Kontoauszuges sollte, ebenso wie eine vor mir
in Betracht gezogene Auflösung des Kontos, 25 Euro kosten.
Nach einer Runde durch die Innenstadt kam ich auf folgende Idee: Wenn ich einen
Betrag über den Geldautomaten abhebe, dann müsste ich ja einen neuen
Kontoauszug drucken können, und mit diesem Auszug kann ich wiederum über einen
größeren Betrag verfügen.
Gesagt, getan, alles funktioniert wie beschrieben. Wunderbar, nun konnte ich
unser neues Auto bezahlen.
Allerdings finde ich das dortige Verhalten als typisch für die Servicewüste
Deutschland. Mein Begehr wurde mit dem Hinweis auf die Gesetze/Rechtslage
abgewiesen. Bitte senden Sie mir Ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen für den
Spar- und/oder Giroverkehr, und die entsprechenden Gesetzestexte in Kopie, aus
denen sich ihr Verhalten zwingend ergibt.
Bei anderen Banken (…) ist die Vorlage des Kontoauszuges zur Barabhebung
nicht notwendig. Wird dort nach anderen Gesetzen gearbeitet ?
Vielleicht sollten Sie sich eine kundenfreundlichere Lösung einfallen lassen,
ich denke, das kann nicht schaden.
Mit freundlichen Grüßen"
Wie ist die Meinung der Leser dazu ?
Gruss
Andreas