Schlechtere Bezahlung nach Verbeamtung?

Hallo, ich stehe gerade vor einer knifflichen Entscheidung und brauche Rat und Tipps. Ich arbeite in einer Landesbehörde in MV. Seit 07/2007 bin ich dort angestellt mit einem festen Arbeitsvertrag in der Entgeltstufe 10, Erfahrungsstufe 3 mit 2 Kindern. Nun wurde mir nahe gelegt, einen Antrag auf Verbeamtung zu stellen (bis vor einiger Zeit hieß es noch, bei uns wird nicht mehr verbeamtet). Dies habe ich nach einigem Zögern auch getan. Die ersten Kollegen sind nun schon verbeamtet worden und berichten alle von deutlichen Gehaltseinbußen. Zwischen 200 und 300 € netto weniger nach Abzug der Krankenkassenbeiträge. Außerdem sind sie nach eigenen Angaben in A9 (unser Eingangsamt) in die unterste Erfahrungsstufe eingestuft worden - egal, wie lange sie schon hier arbeiten. Das soll nach neuer Gesetzgebung so legitim sein. Ist das rechtens? Ein Kollege will jetzt seine Verbeamtung sogar wieder rückgängig machen lassen - wenn nötig auch per Anwalt. Ich weiß überhaupt nicht, wie ich mich jetzt verhalten soll.

Außerdem bin ich mir unsicher, was mit der Krankenversicherung meiner Kinder passiert. Zur Zeit sind sie gesetzlich bei ihrem Vater versichert. Soll ich sie - falls ich mich dafür entscheiden sollte - mit in die private nehmen? Was kostet sowas? Sind die Leistungen besser?

Ich bitte dringend um euren Rat. Ich habe ein ganz ungutes Gefühl im Bauch.

Viele Grüße und vielen Dank - Monique

Hallo,

Hallo, ich stehe gerade vor einer knifflichen Entscheidung und
brauche Rat und Tipps. Ich arbeite in einer Landesbehörde in
MV. Seit 07/2007 bin ich dort angestellt mit einem festen
Arbeitsvertrag in der Entgeltstufe 10, Erfahrungsstufe 3 mit 2
Kindern. Nun wurde mir nahe gelegt, einen Antrag auf
Verbeamtung zu stellen (bis vor einiger Zeit hieß es noch, bei
uns wird nicht mehr verbeamtet). Dies habe ich nach einigem
Zögern auch getan. Die ersten Kollegen sind nun schon
verbeamtet worden und berichten alle von deutlichen
Gehaltseinbußen. Zwischen 200 und 300 € netto weniger nach
Abzug der Krankenkassenbeiträge. Außerdem sind sie nach
eigenen Angaben in A9 (unser Eingangsamt) in die unterste
Erfahrungsstufe eingestuft worden -

Lt. § 21 LBesG M-V werden Zeiten in einem hauptberuflichen privatrechtlichen Arbeitsverhältnis bei einem öffentlich-rechtlichen Dienstherrn sowie Zeiten eines Grundwehrdienstes oder Zivildienstes berücksichtigt

http://www.bundesrecht24.de/cgi-bin/lexsoft/bundesre…

egal, wie lange sie schon
hier arbeiten. Das soll nach neuer Gesetzgebung so legitim
sein. Ist das rechtens? Ein Kollege will jetzt seine
Verbeamtung sogar wieder rückgängig machen lassen - wenn nötig
auch per Anwalt. Ich weiß überhaupt nicht, wie ich mich jetzt
verhalten soll.

In der Behörde gibt es doch sicher einen Personalrat, der hier am besten helfen kann.

Außerdem bin ich mir unsicher, was mit der Krankenversicherung
meiner Kinder passiert. Zur Zeit sind sie gesetzlich bei ihrem
Vater versichert.

Wo sie vermutlich auch bleiben könnten.
Ausnahme: ihr Jahresbruttoeinkommen würde über 52.200 € liegen.
Wenn dies zutrifft sollten die Kinder in der PKV versichert werden.

Soll ich sie - falls ich mich dafür
entscheiden sollte - mit in die private nehmen?

Dies sollte man in einem persönlichen Gespräch mit einem KV-Spezialisten klären.

Was kostet sowas?

dies kommt auf die jeweiligen Tarife, wie auch auf das Alter der Kinder an.

Sind die Leistungen besser?

Ja, wenn man den richtigen Tarif abschließt, sind die Leistungen besser als in der GKV.

Ich bitte dringend um euren Rat. Ich habe ein ganz ungutes
Gefühl im Bauch.

Viele Grüße und vielen Dank - Monique

Eine Verbeamtung bringt auch später viele Vorteile:

höheres Einkommen im Ruhestand,
Beihilfe und somit besseren Krankenversicherungsschutz bis zum Lebensende,

Viele Grüße!

Merger

Hallo,

Das soll nach neuer Gesetzgebung so legitim
sein. Ist das rechtens?

Weiß ich nicht, war zu meiner Zeit damals rechtens. Was sagt der Personalrat?

Ich bitte dringend um euren Rat. Ich habe ein ganz ungutes
Gefühl im Bauch.

Das kannst du ganz nüchtern für dich grob durchrechnen - natürlich unter bestimmten Annahmen. Ich stand vor 35 Jahren vor einer gleichen Entscheidung. Habe dann gerechnet. Ich hätte etwa bis zu meinem 55. Lebensjahr gebraucht, um die Verluste auszugleichen. Danach hätte ich mehr Netto gehabt, auch heute mit Pension statt Rente. Damals war mir das höhere Netto als Angestellter wichtig um die Wohnung finanzieren zu können.

Gruß
Otto