Liebe/-r Experte/-in,
mich beschäftigt folgende Frage, die ich hier mal anonymisiert
stellen möchte. Wäre toll, wenn Du mir helfen kannst.
Frau B. arbeitet 32 Stunden die Woche und verdient 48.000 Euro
brutto im Jahr. Frau B. wird schwanger, geht in Mutterschutz
und anschließend in eine zweijährige Elternzeit.
9 Monate nach Antritt der Elternzeit kündigt das Frau B.
beschäftigende Unternehmen alle Mitarbeiter aus
betriebsbedingten Gründen.
Nach Ablauf der Elternzeit (also 15 Monate nach Erhalt der
Kündigung) geht Frau B. zur zuständigen Arbeitsagentur um sich
arbeitssuchend zu melden. Dieses Vorgehen wurde ihr zuvor von
der AA empfohlen. Die AA nimmt das Gesuch auf und stellt Frau
B. in die Datenbank der arbeitssuchenden ein.
Die AA ermittelt den Anspruch auf Arbeitslosengeld von Frau B.
Frau B. erhält den Bescheid, das ein pauschaliertes Einkommen
angesetzt wird, da keine regulären Einkünfte aus
nichtselbständiger Arbeit in den letzten 24 Monaten erzielt
wurden - Frau B. war ja hier in Elternzeit.
Als pauschaliertes Einkommen wird eine Bezugsgröße von32.340
Euro per anno angesetzt. Aufgrund von theoretiuscher
Vorbildung (abgeschlossene kfm. Ausbildung nach Abitur), dem
Titel der vorherigen Tätigkeit und den Angaben die Frau B. für
mögliche neue Aufgaben getätgt hat, wird ermittelt das Frau B.
in Qualifikationsgruppe 3 fällt. Frau B. will wegen ihrem Kind
künftig nur noch 20 Stunden die Woche arbeiten und fällt in
Lohnsteuerklasse V. Als Anspruch ergibt sich auf dieser Basis
ein Arbeitslosengeld von täglich 16,46 Euro.
Ich frage mich nun, ob diese Berechnung korrekt ist. Frau B.
hatte bereits einen Einspruch getätigt, der unter Bezugsnahme
auf SGB X abgelehnt wurde. Es erscheint mir jedoch nicht
schlüssig, das das nun gezahlt Arbeitslosengeld geringer ist
als die Beitrahgszahlungen,die Frau B früher in die
Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat. Meine Annahme wäre,
das durch die Elternzeit von 24 Monaten die 150 letzten Tagen
mit Arbeitsentgelt VOR Beginn der Elternzeit berücksichtigt
werden müssten.
Wäre toll, wenn mir dazu jemand eine Info geben kann,
lieben Dank im Voraus,
Sven