Schlechterstellung durch Abgeltungssteuer?

Hallo,

angenommen, ein Steuerpflichtiger kann hohe Werbungskosten geltend machen (z.B. Pendlerpauschale), so dass er in der Vergangenheit die angefallene Steuer auf seine Einkünfte aus Kapitalvermögen komplett erstattet bekam.

Kann es passieren, dass er durch die Abgeltungssteuer jetzt schlechtergestellt wird, da die Einkünfte aus Kapitalvermögen nicht mehr zum zu versteuernden Einkommen hinzu gerechnet werden sondern nach Abführung durch die Bank abgegolten sind, wodurch er die hohen Werbungskosten nicht mehr auf die abgeführte Kapitalertragssteuer anrechnen lassen kann?

Oder führt die Verringerung des zu versteuernden Einkommens automatisch dazu, dass er entsprechend weniger Steuern auf anderes Einkommen bezahlen muss?

Vielen Dank schonmal.

Servus,

es besteht unverändert die Möglichkeit, Einkünfte aus Kapitalvermögen in die ESt-Erklärung aufzunehmen und die einbehaltene Abgeltungssteuer nachzuweisen. Das FA prüft dann als besonderen Service, ob die Veranlagung zusammen mit den anderen Einkünften oder die Erhebung der ESt als Abgeltungssteuer für den Steuerpflichtigen günstiger ist. Wenn sein ESt-Satz tatsächlich so niedrig ist, dass er mit der Regelveranlagung besser fährt, dann geschieht das auch.

Bloß erklären muss man die Einkünfte schon selber. Alles andere macht der freundliche Beamte.

Moral: Die Abgeltungssteuer ist bloß eine Beschränkung des ESt-Tarifs auf 25% für Einkünfte aus Kapitalvermögen.

Schöne Grüße

MM

Servus,

Alles andere macht der freundliche Beamte.

Eher das Programm - aber pssst!
:wink:

Moral: Die Abgeltungssteuer ist bloß eine Beschränkung des
ESt-Tarifs auf 25% für Einkünfte aus Kapitalvermögen.

Wobei es, z.B. bei Fremdfinanzierung von Kapitalanlagen, schon zu Schlechterstellungen ggü. früher kommen kann (nicht in der Fallkonstellation der hiesigen Frage), weshalb die Abgeltunssteuer auch von einigen Fachleuten als verfassungswidrig angesehen wird, u.a. wegen Verstoß gegen das Nettoprinzip.

Schöne Grüße
Markus