Sei mir nicht böse!
Huhu!
also erstens. der ag ist dazu verpflichtet, deiner frau ein
ordentliches zeugnis zu schreiben,
Und wer entscheidet letztendlich, was „ordentlich“ bedeutet? Dass das Zeugnis wohlwollend formuliert sein muss, schließt die Möglichkeit eines weniger guten Zeugnisses nicht aus!
zumal sie den verlust der
arbeitsstelle ja wohl nicht selbst verschuldet hat.
Selbst, wenn sie den größten Mist verzapft hätte, besteht der Anspruch auf ein (auf Wunsch) qualifiziertes Zeugnis!
ich würde ihn darauf festnageln und auch gleich dazu erwähnen,
dass das neue zeugnis bei einem gewerkschaftsmitglied
Ich nehme an, Du meinst GewerkschaftsMITARBEITER, -SEKRETÄR, oder ähnliches!
überprüft werden wird.
*lol* Sorry, aber da lass ich mein Zeugnis lieber von einem kaufmännischen Azubi im 2. Lehrjahr auf Ungereimtheiten prüfen!
es gibt da so viele versteckte äusserungen, die man als laie
gar nicht erkennen kann.wenn sich das zeugnis auch noch so
toll liest, können immer noch ein paar fussangeln drin sein.
so etwas kann nur ein profi beurteilen.
Und Profis wirst Du bei Gewerkschaften nur mit äußerst viel Glück antreffen! 90 % aller mir bekannten Gewerkschaftsmitarbeiter (und das sind verdammt viele - ZU viele!) sind ehemalige Betriebsräte. Ehemalig, weil sie meist von den Kollegen nicht mehr im „Kader“ erwünscht waren und weggelobt wurden!!!
Wenn ein Zeugnis überprüft werden soll, dann sollte man sich entweder an einen echten Spezialisten (Fachanwalt für Arbeitsrecht) wenden, oder zumindest an jemand, der etwas Ahnung davon hat (ein Bekannter, der im Personalwesen arbeitet, z.B.).
Just my 2 Cents
LG
Guido