Schlechtes Arbeitszeugnis

Ein frohes Neues !
Meine Frau hat im November ein Arbeitszeugnis erhalten, welches in seiner Kernaussage sehr negativ bewertet wird. Da nachweislich Mobbing zur Kündigung meiner Frau geführt hat (das wird auch durch Koleginnen bestätigt) ist das Arbeitszeugnis ungerechtfertigt ausgestellt. Welche Möglichkeit zur Änderung des Zeugnisses hat man gegenüber dem Ex-Arbeitgeber? Meine Frau besucht derzeit eine Schule zur Zusatzqualifikation. Dazu muss sie ein Praktikum machen wofür ein Arbeitszeugnis im Vorfeld erwünscht ist.
Für schnelle Hilfe dankbar !

Gruss,

Martin

Hallo.

ist das
Arbeitszeugnis ungerechtfertigt ausgestellt. Welche
Möglichkeit zur Änderung des Zeugnisses hat man gegenüber dem
Ex-Arbeitgeber?

Drei Möglichkeiten:

1.) Eigenes Zeugnis verfassen und AG fragen, ob er es so unterschreibt.
2.) Den AG zur Erstellung eines geänderten Zeugnisses auffordern
3.) Klage auf Zeugniskorrektur

Man kann gleich mit 3.) beginnen, sollte aber m.E. erst mal schauen, ob der AG zu 1.) oder 2.) bereit ist. Von 1.) rate ich aber ab, wenn man keine Ahnung vom Verfassen von Zeugnissen hat.

Gruß,
LeoLo

Hallo Martin, ich habe gerade heute eine Korrektur meines Arbeitszeugnisse beim AG angefordert. Meine Arbeitsleistungen waren nur befriedigend „zur vollen Zufriedenheit“ im Zeugnis und ich habe AG gebeten daraus ein "stets zur vollen Zufriedenheit zu machen( bedeutet gut).Ich habe versucht mein Anliegen ganz klar zu formulieren und hoffe es klappt.
Ich wünsche Ihnen und Ihrer Frau viel Erfolg
und MfG ANdrea

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hi,leo,

also erstens. der ag ist dazu verpflichtet, deiner frau ein ordentliches zeugnis zu schreiben, zumal sie den verlust der arbeitsstelle ja wohl nicht selbst verschuldet hat.
ich würde ihn darauf festnageln und auch gleich dazu erwähnen, dass das neue zeugnis bei einem gewerkschaftsmitglied überprüft werden wird.
es gibt da so viele versteckte äusserungen, die man als laie gar nicht erkennen kann.wenn sich das zeugnis auch noch so toll liest, können immer noch ein paar fussangeln drin sein. so etwas kann nur ein profi beurteilen.
viel glück

Sei mir nicht böse!
Huhu!

also erstens. der ag ist dazu verpflichtet, deiner frau ein
ordentliches zeugnis zu schreiben,

Und wer entscheidet letztendlich, was „ordentlich“ bedeutet? Dass das Zeugnis wohlwollend formuliert sein muss, schließt die Möglichkeit eines weniger guten Zeugnisses nicht aus!

zumal sie den verlust der
arbeitsstelle ja wohl nicht selbst verschuldet hat.

Selbst, wenn sie den größten Mist verzapft hätte, besteht der Anspruch auf ein (auf Wunsch) qualifiziertes Zeugnis!

ich würde ihn darauf festnageln und auch gleich dazu erwähnen,
dass das neue zeugnis bei einem gewerkschaftsmitglied

Ich nehme an, Du meinst GewerkschaftsMITARBEITER, -SEKRETÄR, oder ähnliches!

überprüft werden wird.

*lol* Sorry, aber da lass ich mein Zeugnis lieber von einem kaufmännischen Azubi im 2. Lehrjahr auf Ungereimtheiten prüfen!

es gibt da so viele versteckte äusserungen, die man als laie
gar nicht erkennen kann.wenn sich das zeugnis auch noch so
toll liest, können immer noch ein paar fussangeln drin sein.
so etwas kann nur ein profi beurteilen.

Und Profis wirst Du bei Gewerkschaften nur mit äußerst viel Glück antreffen! 90 % aller mir bekannten Gewerkschaftsmitarbeiter (und das sind verdammt viele - ZU viele!) sind ehemalige Betriebsräte. Ehemalig, weil sie meist von den Kollegen nicht mehr im „Kader“ erwünscht waren und weggelobt wurden!!!

Wenn ein Zeugnis überprüft werden soll, dann sollte man sich entweder an einen echten Spezialisten (Fachanwalt für Arbeitsrecht) wenden, oder zumindest an jemand, der etwas Ahnung davon hat (ein Bekannter, der im Personalwesen arbeitet, z.B.).

Just my 2 Cents

LG
Guido