Angenommen man wartet seit der ersten Vorsprache zum ALG II Antrag schon 6 Wochen auf einen Bescheid, seit Antragstellung sind 8 Wochen verstrichen. Alles was man bekommen hat ist einmal am Tag der Vorsprache 250 Euro und etwa drei Wochen danach 100 Euro.
Das heisst man kein Geld für Miete. Es ist ausgeschlossen, dass der Antrag abgelehnt wird. Was kann man tun um an Kohle zu kommen ?
Einstweilige Verfügung scheidet wohl aus, bevor man keinen Bescheid hat, oder ?
Kann es angehen, dass man trotz Bedürftigkeit, kein Geld für Miete und Lebensmittel etc. bekommt ?
Gruß
Aaliyah
Hallo Aaliyah,
Wenn du zum Amt gehst, können die dir das Geld auszahlen. Deinem Vermieter solltest du mitteilen, daß es noch ein wenig dauern kann.
Jedenfalls werden die im Regelfall die ausstehenden Beträge auf einmal zahlen und du kannst den Mietrückstand ausgleichen.
Gruß
Sticky
Versteht man nicht so ganz. Die können das Geld auszahlen, müssen es aber nicht oder wie ??
Wollte mehr kohle haben als 100 Euro, daraufhin erwiderte man: es sei eine Ermessensentscheidung und man müsse nichts auszahlen zumal noch nicht über den Antrag entschieden worden sei ?
Was ist richtig ? Worauf hat man Anspruch ?
Grúß
Aaliyah
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Aaliyah!
Geh zum Amt, sag denen, dass du keine Miete zahlen kannst und auch kein Geld für Verpflegung hast. Du kannst dein Lebensunterhalt nicht finanzieren. Erläutere denen wie schlecht es dir geht. Wenn die da immer noch nein sagen, dass bestehe darauf, dass du sofort mit dem Vorgesetzten sprechen willst. Glaub mir, dass hilf manchmal mehr als man denkt. Ich kenne jemanden, da hat es geklappt!!