Schleppende Gehaltszahlung des Arbeitgebers

Guten Tag,

mein Mann ist seit ca. 2 Jahren als Hausmeister auf 30 Wochenstunden angestellt. Er bezieht ein Festgehalt und erhält zusätzlich Spesen nach Aufstellung erstattet.

In der gesamten Zeit mußte er immer seinen Chef an die pünktliche Gehaltszahlung erinnern. Oft kommt diese erst zwischen dem 5. und 12. Tag des Monats, obwohl im Arbeitsvertrag der 1. Tag des Folgemonats vereinbart wurde. In mehreren Gesprächen mit dem AG wurde vereinbart, dass die Zahlung spätestens bis zum 7. des jeweiligen Monats auf unserem Konto ist.

Diesen Monat wieder das Gleiche, es ist kein Geld eingegangen und angeblich wurde es am Do. oder Freitag überwiesen und ist somit vlt. mit Glück am 11. oder 12.3. auf unserem Konto. Ich ärgere mich maßlos darüber denn man kann nicht richtig planen.
Jetzt meine Frage:
Mein Mann muß mit seinem Privatfahrzeug auch dienstliche Fahrten machen, die verschiedenen Wohnobjekte bereuen und Einkäufe erledigen. In der Regel ist er an einem festen Standort, die Zusatzfahren fallen nicht jeden Tag an. Kann er dies verweigern, solange der Lohn nicht eingangen ist, weil er z.B. kein Geld für Benzin hat. (Dies ist natürlich nicht wirklich der Fall, aber er möchte einen gewissen Druck ausüben, damit das Geld pünktlicher eintrifft.)
Klar könnte er zum Rechtsanwalt gehen, wir sind sogar rechtsschutzversichert, aber dann würde ja ein großes Faß aufgemacht und am Ende käme evtl. sogar eine Kündigung dabei raus.

Wer kann uns einen Tipp geben, wie wir den AG zu einer pünktlicheren Gehaltszahlung „erziehen“ können.

Vielen Dank für Eure Hilfe

Trotzkopf

Hallo,
ich würde euch dennoch raten, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. In keinem Fall würde ich eine solche Aktion aufgrund von Ratschlägen aus diesem Forum durchführen. Da ist der nachfolgende Ärger dann erst recht vorprogrammiert.
Der Druck ist ok, aber dieser muss dann auch Hand und Fuß haben.

Viele Grüße
Andreas

hallo zusammen
ich würde dem chef eine auflistung zukommen lassen wann der lohn einging. soll/ist vergleich.
weiterhin würde ich ihm die konsequenzen aufzeigen lassen, das ggf. das konto überzogen und die sollzinsen eingeklagt werden. sollte es keine besserung geben, wäre es besser das man sich um einen neuen job bewirbt. dies ist meine persönliche meinung.
gruß paule

Hallo,

also, entweder zum Betriebsrat gehen, falls einer vorhanden ist, oder am 2. des Folgemonats dem AG schriflich Frist zum 4. zur Zahlung setzen und evtl. dann die Fahrten o.ä. verweigern. Jeden Monat früher erinnern, bis man am 1. angelangt ist, auch dem AG klarmachen, dass jeder Mensch zum 1. eines jeden Monats auch Verpflichtungen hat, z. B. Miete.
Ich würde den AG auch fragen, ob Sie bei ihm einziehen können, falls Sie Ihre Wohnung verlieren wg. verspäteter Mietzahlung. Ich hoffe es hilft
MFG

Hallo,

ich denke es gibt nur die Möglichkeit nochmals mit dem AG zu reden und ihm vielleicht den ernst der Lage (vielleicht auch die private Notwendigkeit etwas zu übertreiben - auf die Tränendrüse drücken) - zu erklären und ihn nochmals zu bitten.

Wenn er es dann wieder nicht schnallt, dann hilft nichts anderes als wirklich ein „Faß aufzumachen“. D.h. mit allen möglichen Konsequenzen.

Wenn jemand nicht will und sich nicht an Abmachungen und Verträge hält, gibt es leider nur diese Möglichkeiten.

Ich wünsche Dir viel Erfolg und einen wunderschönen Tag.

Harley

Hallo Trotzkopf (wirklich einer :wink:) ?)
Ja, nach § 273 BGB hat dein Mann ein Zurückbehaltungsrecht. Eure Einstellung von wegen und Fass aufmachen finde ich sehr vernünftig und den Gedanken mit dem mangelnden Spritgeld auch. Nach o.g. § kann er sogar seine Arbeitskraft zurückhalten, sprich nach Voranmeldung die Arbeit niederlegen. Aber das ist halt auch ein Fass…
Ist der Arbeitgeber ein privat-Mensch oder eine Firma? Wie groß ist die Firma?
Auf jeden Fall würde ich den AG freundlich aber bestimmt SCHRIFTLICH auffordern zukünftig vertragsgemäß zu bezahlen. Und das wie bei einer Abmahnung in drei Stufen. Erst sehr freundlich, beim 2. Mal ggf. mit Androhung weiterer Schritte (welche das auch immer sein sollen) und beim 3. Mal würde ich schon mit Anwalt „winken“. Vertrag ist Vertrag.
Naja und außerdem denke ich, sollte dein Mann vielleicht einen neuen Job suchen. Wer weiß, ob der Chef nicht eigentlich pleite ist…
Ruf mal bei der Krankenkasse an, ob die Beiträge gezahlt sind!!!
Viel Erfolg, viel Glück und alles Gute
Brigitte

Hallo Brigitte,

vielen Dank für den Hinweis auf das Zurückbehaltungsrecht nach BGB.

Der AG ist ein bekannter Urologe mit einer gutgehenden Praxis. Leider lebt er oder seine Familie wohl über die Verhältnisse und die Angestellten müssen dies ausbaden.

Leider ist mein Mann bereits 60 Jahre und wird nicht so schnell einen neuen Arbeitsplatz finden.

Ich hoffe, dass er morgen ein klärendes Gespräch führen wird, ansonsten machen wir es schriftlich.

Bei der KK werde ich auch noch anrufen und rüfen, ob er die Beiträge für die VWL überwiesen hat.

Ihre Antwort war sehr hilfreich.

Danke
Trotzkopf

Nicht VWL sondern die Sozialversicherungsbeiträge. Es ist unglaublich, dass der. Chef auf großem Fuß lebt und es ausnutzt, dass jemand wegen seines Alters auf den Job angewiesen ist! Ich drücke euch ganz fest die Daumen!!!

Guten Tag,

zunächst einmal erziehen läßt sich der AG sicherlich nicht, und schon gar nicht nach mehr als 2 Jahren Arbeitsverhältnis. Die Situation ist vertrackt, ich kann ein Lied davon singen und Ihren Ärger über die verspäteten Zahlungen durchaus nachvollziehen. Sie können hier in schriftlicher Form noch einmal auf die pünktliche Zahlung des Lohns hinweisen, entstandene Kosten für Überziehungen etc. anmahnen oder wie Sie selbst schon sagten, Fahrten wg. der Spritkosten verweigern. Aber ist es nicht das Gleiche als wenn Sie einen Anwalt beauftragen? Sie machen so oder so ein „Faß“ auf. Die „Erziehung“ hätte gleich von Beginn des Arbeitsverhältnisses passieren müssen. So müssen Sie sich u.U. dumme Bemerkungen gefallen lassen und werden evtl. auch noch darauf aufmerksam gemacht, dass es schon immer so gelaufen ist, und Sie sich noch nie beschwert haben. Die zu leistenen Fahrten abzulehnen ist vielleicht einen Versuch wert, aber Vorsicht, hier kann leicht der Vorwurf der Arbeitsverweigung entstehen. Wenn Sie sich keine juristische Hilfe nehmen wollen habe ich auch keinen guten Vorschlag für Sie.

Milan

Hallo
sorry, dazu kann ich leider keine Aussage treffen.
MFG
Marcjue

Hallo,
ich würde an Ihrer Stelle den Arbeitgeber um ein Gespräch bitten, indem ich ihm klar und unmissverständlich mitteilen würde, dass er seiner Pflicht ( im Arbeitsvertrag vereinbart ) zur pünktlichen Zahlung des Arbeitsentgeldes nachkommt.
Geben sie dem Arbeitgeber nicht das Gefühl, dass er glaubt sie hätten Angst um Ihren Arbeitsplatz.
Gruß
D.Kühn

Guten Tag,
danke für Ihre Antwort.

Leider hilft sie mir nicht weiter denn die Empfehlungen haben wir schon in den letzten Monaten vollzogen.

Inzwischen habe ich jedoch durch einen wer-weiß-was-Experten eine guten Hinweis erhalten und meine Frage ist bereits beantwortet.

Vielen Dank
Trotzkopf

Hallo,
die Arbeit (Dienstfahrten) darf dein Mann nicht verweigern,das wäre ein Kündigungsgrund, denn die Gehaltszahlungen kommen ja, eben nur nicht pünktlich.
Euch bleibt soweit ich weiß nur reden,reden,reden.

Hallo,

ich danke für die Antwort, leider nicht richtig.

Siehe BGB 273 Zurückbehaltungsrecht!

Gruß
Trotzkopf

Hallo trotzkopf,
das ist ja ärgerlich. Und das Dumme ist, dass ihr ggf. am kürzeren Hebel sitzt. Natürlich kann dein Mann die Arbeit verweigern, solange er nicht richtig bezahlt wird. Aber er riskiert damit natürlich, dass sein Arbeitgeber ihn wegen Unzuverlässigkeit kündigt.

Richtiger wäre es meines Erachtens, dem Arbeitgeber schriftlich eine Mahnung zu schicken (das ist ja letztlich wie eine nicht bezahlte Rechnung). Allerdings hat auch das nur eine begrenzte Wirkung, denn da die Verzögerung immer nur wenige Tage beträgt, fallen hier auch keine nennenswerten Verzugszinsen an.

Eine andere Möglichkeit wäre z. B. zu schauen, ob man noch einen anderen Ansprechpartner findet (entweder im Unternehmen, oder aber z. B. einen Hauseigentümer - wenn der die Verwaltung des Gebäudes an einen Dienstleister vergeben hat und die Rückmeldung bekommt, dass das nicht ordentlich läuft, kann er sich vielleicht für Ihren Mann einsetzen.)…

Viele Grüße
tinastar

Hallo Trotzkopf,
man kann zum Rechtsanwalt gehen (Fachanwalt für Arbeitsrecht) und sich erst mal beraten lassen was als nächstes zu tun wäre.
Man kann sich vom RA auch einen Brief aufsetzen lassen, der mit dem eigenen Absender und eigener Unterschrift versehen wird, als wenn man diesen Brief selbst geschrieben hat.
Gruß wannsee

Hallo,

das ist eine schwierige Situation.

Der AN kann den AG schriftlich in Verzug setzen. DAs bedeutet, Ihr Mann schreibt einen Brief und setzt eine Frist. Danach hätte er die Möglichkeit fristlos zu kündigen aber, das ist wohl nicht gewollt,

Was das Benzingeld angeht, so könnte der AG Ihrem Mann Benzingutscheine geben bzw. eine Tankkarte für eine Tankstelle. Das Ganze kann dann gegen Reisekosten (Kilometergeld) verrechnet werden.

Grüße
gorbes

Die Tatsache, dass die Firma nur mit Verzug leistet, berechtigt Sie nicht unbedingt selbst Ihre LEistungen nur mit Verzug zu erbringen. Hier kommt es sehr auf Ihren Vertrag an. In jedem Fall sollten Sie zunächst Ihren Arbeitgeber über die Problematik unterrichten und darauf abstellen, dass Sie ja fuer einige Dinge (Benzin etc.) in Vorleistung treten muessen.
Wenn Sie ansonsten zufrieden sind (und Ihr Chef mit Ihnen) findet man sicher eine Lösung wie z.B. eine Abschlagszahlung oder ähnliches. Auch können die Spesen getrennt von dem Arbeitsentgelt bezahlt werden, wenn das Problem in der Abrechnungsdauer liegen sollt.
Das „Erziehen“ des Arbeitgebers ist in Ihrem Fall mit Sicherheit berechtigt aber eben nicht ohne Risiko und sobald man auf juristische Details abstellt (und hier haben Sie vermutlich Recht) bekommt so eine Auseinandersetzung schnell einen anderen Ton.