Guten Tag,
habe vor über 6 Monaten einen gebrauchten kleinen Schlepper verkauft mit dem Satz im Kaufvertrag: Das Fahrzeug wird verkauft wie gesehen und Probegefahren ohne Garantie.
Nun meldet sich der Käufer gestern, der Motor sei kaput, Zylinderbüchsen durchgerostet, weil falscher Kühlerfrostschutz/kein Frostschutz nachgefüllt worden sei, Schaden sei über 7000€.
Es sei ein verdeckter Mangel, er hätte Rückgaberecht, möchte jedoch nur ca 1/3 der Reparaturkosten.
Fachhändler sagte mir heute unverbindlich, dass er als gößerer Händler dieses Problem erst einmal gehabt hätte. Grobe Faustzahl 1 Montuer 3 Arbeitstage a ca 500€ Material für 4 Büchsen und Zubehör ca 1500€. alles in allem ca 4000€ incl. Mwst. Es müsse jedoch nicht sein, dass alle 4 Büchsen kaputt seien.
Er sagte auch, dass das durchrosten der Zylinderbüchsen nicht von heute auf Morgen geschehen würde und dass der Nutzer laut Betriebsanleitung verpflichtet sei täglich vor der Arbeit z. B. die Ölstände zu kontrollieren, wobei dies dann bemerkt worden wäre und somit sich der Schaden in Grenzen halten müsste, wenn natürlich weiter gefahren worden sei, könne es einen größeren Schaden geben wobei die 7000 € für einen Austauschmotor im Rahmen seien. Der Traktor hätte zudem weisen Rauch entwickelt.
Ich hatte den Schlepper Bj 97 im Jahr 2004 mit wohl 2 Vorbesitzern gekauft, bin sehr wenig mit ihm gefahren. Als der Käufer diesen Schlepper gekauft hatte, bemerkte er, dass Kühlwasser fehlt. Ich habe in seinem Beisein normales Leitungswasser nachgeschüttet, zumal es April gewesen ist.Der Käufer wusste, dass er das Kühlwasser auf Frostschutz kontrollieren muss. Könnte es sein, dass der Schlepper nun bei den ersten Herbstfrösten auch schon Frostschaden abbekommen hatte?
Gretchenfrage: Bin ich rechtlich zur Kostenübernahme verpflichtet? Wenn Ja zu 100% oder nur kleine Teile?
Bin ich zur Rücknahme verpflichtet wenn ich eine Kostenbeteiligung ausschließen würde?
Der Schlepper sei zerlegt in einer Fachwerkstatt,wer bezahlt das Zerlegen? muss der Käufer den Schlepper wieder zusammenmontieren
Der Käufer hat einen Frontlader, welchen ich ihm in unvollständigem Zustand mitgegeben habe , fertiggestellt, wie würden sich hier evtl Schadenersatzansprüche ableiten lassen ? Gebrauchsnutzen des Schleppers über knapp 7 Monate/Geringen Mehrwert für Instandsetzung Frontlader?
Der Käufer wusste , dass ich den Schlepper als Privatperson verkaufte,(jedoch im Kaufvertrag nicht festgehalten) er war auch nicht mehr auf dem Hof meiner Ehefrau, welcher 15 km entfernt ist.
Es tut mir für den Käufer leid, jedoch wusste ich von dem möglichen Schaden mit Sicherheit nichts
Eine sachliche Rechtsauskunft würde mich interessieren