Schlepperverkauf unter Garantieausschluss

Guten Tag,
habe vor über 6 Monaten einen gebrauchten kleinen Schlepper verkauft mit dem Satz im Kaufvertrag: Das Fahrzeug wird verkauft wie gesehen und Probegefahren ohne Garantie.
Nun meldet sich der Käufer gestern, der Motor sei kaput, Zylinderbüchsen durchgerostet, weil falscher Kühlerfrostschutz/kein Frostschutz nachgefüllt worden sei, Schaden sei über 7000€.
Es sei ein verdeckter Mangel, er hätte Rückgaberecht, möchte jedoch nur ca 1/3 der Reparaturkosten.
Fachhändler sagte mir heute unverbindlich, dass er als gößerer Händler dieses Problem erst einmal gehabt hätte. Grobe Faustzahl 1 Montuer 3 Arbeitstage a ca 500€ Material für 4 Büchsen und Zubehör ca 1500€. alles in allem ca 4000€ incl. Mwst. Es müsse jedoch nicht sein, dass alle 4 Büchsen kaputt seien.
Er sagte auch, dass das durchrosten der Zylinderbüchsen nicht von heute auf Morgen geschehen würde und dass der Nutzer laut Betriebsanleitung verpflichtet sei täglich vor der Arbeit z. B. die Ölstände zu kontrollieren, wobei dies dann bemerkt worden wäre und somit sich der Schaden in Grenzen halten müsste, wenn natürlich weiter gefahren worden sei, könne es einen größeren Schaden geben wobei die 7000 € für einen Austauschmotor im Rahmen seien. Der Traktor hätte zudem weisen Rauch entwickelt.
Ich hatte den Schlepper Bj 97 im Jahr 2004 mit wohl 2 Vorbesitzern gekauft, bin sehr wenig mit ihm gefahren. Als der Käufer diesen Schlepper gekauft hatte, bemerkte er, dass Kühlwasser fehlt. Ich habe in seinem Beisein normales Leitungswasser nachgeschüttet, zumal es April gewesen ist.Der Käufer wusste, dass er das Kühlwasser auf Frostschutz kontrollieren muss. Könnte es sein, dass der Schlepper nun bei den ersten Herbstfrösten auch schon Frostschaden abbekommen hatte?

Gretchenfrage: Bin ich rechtlich zur Kostenübernahme verpflichtet? Wenn Ja zu 100% oder nur kleine Teile?

Bin ich zur Rücknahme verpflichtet wenn ich eine Kostenbeteiligung ausschließen würde?

Der Schlepper sei zerlegt in einer Fachwerkstatt,wer bezahlt das Zerlegen? muss der Käufer den Schlepper wieder zusammenmontieren

Der Käufer hat einen Frontlader, welchen ich ihm in unvollständigem Zustand mitgegeben habe , fertiggestellt, wie würden sich hier evtl Schadenersatzansprüche ableiten lassen ? Gebrauchsnutzen des Schleppers über knapp 7 Monate/Geringen Mehrwert für Instandsetzung Frontlader?

Der Käufer wusste , dass ich den Schlepper als Privatperson verkaufte,(jedoch im Kaufvertrag nicht festgehalten) er war auch nicht mehr auf dem Hof meiner Ehefrau, welcher 15 km entfernt ist.

Es tut mir für den Käufer leid, jedoch wusste ich von dem möglichen Schaden mit Sicherheit nichts

Eine sachliche Rechtsauskunft würde mich interessieren

habe vor über 6 Monaten einen gebrauchten kleinen Schlepper
verkauft mit dem Satz im Kaufvertrag: Das Fahrzeug wird
verkauft wie gesehen und Probegefahren ohne Garantie.
Nun meldet sich der Käufer gestern, der Motor sei kaput,
Zylinderbüchsen durchgerostet, weil falscher
Kühlerfrostschutz/kein Frostschutz nachgefüllt worden sei,
Schaden sei über 7000€.
Es sei ein verdeckter Mangel, er hätte Rückgaberecht, möchte
jedoch nur ca 1/3 der Reparaturkosten.

Interessant. Wie kommt er darauf? Wenn mal als „Kläuschen Müller“ auftritt und unter „Gewährleistungsausschluss“ verkauft, haftet man auch nicht für Sachmängel, egal ob verdeckt oder nicht.
So ist das halt beim Ausschluss.
Man haftet nur für wissentlich verschwiegene Mängel, „arglistige Täuschung“ genannt.
Wenn man aber tatsächlich nur „keine Garantie“ gesagt hat, dann ist man in der Pflicht. Schön blöd, wenn man keinen Vordruck für Gebrauchtfahrzeugkauf benutzt und wegen eines Formulierungsfehlers dann doch für Sachmängel zu haften hat!

Immerhin sind Sachmängel, die schon beim VERKAUF VORHANDEN sein mussten(!) innerhalb von 6 Monaten geltend zu machen.
Und das ist nun vorbei, sagtest Du?

Eine sachliche Rechtsauskunft würde mich interessieren

—> Rechtbrett, unbedingt FAQ und Hinweise beachten!

Guten Abend,

Ich habe in seinem Beisein normales Leitungswasser nachgeschüttet, zumal es April gewesen ist. …Könnte es sein, dass der Schlepper nun bei den ersten Herbstfrösten auch schon Frostschaden abbekommen hatte?

Die - leider irreführende - Bezeichnung „Frostschutzmittel“ führt zu leicht dazu, dass bei Frostfreiheit nur Leitungswasser aufgefüllt wird.
Eine ganz wesentliche Aufgabe des Kühlwasserzusatzes ist, Lochfraß (zB durch Kavitation) zu verhindern. Neben dem Schutz gegen Einfieren.
Ist die Konzentration nicht ausreichend, kann’s durchaus zu Lochfraß kommen. Lochfraß hat idR nichts mit Korrosion/Rosten zu tun.
Gruß
Karl

Hallo,

… mit dem Satz im Kaufvertrag: Das Fahrzeug wird
verkauft wie gesehen und Probegefahren ohne Garantie.

Vor allem die Gewährleistung auszuschließen (falls rechtlich möglich, s.u.) wäre eine gute Idee gewesen.

… und dass der Nutzer laut
Betriebsanleitung verpflichtet sei täglich vor der Arbeit z.
B. die Ölstände zu kontrollieren, wobei dies dann bemerkt
worden wäre

Und warum hat der aktuelle Nutzer das nicht eher gemerkt?

Der Käufer wusste , dass ich den Schlepper als Privatperson
verkaufte,(jedoch im Kaufvertrag nicht festgehalten)

Was steht denn im Kaufvertrag? Wenn da nichts von einer Firma steht, dann wird der Käufer Dir kaum beweisen können, dass es kein privater Verkauf war. Falls das überhaupt rechtlich interessant ist.

Eine sachliche Rechtsauskunft würde mich interessieren

Dann würde ich lieber im Rechtsbrett nachfragen.

Beste Grüße
Guido