Folgender Sachverhalt:
Ein Mieter interessiert sich für eine Wohnung die über einen Makler angeboten wird. Der Mieter erhält auch die Zusage, erfährt aber noch vor Unterzeichnung des Mietvertrags, dass der Makler vom Vermieter gar nicht beauftragt war, die Wohnung zu vermitteln. Der Provisionsanspruch des Maklers entsteht aber leider doch (BFH III ZR 113/02), trotzdem sieht der Mieter (und auch der Vermieter) nicht ein, die Provision zahlen zu müssen, da sich der Makler diese erschlichen hat.
Nachdem der Mietvertrag aber noch nicht geschlossen wurde, steht die tatsächliche Kaltmiete, auf die sich die Höhe der Provision begründet, noch nicht fest.
Ist es zulässig - gesetzt den Fall, der Vermieter spielt mit - die Kaltmiete auf einen sehr geringen Betrag, z.B. 10€/Monat, anzusetzen (Vertragsautonomie!) und die Provision damit auf max. 2 MM+MwSt, also 23,80€ zu drücken? Gibt es Vorschriften, die derartige Schleudermieten verbieten? (Unlauterer Wettbewerb o.ä.)
Vielen Dank!
Hallo.
Das wäre ein Betrug am Makler, weil offensichtlich ist, dass der fingierte Mietvertrag nur dazu dient, den Provisionsanspruch des Maklers gering zu halten.
Zivil-/Mietrechtlich ergibt sich dann das Problem des Scheingeschäfts (§ 117 BGB).
Möglicherweise ist der Maklervertrag unwirksam. Wer hat denn den Makler beauftragt?
Hallo Leopold!
Danke für die Antwort
Das wäre ein Betrug am Makler, weil offensichtlich ist, dass
der fingierte Mietvertrag nur dazu dient, den
Provisionsanspruch des Maklers gering zu halten.
Ist das ein tatsächlicher Betrug i.S.d. §263 StGB? Warum ist dann die Leistungserschleichung durch den Makler keiner? Ich sehe da ehrlich gesagt den Tatbestand des Betrugs schon verwirklicht, die Frage ist nur, warum wird kein Makler deswegen strafrechtlich belangt?
Zivil-/Mietrechtlich ergibt sich dann das Problem des
Scheingeschäfts (§ 117 BGB).
…auf den hätte ich eigentlich auch kommen können… Das ist leider richtig.
Möglicherweise ist der Maklervertrag unwirksam. Wer hat denn
den Makler beauftragt?
Leider nicht. Anscheinend ist das gerade große Mode unter den Maklern, sich Inserate herauszupicken und die dann als eigene einzustellen. Gibts diverse Beiträge im Internet, und wegen der fehlenden gesetzlichen Regelungen ist die ganze Kiste zulässig. Siehe das von mir zitierte Urteil…
Irgendwelche weiteren Ideen, wie der Mieter aus der Angelegenheit wieder herauskommt?
Grüße,
rosaSchaf
Siehe das von mir zitierte Urteil…
habe mich da aus Versehen vertippt, meinte III ZR 113/02 BGH
Sorry
Hallo
Irgendwelche weiteren Ideen, wie der Mieter aus der
Angelegenheit wieder herauskommt?
Gibt es die Möglichkeit, dass nicht der Mieter, sondern z.B. dessen Partner den Vertrag allein abschließt? Dem wurde dann nämlich nichts „nachgewiesen“ vom Makler und mangels Vertrag gibt es auch keine Pflicht zur Verschwiegenheit des Mieters gegenüber Dritten bezüglich ihm bekannt gegebenen Möglichkeiten zum Vertragsschluss.
Gruß
smalbop
Gibt es die Möglichkeit, dass nicht der Mieter, sondern z.B.
dessen Partner den Vertrag allein abschließt?
Nein, leider nicht. Bei nahestehenden Personen (Ehegatte, Lebenspartner, Eltern, Kinder, Geschwister, etc.) wird davon ausgegangen, dass diese ein nicht unerhebliches Interesse am Vertragsabschluss haben und ihnen der Makler bekannt war. Dann treten die in den Maklervertrag ein und die Provision wird fällig.
Eine Möglichkeit wäre „beste Freundin/bester Freund“ unterschreibt den Vertrag und schließt dann mit dem Mieter nen Untermietvertrag. Da wenn aber der Makler irgendwie draufkommt (der Teufel ist ein Eichhörnchen), ist das ein Gestaltungsmissbrauch und dann wieder ein Scheingeschäft, und das könnte unter Umständen recht unangenehm für den Mieter werden.
Der Mieter wird jetzt wohl versuchen, erst einmal zu bluffen und wenn der Makler darauf nicht eingeht, diesem vorzuschlagen, unter Verzicht auf die Provision (zumindest teilweise) auf die Einleitung eines Bußgeldverfahrens nach §6 I WoVermG zu verzichten.
Der Mieter hofft sehr, dass das klappt!
Viele Grüße,
rosaSchaf
Hallo,
Eine Möglichkeit wäre „beste Freundin/bester Freund“
unterschreibt den Vertrag und schließt dann mit dem Mieter nen
Untermietvertrag.
Auch das nennt man Betrug.
Da wenn aber der Makler irgendwie draufkommt…
Das ist nur eine Beweisfrage und Du gibst damit gleichzeitig zu, dass es sich auch Deiner Meinung nach um einen Betrug handelt.
Lohnt es sich wirklich, wegen ein paar Euro eine Vorstrafe zu riskieren? Und das auch noch in einem Forum vorher bekannt zu geben?
Gruß
loderunner (ianal)
aber leider doch (BFH III ZR 113/02), trotzdem sieht der
Mieter (und auch der Vermieter) nicht ein, die Provision
zahlen zu müssen, da sich der Makler diese erschlichen hat.
Hat er das? Warum? Er hat angeboten, eine Wohnung nachzuweisen. Wenn der Interessent von ihm dem Nachweis will, werden bei Vertragsabschluss 2 MM+Mwst.fällig.
Viel klarer kann sich der Makler nicht ausdrücken. Und ohne dessen Inserat hätte der Mieter die Wohnung nicht gefunden. Da ist doch kein Platz für „Erschleichen“.
Ärgerlich ist allerdings, dass der Vermieter nicht 100-200€ investiert hat und in einschlägigen Foren/Zeitungen auch mehrere Anzeigen geschaltet hätte. WIe ich mir nach diesem Beitrag den Mieter vorstelle, hätte der sicher, glücklich eine courtagefreie Wohnung zu bekommen, die Inseratskosten übernommen.
Nachdem der Mietvertrag aber noch nicht geschlossen wurde,
steht die tatsächliche Kaltmiete, auf die sich die Höhe der
Provision begründet, noch nicht fest.
Ist es zulässig - gesetzt den Fall, der Vermieter spielt mit -
die Kaltmiete auf einen sehr geringen Betrag, z.B. 10€/Monat,
anzusetzen (Vertragsautonomie!) und die Provision damit auf
max. 2 MM+MwSt, also 23,80€ zu drücken?
Der Vermieter wird dann sicherlich die Aufwendungen für die Wohnung nicht mehr beim Finanzamt absetzen können - denn man kann dann nicht mehr von einer Gewinnerzielungsabsicht ausgehen.
Spannend wird es, wenn der Mieter dann irgendwelche Nebenabreden nicht mehr erinnert, und auf seine 10€ Kaltmiete besteht. Erhöhungsmöglichkeit 30% in 3 Jahren (Kappungsgrenze).
Dann hat der Vermieter in Verbindung mit dem Kündigungsschutz seine Wohnung quasi verschenkt.
Gruß n.
Hallo,
Wenn der Interessent von ihm dem Nachweis will,
werden bei Vertragsabschluss 2 MM+Mwst.fällig.
Woher weißt Du das? Ist das gesetzlich so vorgesehen? Oder fällt das nicht eher unter Vertragsfreiheit?
Ich verstehe die ganze Geschichte auch eh’ nicht - wie kommt der Makler denn an die Daten der Wohnung, wenn nicht vom Vermieter selber? Und hat er nicht irgendeinen Vertrag mit dem Vermieter abgeschlossen? In dem auch irgendwas über die Miethöhe etc. steht?
Gruß
loderunner (ianal)
Hallo,
Ich verstehe die ganze Geschichte auch eh’ nicht - wie kommt
der Makler denn an die Daten der Wohnung, wenn nicht vom
Vermieter selber?
Er wird sie wohl aus der Zeitung oder Internet haben…
Und hat er nicht irgendeinen Vertrag mit dem
Vermieter abgeschlossen? In dem auch irgendwas über die
Miethöhe etc. steht?
Der Makler sucht einen Mieter für die Wohnung und bietet dem Vermieter dann einen solventen, geprüften Mietinteressenten an. Das hat nichts mit einem Vertrag mit dem Vermieter zu tun, sondern ausschliesslich mit dem Mietinteressenten.
Gruss vonsales
werden bei Vertragsabschluss 2 MM+Mwst.fällig.
Woher weißt Du das? Ist das gesetzlich so vorgesehen? Oder
fällt das nicht eher unter Vertragsfreiheit?
§ 3 Abs. 1 Wohnungsvermittlungsgesetz
…Der Wohnungsvermittler darf vom Wohnungssuchenden für die Vermittlung oder den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Mietverträgen über Wohnräume kein Entgelt fordern, sich versprechen lassen oder annehmen, das zwei Monatsmieten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer übersteigt.
Ich verstehe die ganze Geschichte auch eh’ nicht - wie kommt
der Makler denn an die Daten der Wohnung, wenn nicht vom
Vermieter selber? Und hat er nicht irgendeinen Vertrag mit dem
Vermieter abgeschlossen? In dem auch irgendwas über die
Miethöhe etc. steht?
Er hat vielleicht erfahren, dass die Wohnung zu vermieten ist und sie besichtigt - hat dabei dem Vermieter gegenüber nicht erwähnt, dass er sich nur deshalb interessiert, weil er sie vermakeln will.
Gruß n.
Ein Betrug ist es nicht, da passt der §263 StGB nicht. Aber ja, ich gebe zu, das ist keine wirkliche Möglichkeit. Dachte eigentlich, ich hätte mich da deutlich ausgedrückt…
Wenn der Interessent von ihm dem Nachweis will,
werden bei Vertragsabschluss 2 MM+Mwst.fällig.Woher weißt Du das? Ist das gesetzlich so vorgesehen?
Das ist der Höchstsatz nach §3 II WoVermG (und auch der übliche, das verlangt normalerweise jeder Makler)
Ich verstehe die ganze Geschichte auch eh’ nicht - wie kommt
der Makler denn an die Daten der Wohnung, wenn nicht vom
Vermieter selber? Und hat er nicht irgendeinen Vertrag mit dem
Vermieter abgeschlossen? In dem auch irgendwas über die
Miethöhe etc. steht?
Nur zur Klarstellung, die Angelegenheit lief so ab: Vermieter stellt ein Inserat ins Internet. Daraufhin meldet sich der Makler, er hätte angeblich einen Interessenten für die Wohnung, der hätte aber gerade keine Zeit (beruflich sehr eingespannt), er würde die Wohnung gerne mal anschauen, ob sie was für seinen Interessenten wäre. Vermieter hat nichts dagegen, er will die Wohnung ja vermieten. Makler kommt zum Besichtigungstermin, fragt, ob er Fotos machen darf, für seinen Interessenten. Darf er, und nutzt die Bilder dann dazu, zusammen mit den Daten, die er vom Inserat des Vermieters „geklaut“ hat, um ein eigenes Inserat einzustellen. Auf das meldet sich dann der Mieter. Durch das alleinige Melden und die Weitergabe der Anschrift der Wohnung ist mit dem Makler ein Maklervertrag zustande gekommen, der bei Mietvertragsabschluss den Provisionsanspruch nach sich zieht.