Hallo zusammen!
folgender Fall:
Für das Jahr 2008 sind bei der Steuererklärung Verluste für Zweitstudiums-Kosten geltend gemacht worden. Steuerbescheid und Feststellungsbescheid für die Verluste wurden im Januar zugestellt.
Da bei der Steuererklärung einige Positionen vergessen worden sind, wurde innerhalb der Einspruchsfrist ein Antrag auf schlichte Änderung gestellt.
Im Januar antwortet das Finanzamt ungefähr wie folgt: „Da bei einer Nullfestsetzung grundsätzlich keine Beschwer (§350 Abgabenordnung) besteht, stelle ich Einspruchsrücknahme bis zum xx anheim.“
Das Problem besteht somit darin, dass der Antragssteller die schlichte Änderung auf den Steuerbescheid bezog und nicht auf den Feststellungsbescheid für die Verluste.
Weiß jemand Rat, wie man sich in diesem Fall verhalten kann, um den Verlustvortrag jetzt noch geändert zu kriegen?
Die Einspruchsfrist für den Feststellungsbescheid ist ja bereits seit Februar abgelaufen. … mehr auf http://w-w-w.ms/a4b4af