Schlichte Änderung wenige Tage zu spät beim Finanzamt - nächstes Jahr nachreichen?

Hallo zusammen,

wenn man z.B. einen Fehler bei den Werbungskosten / Wege zur Arbeit gemacht hat und nach Zugang des Steuerbescheides einen Antrag auf schlichte Änderung zu spät stellt (über 4 Wochen) - kann man dann diesen Irrtum in der nächsten Steuererklärung geltend machen?
Damit ist gemeint, wenn man versehentlich die Anzahl der Wegstrecken vertauscht hat und dies nicht sofort bemerkt und somit die geringere Anzahl bei dem längsten Weg eingetragen hat.
Kann diese „verlorene“ Anzahl bei dem längsten Weg dann in der nächsten Steuererklärung dazu addiert werden? (Anzahl kürzerer Weg dann natürlich reduziert)
Vielen Dank!

Viele Grüße
Sli

Servus,

das ist das Tückische an der schlichten Änderung: Sie hält anders als der Einspruch einen Bescheid nicht offen; von daher kein besonders brauchbares Werkzeug, auch wenn es dem Sachbearbeiter besser gefällt.

Wobei der Bescheid hier ja eh bestandskräftig ist und auch durch einen Einspruch nicht wieder aufgemacht werden könnte - da ist schlicht die Rechtsbehelfsfrist verschlafen worden.

Jetzt gäbe es noch die Chance einer Änderung zugunsten des StPfl, wenn der Bescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 AO) stünde. Wenn das so ist, steht es drauf.

Die ESt ist eine Jahressteuer. In einem Jahr zu wenig erklärte Werbungskosten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Werbungskosten im Folgejahr.

Schöne Grüße

MM