Hallo zusammen,
wenn man z.B. einen Fehler bei den Werbungskosten / Wege zur Arbeit gemacht hat und nach Zugang des Steuerbescheides einen Antrag auf schlichte Änderung zu spät stellt (über 4 Wochen) - kann man dann diesen Irrtum in der nächsten Steuererklärung geltend machen?
Damit ist gemeint, wenn man versehentlich die Anzahl der Wegstrecken vertauscht hat und dies nicht sofort bemerkt und somit die geringere Anzahl bei dem längsten Weg eingetragen hat.
Kann diese „verlorene“ Anzahl bei dem längsten Weg dann in der nächsten Steuererklärung dazu addiert werden? (Anzahl kürzerer Weg dann natürlich reduziert)
Vielen Dank!
Viele Grüße
Sli