Schlichterstelle Notar

Hallo,

gibt es eine Schlichterstelle an die man sich wenden kann, wenn man mit der Arbeitsweise eines Notares z.B. Beantragung auf Grundbucheintragsänderung nach beurkundetem Kaufvertrag beim selbigen Notar?

Gruß
Peter

Hallo,

Wie wäre es denn mit der jeweiligen Landesnotarkammer?

Aber wo liegt denn das Problem?

ml.

Hallo, danke für die Antwort. Nehmen wir einmal folgenden Fall an: Es wird ein Kaufvertrag über den Erwerb einer Immobilie geschlossen. Nun ist es Sache des Notars diesen Kaufvertrag insofern umzusetzen, dass das Amtsgericht eine entsprechende Eigentumsänderung im Grundbuch vornimmt. Wenn sich der Notar aber nach wiederholtem Auffordern nicht entsprechend dafür einsetzt, dass das Amtsgericht entsprechende Änderung im Grundbuch durchführt, kommt der Kaufvertrag ja nicht abschliessend zum tragen. Das der Notar hier keinerlei Vorteile hat, weil er ja auch seine Leistung (oder Nichtleistung) nicht in Rechnung stellen kann, ist mir auch klar, aber es ist so wie es ist - mal angenommen. Für den Käufer und Verkäufer entsteht eine Situation des Stillstands, gegen die man sich in irgendeiner Form wehren muß.

Gruß Peter