Schlichtungsstelle o. Mediator für Versicherungen?

Hallo.
Habe ein ganz großes Problem. Ich hatte im Januar einen schweren Reitunfall (Knie zertrümmert, Meniskus entfernt, wird nicht mehr 100%) auf einem fremden Pferd. Eigentlich ist dafür (Schmerzensgeld und Auslagen) die Haftpflichtversicherung des Pferdes zuständig. Die weigert sich jedoch (lt. meines RA bin ich im Recht) zu zahlen.Nun kann ich es mir aber wirklich nicht leisten, gegen die Versicherung zu klagen.
Gibt es eine Schlichtungsstelle für so etwas?
Brauche bitte Hilfe…

Guten Tag,
Ihre Unfallfolgen stellen sicher eine Einschränkung für Sie dar.
Ob jedoch die Tierhalterhaftpflichtversicherung des fremden Halters
mit Ihnen als zugelassenem Reiter leistungspflichtig ist,
steht dahin.
Mein Rat: Ihr RA soll Ihnen hieb- und stichfest auseinandersetzen,
wieso er meint, dass die THV leistungspflichtig sei. Wenn Ihnen
das einleuchtet, dann sollten Sie auch keine Bange vor einem
Verfahren haben. Ansonsten können Sie den Versicherungsombudsmann
e.V. im Postfach 080632, 10006 Berlin auch mit Ihrer Angelegenheit
befassen.
Gruß
Günther

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Vielen Dank für die Antwort.
Aber der Ombudsmann behandelt leider nur die Fälle, wo ein Versicherungsnehmer mit seiner eigenen Versicherung Probleme hat.

Im Reitwesen ist es ziemlich spitzfindig - Tierhüter, Reitbeteiligung oder einfacher Fremdreiter sind Auslegungssache der Richter. Es gibt kein einheitliches Regelwerk dafür. Und je nachdem wie der Richter es sieht, kann ich als großer Gewinner oder aber als großer Verlierer aus der Sache rausgehen - und das kann ich mir nicht leisten.

Im Reitwesen ist es ziemlich spitzfindig - Tierhüter,
Reitbeteiligung oder einfacher Fremdreiter sind
Auslegungssache der Richter. Es gibt kein einheitliches
Regelwerk dafür. Und je nachdem wie der Richter es sieht, kann
ich als großer Gewinner oder aber als großer Verlierer aus der
Sache rausgehen - und das kann ich mir nicht leisten.

Hallo,
der Anwalt kann sich die Begründung der Ablehnung mal genauer anschauen. Das Regelwerk ist so spitzfindig eigentlich nicht. Sind in der THV „Ansprüche fremder Reiter“ eingeschlossen, oder nicht. Ich denke, da liegt der Grund.
Bei einer Reitbeteiligung würde es sich um einen Eigenschaden handeln, da die Reitbeteiligung ja sich selbst nicht haftbar machen kann.

Gruß Keki

Hallo,

warum hat denn der VR abgelehnt: weil er nicht zuständig ist (= fehlende Deckung) oder weil kein Verschulden vorliegt (= fehlende Haftung).

Und vermutlich solltest Du den Anwalt wechseln…

Grüße, M

Also: Versicherer hat bei der Krankenkasse seine Zuständigkeit anerkannt. Bei mir versucht er nun das ganze hinaus zu ziehen(ist wohl bei dieser Versicherung üblich, wenn man nicht RS versichert ist).
Ich möchte das hier nicht ganz öffentlich machen, aber wenn jemand meint, mir wirklich helfen zu können, dann gerne per PM.

Fakt ist, ich habe ein versichertes Pferd geritten, das Pferd hat ohne Grund gebockt und ich habe mich schwer verletzt. Dafür hat jeder Besitzer eine Perdehaftpflicht.Und nach § 833 ist die Versicherung regresspflichtig.

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Auch nochmal hallo,

Also: Versicherer hat bei der Krankenkasse seine Zuständigkeit
anerkannt.

Da könnte aber auch ein Teilungsabkommen bestehen, da wird die Sach- und Rechtslage nicht geprüft.

Fakt ist, ich habe ein versichertes Pferd geritten, das Pferd
hat ohne Grund gebockt und ich habe mich schwer verletzt.
Dafür hat jeder Besitzer eine Perdehaftpflicht.Und nach § 833
ist die Versicherung regresspflichtig.

Also da liegst Du mal definitiv falsch, so pauschal stimmt da keinesfalls.
Wenn Du bei Sixt ein Auto mietest und gegen den Baum fährst, bezahlt Sixt nicht Deinen Schaden…

Grüße, M

Ja das stimmt. Das wäre hier auch so, wenn es einen Grund zum Bocken gegeben hätte oder ich etwas falsch gemacht hätte. Habe ich aber nicht. Habe dafür auch Zeugen, und daher wäre die versicherung pflichtig.

[MOD] Zu, da nun FAQ 1129 greift! OwT!
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