Schließanlage

Hallöchen!

Folgender fiktiver Fall:
Person A wohnt in einer großen Wohnanlage mit Schließanlage. Um die Wohnungstür sowie die Kellertür zu öffnen, benötigt Person A sowie jeder andere, der dort wohnt, nur einen einzigen Schlüssel.

Frage: Ist es rechtens, wenn Person A sich ein anderes Schloss einbauen lässt? Oder gibt es Vorschriften, die dieses verbieten? Wenn ja, mit welcher Begründung?
Vielleicht sollte erwähnt werden, dass es eine nicht registrierte Schließanlage ist, die Bewohner können sich also problemlos weitere Schlüssel beschaffen.

Danke für Antworten!
Gruß
Renate

Hallo!

Frage: Ist es rechtens, wenn Person A sich ein anderes Schloss
einbauen lässt?

Ist mit Schloss nur der Schließzylinder gemeint? Dann ist das für die eigene Wohnungstür absolut zulässig, ja sogar anzuraten, falls der aktuelle Schließzylinder schon von Vormietern genutzt wurde und man keine Gewissheit hat, wirklich alle Schlüssel bekommen zu haben.

Oder gibt es Vorschriften, die dieses
verbieten? Wenn ja, mit welcher Begründung?

Dafür reicht meine Phantasie nicht.

Gruß M.

Hallöchen!

Frage: Ist es rechtens, wenn Person A sich ein anderes Schloss
einbauen lässt?

Ja, aber das ausgebaute Schloss muss aufbewahrt werden und die gemietete Sache/Wohnung bei Auszug wieder in den ursprünglichen Zustand versetzt werden.
.Oder gibt es Vorschriften, die dieses

verbieten? Wenn ja, mit welcher Begründung?

Ich kenne keine
Agnes