Hallo Wissende,
Jemandem bricht der Schlüssel der Schließanlage zur Haustür ab. Das Schloß ist nicht beschädigt, die Schlüsselhälfte kann entfernt werden.
Kann derjenige den Schaden seiner Haftpflichtversicherung melden und dort die Kosten für den Nachschlüssel ersetzt bekommen?
Wer weiss es??
Danke,
Birgit
Hi Birgit,
Jemandem bricht der Schlüssel der Schließanlage zur Haustür ab.
an seiner Haustür? Dann ist das kein Haftpflichtschaden, die Haftpflicht tritt dann ein, wenn der Versicherte für eine Schaden haften muss, der einem Dritten zugefügt wurde.
An einer Mietwohnungstür? Dann ist das kein Haftpflichtschaden, weil gemietete Sachen nicht von der Haftpflicht gedeckt sind.
Mal abgesehen davon, dass ein Ersatzschlüssel kaum das Briefporteo lohnt.
Gruß Ralf
Frag den Vesicherungsvertreter!
Hallo Birgit,
manche, aber nicht alle Haftpflichtversicherungen decken solche Schäden ab. eine genaue Auskunft für den konkreten Fall kann daher nur die entsprechende Versicherungspolice bzw. die entsprechende Versicherung geben. Ich würde einfach mal den Versicherungsvertreter dazu befragen. Fragen kostet nichts und man weiss wirklich Bescheid ob die Versicherung die Kosten übernimmt.
Viele Grüße,
Tinchen
Hallo,
die Allianz sichert neuerdings dieses Risiko ab, und ich denkeandere auch. Läuft über die Haushaftpflichtversicherung und kostete keinen Mehrbeitrag. Frag nach bei der Gebäudehaftpflicht wenn es sich nicht um ein Einfamilienhaus handelt.
Gruß Anno
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Hallo,
danke für die Antworten.
Es handelt sich um eine Mietwohung und um den Schlüssel zur gemeinsamen Haustür.
Wir werden dann mal bei der Versicherung nachfragen.
VG,
Birgit
In vielen Verträgen der Privathaftpflicht kann das SchlüsselVERLUSTrisiko gegen Zuschlag (oder höhere Deckungssummen, die aber auch einen Zuschlag bedeuten) mitversichert werden. Aber eben nur dann, wenn es sich um fremdes Eigentum handelt und nicht um dein Haus. Warum das in der Gebäudehaftpflicht mitversichert sein soll, kann ich nicht verstehen. Haftpflicht sind immer nur Schäden, die durch das versicherte Risiko Dritten zugefügt werden.
Grüße
Michael
Hallo,
sorry, aber da tut schon teilweise weh!!
Jemandem bricht der Schlüssel der Schließanlage zur Haustür
ab. Das Schloß ist nicht beschädigt, die Schlüsselhälfte kann
entfernt werden.
Das ist nicht ein Schlüsselverlustrisiko. Schlüsselverlust bedeutet bei einer Schließanlage, dass die gesamte Schließanlage mit allen Schlössern ausgetauscht werden muss. Und das sichern einige Haftpflichtversicherungen ab!
Kann derjenige den Schaden seiner Haftpflichtversicherung
melden und dort die Kosten für den Nachschlüssel ersetzt
bekommen?
Ja, weil es ein Mietsachschaden ist, wenn das Risiko Mietsachschden versichert ist!! Das ist aber etwas anderes, als Schlüsselverlust!!!
und:
Nein, weil eine Haftpflichtversicherung ersteinmal nicht für die Bezahlung da ist, sondern ersteinmal zur Prüfung der Haftung und des Schadenersatzanspruchs. Die Haftpflichtversicherung entscheidet, ob es einen Schadenersatzanspruch gibt oder nicht und dann wickelt sie diesen der Art und Höhe nach ab oder sie wehrt in ab.
Hat denn irgendwer einen Schadenersatzanspruch gestellt??? Vorher brauchst Du nicht zur Haftpflichtversicherung gehen.
Viele Grüße
Thorulf Müller
Versicherungsmakler