Schließt kein Reklamationsrecht Glasbruch auch aus

Habe bei einem Möbelhaus eine Ausstellungsküche gekauft ohne Reklamationsrecht. Diese wurde vom Möbelhaus abgebaut und verpackt. Eine Umzugsfirma hat die Möbel abgeholt und beim entladen eine zerbrochene Scheibe festgestellt. Das Möbelhaus behaubtet ich hätte dieses direkt bei der Lagerausgabe sagen sollen da war aber alles verpackt. Die Scheibe hat einen Wert von ca 600,€. Das Möbelhaus weigert sich diese mir zu ersetzen. Was kann ich tun?

Hallo,
also ich denke, dass das zu Lasten des Möbelhauses gehen muss, da es bei Anlieferung festgestellt wurde.Wäre bei Anlieferung keine Kontrolle erfolgt, wäre das Reklarecht wie vereinbart erloschen, so aber gilt es nach wie vor. Hätte ja auch beim Transport kaputt gehen können, dann geht es zu Lasten des Lieferanten und da die ja vom Möbelhaus kommen,muss dafür das Möbelhaus gerade stehen.
Warum ist das Reklarecht überhaupt ausgeschlossen?
Wenn garnichts anderes hilft,kann ja eventuell ne Hausrat oder Glasbruchversicherung aufkommen, einfach versuchen inwieweit die Versicherung soetwas abdeckt…
LG

Hallo,

da kann ich leider nicht weiterhelfen.