es gibt eine Einzelfirma, der Inhaber ist der Ehemann, und eine GmbH, GF ist die Ehefrau.
Nun wird die GmbH geschlossen, weil es sich nicht mehr rechnet.
Meine Frage:
Die Mitarbeiter werden auf die Einzelfirma übernommen. Die Mitarbeiterinnen in Mutterschutz werden ja mit Schließung bei der Krankenkasse abgemeldet. Muss auch hier die Einzelfirma übernehmen?
Ja, denn das Arbeitsverhältnis ist durch den Mutterschutz nicht aufgelöst, sondern die Arbeitnehmerinnen befinden sich lediglich - wie der Name schon sagt - im „Schutz“.
Die Arbeitnehmerinnen müssen dem AG nach Entbindung die Dauer der Elternzeit schriftlich mitteilen, der AG bestätigt die Dauer.
Lieben Gruß …Melanie…
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Einspruch!
Die GmbH ist eine eigenständige juristische Person. Wenn die Gesellschafterversammlung die Liquidation beschließt, können (unter eventueller Berücksichtigung diverser Tarife, falls anwendbar) die Mitarbeiter aus diesem Grund „Auflösung der Firma“ gekündigt werden. Ob sie unmittelbar danach in einer anderen Firma wieder eingestellt werden, steht auf einem völlig anderen Blatt. Bedauerlicherweise ist ein solches Vorgehen regelmäßig dazu angetan, „unliebsame“ Mitarbeiter loszuwerden. In eurem Fall wäre das (für Euch) wohl eher von Vorteil.
Ja, denn das Arbeitsverhältnis ist durch den Mutterschutz
nicht aufgelöst, sondern die Arbeitnehmerinnen befinden sich
lediglich - wie der Name schon sagt - im „Schutz“.
Die Arbeitnehmerinnen müssen dem AG nach Entbindung die Dauer
der Elternzeit schriftlich mitteilen, der AG bestätigt die
Dauer.
Nun wird die GmbH geschlossen, weil es sich nicht mehr
rechnet.
Meine Frage:
Die Mitarbeiter werden auf die Einzelfirma übernommen. Die
Mitarbeiterinnen in Mutterschutz werden ja mit Schließung bei
der Krankenkasse abgemeldet. Muss auch hier die Einzelfirma
übernehmen?