Schließung eines Gymnasiums

Hallo,

gibt es für folgende Situation eine rechtliche Grundlage:
Jemand meldet sein Kind auf einem Gymnasium an. Zwei Wochen nach Schulbeginn gibt es eine Meldung in der Lokalpresse, dass dieses Gymnasium geschlossen werden soll. Schulleitung und Lehrkörper werden ebenfalls erst durch die Pressemeldung davon informiert.
Gibt es für diesen Jemand eine rechtliche Möglichkeit, die Schulschließung zu verhindern, bis das Kind das Abi erreicht hat (also wohl so 8 Jahre)?
Bzw. kann/darf eine Landes- oder Kreisregierung eine solche Schließung „einfach so“ beschließen?

Bin für jeden Hinweis dankbar
Mit Gruß
Sophia

Hallo Sophia,

Jemand meldet sein Kind auf einem Gymnasium an. Zwei Wochen
nach Schulbeginn gibt es eine Meldung in der Lokalpresse, dass
dieses Gymnasium geschlossen werden soll. Schulleitung und
Lehrkörper werden ebenfalls erst durch die Pressemeldung davon
informiert.

In welchem Bundesland ?

Gibt es für diesen Jemand eine rechtliche Möglichkeit, die
Schulschließung zu verhindern, bis das Kind das Abi erreicht
hat (also wohl so 8 Jahre)?

Wenn Du aus Sachsen wärst, würdest Du nicht fragfen. Hier werden Grundschulen geschlossen, wenn 2 Jahre keine (regulären) Klassen gebildet werden können. Dito wenn bei Mittelschulen (RS+HS) keine 2 Züge bzw. bei Gymnasien 3-Züge erreicht werden. Ausnahmegenehmigungen sind sehr selten. M:W. werden bei Gymnasien geschlossen, wenn die letzten beiden (12 Jahre Abi) Klassen übrig sind. Mittelschulen dauern ja nur 6 Jahre.

Bzw. kann/darf eine Landes- oder Kreisregierung eine solche
Schließung „einfach so“ beschließen?

ja, jedenfalls ist hier in Sachsen die Erfolgsquote bzgl. Erhaltung eher gering.

Ciao maxet.

Hallo,

Gibt es für diesen Jemand eine rechtliche Möglichkeit, die
Schulschließung zu verhindern, bis das Kind das Abi erreicht
hat (also wohl so 8 Jahre)?

Grundsätzlich hat der Schulträger die Pflicht, Schulangebote zur Verfügung zu stellen. Welche Schulen/Schultypen an welchen Orten angeboten werden, hängt von den Notwendigkeiten (Zahl der Kinder)aber auch von der politischen Einschätzung der demokratisch gewählten Gremien der Schulträger (bei uns in Hessen: Kreistage) ab.

Es würde dem Demokratieprinzip natürlich völlig widersprechen, wenn nicht die demokratisch gewählten Vertreter sondern einzelne Bürger (hier: die Betroffenen) selbst festlegen könnten, wo welche Schulen bestehen.

Aber natürlich kann der Schulträger nicht im luftleeren Raum agieren. Wenn die Schliessung der Schule unvertretbare Härten zur Folge hätte, kann man sich gegen den Verwaltungsakt der Schliessung gerichtlich wehren.

Erfolgversprechender dürfte aber eine politische Auseinandersetzung mit dem Thema sein.

OT - Frage
Hallo,

kommst Du zufällig aus einer NRW-Stadt, die viel auf große weiße Wasservögel hält
und einen Brunnen mit einer fülligen Bronzedame hat?

Neugierige Grüße, ob wir das gleiche Gymnasium meinen,
Christian

Hallo Christian,

… und in der alle Beteiligten von der Schließung erst durch die Presse erfahren haben…

Jawohlja!

Die Antworten bisher sind nicht ermutigend, gell?

Viele Grüße
Sophia

Hallo,

nicht wirklich, zumal sicherlich keine „besondere Härte“ besteht, da es noch zwei
weitere Gymnasien und das Berufskolleg gibt. Habe an der betroffenen Schule
übrigens selber einige Jahre meines Lebens verbracht.

Viele Grüße in meine Heimatstadt
Christian