Hallo!
Ich habe mich gefragt, ob es rechtens ist, wenn in einem Studentenwohnheim mit Einzelzimmern, Gemeinschaftsküche und Gemeinschaftsraum letzterer geschlossen wird.
Grund für diese Schließung könnte die vorherige Aufforderung sein, den Raum frei von Gegenständen die nicht zur Standardeinrichtung gehören zu halten, mit dem Hinweis auf Schließung bei Nichtbeachtung. Es könnte aber sein, dass sich niemand dafür verantwortlich fühlt, weil der Müll und die Gegenstände schon beim Einzug im Gemeinschaftsraum gewesen sein könnten.
Könnte es ein Grund für eine fristlose Kündigung sein, weil so die Nutzung eines Teils der Mietsache nicht mehr möglich sein könnte?
Danke und schöne Grüße
domingo
Hallo!
Hallo,
Ich habe mich gefragt, ob es rechtens ist, wenn in einem
Studentenwohnheim mit Einzelzimmern, Gemeinschaftsküche und
Gemeinschaftsraum letzterer geschlossen wird.
Grund für diese Schließung könnte die vorherige Aufforderung
sein, den Raum frei von Gegenständen die nicht zur
Standardeinrichtung gehören zu halten, mit dem Hinweis auf
Schließung bei Nichtbeachtung.
zumindest kam es nicht überraschend.
Es könnte aber sein, dass sich
niemand dafür verantwortlich fühlt, weil der Müll und die
Gegenstände schon beim Einzug im Gemeinschaftsraum gewesen
sein könnten.
Könnte es ein Grund für eine fristlose Kündigung sein, weil so
die Nutzung eines Teils der Mietsache nicht mehr möglich sein
könnte?
Als erstes ist der MV zu prüfen ob dieser Gemeinschaftsraum überhaupt mit zum gemieteteten Gegenstand gehört. Oft ist dies nicht der fall oder allgemein gehalten das M keinen Anspruch darauf hat.
Sollte M laut MV anspruch drauf haben dürfte das eine fristlose Kündigung gewiss nicht gerechtfertigen. Höchstens eine Mängelanzeige mit Frist zur Änderung und evtl. Androhung einer Mietkürzung könnte die Konsequenz sein.
Danke und schöne Grüße
domingo
Grüße
Hallo!
Im Mietvertrag steht: „Dem Mieter stehen die der gemeinsamen Nutzung dienenden Räume gemäß ihrer Zweckbestimmung zur Verfügung.“ Ist es da nicht eindeutig, dass sowohl die Küche als auch der Gemeinschaftsraum nebenan zur gemeinsamen Nutzung dient? Es ist recht dreist die Behebung des schlechten Zustandes schon bei Einzug den Mietern aufzutragen.
Vielen Dank für Deine Mühe und schöne Grüße
Dominik
Hallo!
Hallo,
Im Mietvertrag steht: „Dem Mieter stehen die der gemeinsamen
Nutzung dienenden Räume gemäß ihrer Zweckbestimmung zur
Verfügung.“ Ist es da nicht eindeutig, dass sowohl die Küche
als auch der Gemeinschaftsraum nebenan zur gemeinsamen Nutzung
dient?
nein, ich finde nicht das es eindeutig (genug) ist. Wäre der raum separat aufgelistet so würde man einen Anspruch und damit auch ein einklagbares Recht drauf haben.
M.E. ist das mit der o.g. Formulierung nicht gegeben.
Es ist recht dreist die Behebung des schlechten
Zustandes schon bei Einzug den Mietern aufzutragen.
VM gehen oft den einfachen Weg und hier wird wohl das Verursacherprinzip zugrunde gelegt.
Vielen Dank für Deine Mühe und schöne Grüße
Dominik
Grüße
Hallo!
Nach Deiner Erklärung lohnt es sich wohl nicht, sich darum zu bemühen. Ich verstehe die Haltung der Verwaltung nicht ganz, hier ist sowieso viel Leerstand…
Danke nochmal für Deine Hilfe und nen schönen Abend
domingo