Schließzylinder auswechseln im Wohnheim

Hi an alle Habe folgendes Problem.

Ich bin seit knapp einem halben Jahr in München in Ausbildung und wohne dort in einen Jugend-Wohnheim für Auszubildende „ich binn 20“ u.s.w. In der Zimmertür des von mit bewohnten Raumes ist ein Zylinder von DOM der zur Zentralschließanlage des Hauses gehört. Da nahezu jeder der hier angestellten Personen einen Generalschlüssel besitzt kann auch jeder ohne meine anwesenhiet in meinen Wohnraum .Was auch schon oft genug geschehen ist. Hieraufhin habe ich diesen Schließzylinder gegen meinen eigenen ausgetauscht. Woraufhin mir die Heimleitung mit sofortiger Kündigung gedroht hat sollte ich es nicht rückgängig machen. In meinen Mietvertrag " falls man dass so nennen kann sowie auch in der Hausordnung steht nichts darüber dass ich den Schließzylinder nicht austauschen dürfte.
Isst die Handlungsweise rechtens?

Hi,
also ob sie Dir Kündigen können weis ich nicht, jedoch hat der Vermieter Anspruch darauf jederzeit in deine WOhnung zugang zu haben, darf diese aber nicht ohne dein Einverständnis betreten außer im Notfall.
Was ich Dir vorschlagen würde wäre einen Kompromiß mit der Hausverwaltung zu suchen, sag ihnen das Du festgestellt hast das jemand ohne dein EInverständniß in der Wohnung war, und da Du aufgrund desen das schloß getauscht haben möchtest und der Hausverwaltung einn schlüssel für den Notfall aushändigst.
Abr ob sie sich darauf einlassen ist so eine sache…

Hallo Tupperpack,

es tut mir sehr leid, dass ich nicht weiterhelfen kann. Ich hatte Probleme mit einem Mietvertrag über 10 Jahr. Mit rechtlichen Thema „Ausbau von Schließzylindern“ kenne ich mich jedoch leider gar nicht aus, weiß nur, dass man bestimmte Veränderungen an der Wohnung nicht ohne Genehmigung des Vermieters vornehmen darf.
Viel Erfolg!

Hallo,
weise schriftlich umgehend die Wohnheimleitung auf den Zustand des Schließsystems im Wohnheim hin und stelle eine Frist zum Abstellen dieses Zustandes. Zwischenzeitlich würde ich von Deinem neuen Schloß einen Zweitschlüssel der Wohnheimleitung übergeben.
Frage die Wohnheimleitung, wer z.B. bei Diebstahl in Deiner Wohnung verantwortlich ist, wenn jeder Zutritt zu Deiner abgeschlossenen Wohnung hat und Die Wohnheimleitung davon Kenntnis hat. Diese Frage würde auch von der Polizei und Versicherung kommen.

MfG
Büschdorfer

Bei Wohnheimen ist das immer so eine Sache, allerdings müsste es eine Klausel in dem Mitevertrag geben, der die Sachlage abklärt, ob ggf. Mitarbeiter jederzeit Zugang zu diesen Räumenhaben müssen und daher der Zylinder nicht ausgetauscht werden darf.