Schliesszylinder in Mietwohnung wechseln

Hallo,

folgender, (nicht ganz) hypothetischer Fall:

Jemand hat eine Wohnung gemietet. Da er befürchtet, dass zur Wohnungstür noch Nachschlüssel existieren, möchte er den Schliesszylinder tauschen. Selbstverständlich wird der alte Zylinder aufgehoben und bei Auszug wieder eingebaut. Nun steht aber im Mietvertrag folgender Passus:
Das Auswechseln des Wohnungstürzylinders ist nicht gestattet. Zuwiderhandlung berechtigt zur fristlosen Kündigung
Ist ein solches Verbot überhaupt rechtens? Warum darf der Mieter nicht den Zylinder tauschen, schliesslich entsteht dabei - wenn fachgerecht durchgeführt - an der Tür kein Schaden.
Was ist, wenn z.B. ein Vormieter mittels heimlich angefertigtem Nachschlüssel in die Wohnung eindringt und dort etwas stiehlt? Ist der Vermieter dann haftbar?

Hallo Yoshi53,

Das Auswechseln des Wohnungstürzylinders ist nicht
gestattet. Zuwiderhandlung berechtigt zur fristlosen Kündigung

Zum ersten Satz: Sollte dieser Satz nicht individuell zwischen Mieter und Vermieter ausgehandelt sein, es sich also um eine AGB handeln, so ist diese Klausel m.E. nach § 307 BGB (Inhaltskontrolle (http://dejure.org/gesetze/BGB/307.html))) nicht haltbar.

Zum zweiten Satz: Weder über eine Individualvereinbarung noch über eine AGB ist die Ausweitung der Berechtigung zur fristlosen Kündigung nach § 569 Abs.5 Satz 2 BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/569.html) zulässig.

Gruß

Joschi

Hallo,

das ist davon abhängig,ob es sich um einen Einzelzylinder oder um einen Zylinder einer Schließanlage handelt.
Im ersten Fall darf der Mieter den Zylinder ohne weiteres austauschen…

Im zweiten Fall ist eine Rücksprache mit dem Vermieter auf jeden Fall besser,weil eventuell für Feuerwehr/Rettungsdienst ein Generalschlüssel vorhanden ist und diese dann im Gefahrenfalle nicht in die Wohnung gelangen können ohne Zerstörung der Wohnungstür.

Ähm…
Hallo.

Im zweiten Fall ist eine Rücksprache mit dem Vermieter auf
jeden Fall besser,weil eventuell für Feuerwehr/Rettungsdienst
ein Generalschlüssel vorhanden ist und diese dann im
Gefahrenfalle nicht in die Wohnung gelangen können ohne
Zerstörung der Wohnungstür.

Aha…und dieses Problem fällt bei einem vermieteten EFH, bei dem der Mieter den Schließzylinder ausgetauscht hat, nicht an? :wink:

Selbstverständlich kann der Mieter in beiden Fällen kommentarlos den Zylinder austauschen, solang er dort wohnt.

Gruß
Christian (IANAL)

PS: Zur Ausgangsfrage: Eine fristlose Kündigung, die auf dieser Klausel basiert, würde von jedem Gericht in diesem Land abgeschmettert werden.

Du verwechselts da glaube ich was…

Wir reden hier von SCHLIESSANLAGEN…die findet man höchst selten bei
Einfamilienhäusern…dort sind in der Regel normale Schließzylinder oder bei gut betuchten Familien gleichschließende Zylinder eingebaut…

Hallo.

Ich glaube nicht, daß ich etwas verwechsele: ich denke mit Schließanlage meinst du, daß Haustür und Wohnungstür eines MFH mit dem selben Schlüssel geöffnet werden können.

Aber auch hier sehe ich keinen Grund, warum der Mieter den Schließzylinder der Wohnungstür nicht auswechseln könnte (wenn technisch möglich) wenn er bei Auszug den Schließanlagen-kompatiblen Zylinder wieder einbaut.

Gruß
Christian