Schlitze in Betondecke

Hallo,
ich habe heute in einem Neubau etwas gesehen, was mir merkwürdig vorkam:

Der Sanitärinstallateur hat Rohre auf der Betondecke verlegt, der Durchmesser der Schaumstoffisolation betrug etwa 7cm. Da der Bodenaufbau im OG 16cm betragen wird (genauer Aufbau ist mir unbekannt, es wird jedoch ein Heizestrich), hat er auf langen Strecken in der Rohdecke ca. 5cm tiefe und 15cm breite Schlitze freigestemmt, in denen die (Heizungs?-Rohre nun liegen. Die obere Lage der Baustahlmatten wurde dabei freigelegt und ist am Boden dieser Schlitze sichtbar.

Dass man bei Querungen von Rohren eine Art „Unterführung“ freistemmt ist ja normal - derartig massive, tiefe, lange und breite Einschnitte habe ich aber noch nie gesehen.

Es scheint sich bei den Rohren um VL und RL der FBH zu handeln. 16cm Fußbodenaufbau sind ja auch nicht besonders knapp, zudem wäre eine etwas dünnere Isolation der Rohre nicht so tragisch, denn die Wärmeverluste würden im Kern des Hauses stattfinden, also keine tatsächlichen Verluste (an die Umwelt oder zur Nachbarwohnung) darstellen.

Es gibt da keinen Architekten, der den Bau überwacht. Ausführungspläne hat ein Architekt gemacht (Verwandter des Bauherren), aber der war wohl noch nie vor Ort.

Der Sanitär-Installateur ist zudem ein Nachbar, der den Beruf vor zig Jahren erlernt hatte und seit vielen Jahren im Vorruhestand ist (es geht über das „Eine Hand wäscht die andere“-Prinzip, der Nachbar baut auch und der eine Bauherr hilft dem anderen).

Baustahlmatten, die über 5m Länge frei in einem 15cm breiten Schlitz liegen, halte ich für mindestens sehr unüblich.

Eure Meinung?

Das hört sich für mich sehr zweifelhaft an. Ich würde einen Baustatiker zur Beurteilung holen.

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hi,

definitiv.
Auf der Länge ist es schon bedenklich und absolut unüblich.

These: Die Installation soll in einer gebundenen Schüttung verschwinden und diese ist mit ~3 cm natürlich deutlich günstiger als mit 7 cm. Zudem will/muss man ja auch noch etwas Wärmedämmung einbauen.

Lose Schüttungen sind seit einigen Jahren nicht mehr zulässig, das wäre eine schöne Blüte dieser Regelung. Da bin ich aber nicht ganz drin, was man trotz der Leitungen alles machen könnte.

klares jain.

15 bis 20 mm Oberbelag
Bei Zementestrich 45 + 15 = 60mm
Trittschall 30 mm
Rohr 70 mm
= 175 mm

Nur mal als kurzer Vergleich. 16 cm sind schnell weg.

grüße
lipi

Hallo,

ich habe dem Bauherren soeben meine Bedenken per E-Mail mitgeteilt.
Informell, also nicht über den „amtlichen“ Weg der „Anmeldung von Bedenken“.

Ich will mich nicht zum Kasper machen, daher habe ich hier erst einmal gefragt.

Freiliegende Armierung ist grundsätzlich unzulässig, da es klare Definitionen zur so genannten Betondeckung (siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Betondeckung) gibt, die sich nach Eurocode 2 und den dazugehörenden nationalen Anhängen je nach Expositionsklasse bestimmt. Und da reden wir dann von 10 mm aufwärts, typisch von 20-25mm, wenn nicht gerade verzinkter Stahl eingesetzt worden ist. Die Betondeckung ist erforderlich, um die Armierung ausreichend in den Beton einzubinden, damit diese auch ihre volle Wirkung entfalten kann. Zudem geht es hier um Korrosions- und Brandschutz.

Eine Schüttung erfüllt die Anforderungen an die Betondeckung nicht. Und nicht von ungefähr wird auch bei älteren Bauwerken sehr darauf geachtet, wenn es zu Aufbrüchen der Betondeckung aufgrund von eingedrungenem Wasser und Rost kommt. Da wird dann recht schnell eine Sanierung nötig, bei der man den Stahl wieder von Rost befreit, und neu überdeckt.

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