Das „es-zet“ in Schloss ist Vergangenheit. Aber wie verhält es sich mit der Straße, die seit 100 Jahren Schloßstraße heißt und ihren Namen nicht nach einem Herrn Schloß, sondern nach einem dort befindlichen Schloss trägt? Wird daraus jetzt Schlossstraße oder bleibt der Straßenname unverändert?
Das „es-zet“ in Schloss ist Vergangenheit. Aber wie verhält es
sich mit der Straße, die seit 100 Jahren Schloßstraße heißt
und ihren Namen nicht nach einem Herrn Schloß, sondern nach
einem dort befindlichen Schloss trägt? Wird daraus jetzt
Schlossstraße oder bleibt der Straßenname unverändert?
das hängt von der jeweiligen Gemeinde ab, würde ich meinen. Hier heißen jedenfalls Schloßallee, Schloßstraße etc. „wie immer“.
Meines Wissens nach dürfen Eigennamen weiterhin so geschrieben werden wie bisher. Da „Schloßstraße“ ja sozusagen der Name dieser Straße ist, wird sie vermutlich auch weiterhin mit „Dreierles-Es“ / „Es-Zet“ geschrieben.
Gruß Axel
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Wird daraus jetzt
Schlossstraße oder bleibt der Straßenname unverändert?
das liegt im Ermessen der jeweiligen Gemeinde. Sie hat das Recht, Straßen umzubenennen, nicht aber die Pflicht, sich an Regeln der Rechtschreibung zu halten - egal, ob neu oder alt.
Ich denke auch, dass das im Ermessen der Gemeinde liegt.
Hier wäre das ein Spaß, die berliner Schloßstraße in Schlossstraße um zu benennen. Es ist nämlich eine recht große Einkaufsmeile, mit zwei Warenhäusern, zwei großen und zwei kleinen Einkaufszentren und unzähligen kleinen Geschäften. Die würden sich bedanken, wenn die Straße umbenannt wird.
Stellt euch mal vor, im Zuge der Globalisierung werden die Umlaute abgeschafft(auf lange sicht 50 - 100 Jahre ist das gar nicht ml so weit hergeholt). Die düsseldorfer Königsallee würde sich bestimmt auch nicht umnennen.
nur wenn die straße nach horst schloss benannt wurde: Horst-Schloss-Straße.
ansonsten ohne bindestrich.
Noch mal Irrtum. Ich zitiere aus dem Regelwerk zur deutschen Rechtschreibung:
„§ 45: Man kann einen Bindestrich setzen zur Hervorhebung einzelner Bestandteile, zur Gliederung unübersichtlicher Zusammensetzungen, zur Vermeidung von Missverständnissen oder beim Zusammentreffen von drei gleichen Buchstaben.“ (Quelle: GfdS; Hervorhebung von mir)
denkste, hier gilt die vorschrift für straßennamen und die ist
so, wie ich schrieb. kuck mal im archiv, da steht genug.
Es gibt keine landes- oder gar bundesweite Vorschrift für die Rechtschreibung in Straßennamen. Nach meinen Recherchen existieren auf Landesgesetzen basierende kommunale Gesetze oder Satzungen, die über solche Feinheiten selten Aussagen machen. In aller Regel heißt es, wenn überhaupt auf die Form eingegangen wird, dass die Schilder gut zu lesen sein, eine Orientierung erlauben oder in einer bestimmten Farbe bzw. Größe entstehen müssen. Natürlich gibt es Ausnahmen.
Das vorpommerische Grimmen lässt in seiner „Satzung über die Benennung von Straßen und das Anbringen von Straßennamenschildern“ wissen:
Für Berlin habe ich Ausführungsvorschriften zum Straßengesetz gefunden:
„Die Schreibweise der Straßennamen richtet sich bei Eigennamen nach deren amtlicher Schreibweise, im Übrigen nach den anerkannten Regeln der Rechtschreibung im Zeitpunkt der Benennung. Soweit nach den anerkannten Regeln der Rechtschreibung mehrere Möglichkeiten der Schreibweise bestehen, ist sie der allgemeinen Übung entsprechend oder, wenn diese nicht festzustellen ist, nach dem Wohlklang zu wählen.“ (Quelle: http://www.umwelt-online.de/recht/bau/laender/berlin…; dito)
nein christpoher,
haste nicht. nimm bitte den duden zur hand und schau nach, was zu den regeln bei straßennamen steht oder sieh im archiv nach.
ich hab leider nicht wie fritz alle regeln im kopf, bzw. in welchem kapitel sie stehen.
ich hab leider nicht wie fritz alle regeln im kopf, bzw. in welchem kapitel sie stehen.
Dito. Wenn ich eine Regel oder ein Archivposting zitieren möchte, muss ich – wie du – suchen. Das habe ich getan, ohne etwas zu finden, das den von mir genannten Regeln widerspricht. Jetzt darfst du einmal suchen und dich wieder melden, sobald du die Passage exakt wiedergeben kannst, die du meinst. Dann können wir die Diskussion gerne fortsetzen. Bis dahin, das wirst du einsehen, verbuche ich den Fall unter „Möchte mir weder Recht geben noch seine eigene Ansicht vernünftig belegen“.
Duden sagt in in den Regeln zu Straßennamen (K 162, 23. Auflage)
ich danke dir, dass du dir die Mühe gemacht hast, zu suchen, aber das hatte ich bereits gefunden. Entschuldige, dass ich das zu erwähnen vergaß. An dieser Stelle wird nicht die Zusammenschreibung der optionalen Einfügung eines Bindestrichs gegenübergestellt, sondern die Zusammenschreibung ohne Leerzeichen der Getrenntschreibung mit Leerzeichen. Darum geht es nicht. In meiner Ausgabe ist leider keine Schlossstraße dabei, deren Schreibung klären könnte, ob allgemeine Rechtschreibregeln von diesen speziellen Regeln außer Kraft gesetzt werden, obwohl sie damit nicht unmittelbar kollidieren.
In meiner Ausgabe ist leider keine Schlossstraße
dabei, deren Schreibung klären könnte, ob allgemeine
Rechtschreibregeln von diesen speziellen Regeln außer Kraft
gesetzt werden, obwohl sie damit nicht unmittelbar
kollidieren.
ich hatte das Problem mit der Ausnahmeregel für „Schloßstraße“ schon einmal angesprochen,
aber auch damals gab es keine Antwort. Auch nicht von denjenigen, die die Rechtschreibreform so vehement befürworteten und alle Reformregeln in- und auswendig herbeten konnten.
ich hatte das Problem mit der Ausnahmeregel für „Schloßstraße“
schon einmal angesprochen,
aber auch damals gab es keine Antwort.
mir ist nicht ganz klar, nach welchen Regeln Du suchst. Die Umbenennung von Straßen wird vom Gemeinderat beschlossen - oder eben nicht. Die Rechtschreibreform, sprachliche Logik oder ähnliche Erzeugnisse des menschlichen Verstandes können dem Gremium dabei völlig wurscht sein. Die Buchloer haben es sogar geschafft, einen Heugartenweg zu erfinden, auch vor einer Alexander-Moksel-Straße sind sie nicht zurückgeschreckt, obwohl der Gute sich noch bester Gesundheit erfreut.