Schloss austauschen rechtens?

Hallo,

angenommen, ein Ehepaar (beide haben MV unterzeichnet) wohnt seit 15 Jahren in einer 3-ZW. Plötzlich wird es dem Mann zu bunt, er zieht aus, sagt aber dem Vermieter nichts davon. Er reicht die Scheidung ein und richtet sich aufwändig seine neue Wohnung ein. Dazu benötigt er Geld, das er nicht hat. Er storniert den Dauerauftrag für die gemeinsame 3-ZW, die erste Miete geht nicht mehr ein.
Die Frau fühlt sich bedroht (auch Selbstmorddrohungen des Ehemanns) und verlangt vom Hausbesitzer/Vermieter, das Wohnungsschloss auszutauschen.

Darf er das? Wenn er das schon gemacht hat, muss der VM dann die Wohnung auf Verlangen des Ehemanns öffnen?
Muss der VM das ursprüngliche Schloss wieder einbauen?

Gruß Finus

Hallo Finus,
was hindert die Frau daran, das Schloss in der Wohnungstür auszutauschen?
Grüße
Almut

Hallo Almut,

na ja, der Mann ist schließlich auch Mieter (lt. MV) und hat ein Recht die Wohnung zu betreten, solange er nicht gekündigt hat. Und: „Schloß austauschen“ heißt ja (in diesem Fall zumindest) dass der Ehemann ohne neuen Schlüssel nicht mehr reinkommt.

Gruß Finus

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Was Almut (vielleicht) sagen will:
Der Vermieter hat mit dem Schloss der Wohnungstür nichts zu tun. Im Idealfall hat er noch nicht mal einen eigenen Schlüssel zur Wohnung. Will die Frau das Schloss austauschen, muss sie es selbst tun, swollte sich aber darüber im klaren sein, dass ihr Mann ein REcht auf ZUgang zur Wohnung hat.

Solange beide noch im Mietvertrag stehen, ergeben sich daraus Rechte und Pflichten.
Das Recht, die Wohnung zu nutzen und die Pflicht, die Miete zu zahlen.
Die Ehefrau sollte sich lieber anwaltlichen Beistand holen, um den Ehemann aufgrund der Bedrohungen aus dem Mietvertrag zu streichen. Ggf. kann auch erreicht werden, daß er freiwillig das Mietverhältnis auflösen möchte und die Ehefrau allein Mieterin wird.
Der VM kann meines Erachtens nicht die Wohnung öffnen lassen, es sei denn, er hat einen Schlüssel dazu. Und selbst dann muß er das nicht, denn es handelt sich hierbei um eine private zivilrechtliche Angelegenheit, in der der Vermieter keine Rolle spielt. Bei Streitigkeiten sollte die Ehefrau die Polizei hinzuziehen (wenn ihr Ehemann versucht, die Wohnung gewaltsam zu öffnen). Die Polizei erteilt dann ein 10-tägiges Hausverbot, was der Frau genug Zeit läßt, im Eilverfahren vor Gericht etwas zu erreichen.

Hausverbot ???

Die Polizei erteilt dann ein 10-tägiges Hausverbot

und - wie bitte - macht die Polizei dieses ???

Gruß
Wolfgang

Hallo Wolfgang,

Die Polizei erteilt dann ein 10-tägiges Hausverbot

und - wie bitte - macht die Polizei dieses ???

Das nennt sich dann nicht Hausverbot sonder Platzverweis.
Google mal mit den Stichworten „Platzverweis Ehemann“.

Grüße von
Tinchen