angenommen in einem 6 Familienhaus ist der Zählerschrank im Treppenhaus.
Der Zahlerschrank wurde vom Vermieter verschlossen damit nicht jeder an den Zählerschrank herankommt um diesen eventuell zu manipulieren oder zu beschädigen.(auch Besucher könnten dann heran kommen)
Falls bei einem Mieter der Strom abgeschaltet wurde und nach etwa 2 Wochen wieder angeschaltet werden sollte musste erst auf den Vermieter gewartet werden bis dieser mit einem Schlüssel kam.
Dieser war allerdings erst am nächsten Tag zu erreichen.
Ist dieses Rechtens
Hallo !
Wie wurde denn dann überhaupt abgesperrt ?
Der Sperrkassierer musst ja da auch ran,um zu sperren,wer hatte ihm aufgeschlossen ? Haben die etwa einen Universalschlüssel dafür ?
Wer bezahlt die vergebliche Anfahrt des Sperrkassierers ?
Aber rechtlich/mietrechtlich hat man wohl tatsächlich keinen ständigen ungehinderten Zugang zum Zähler. Die Unanehmlichkeiten und Verzögerung der Wiederanschaltung hatte man ja schließlich selbst gesetzt.
Ich halte nichts von abgesperrten Zählerschränken bzw. Zählerräumen,es gibt schon Gründe,dort im Notfall schnell heranzugelangen um die Hauptsicherungen zu einzelnen Wohnungen zu sperren. Bei allen Arbeiten am Sicherungsverteiler in der Wohnung müsste ein Notfallelektriker erst Hausmeister oder gar Vermieter rauskommen lassen um ihm Zugang zu verschaffen.
Nicht gut !
MfG
duck313
Hallo Duck
Ich halte nichts von abgesperrten Zählerschränken bzw.
Zählerräumen
Ich auch nicht.
Nicht gut !
Ganz deiner Meinung.
Nur frage ich mich, warum der Entsperrtermin nicht gleich dem Vermieter genannt wurde, bzw. daß zu dem Termin der Versorger an den Zähler muß. Dem Vermieter muß man den Grund ja nicht gleich auf die Nase binden. Der Versorger muß seinen Zähler prüfen und fertig. Das Recht hat er ja.
Hans
Mir hat mal der örtliche Energieversorger jede Menge Probleme gemacht, da der Zählerschrank frei zugänglich, somit nicht sicher vor Manipulationen, war. Er führte damals irgendwelche DIN oder sonstige Vorschriften an. Hat mich letztendlich jede Menge gekostet.
vnA
Hallo
Mir hat mal der örtliche Energieversorger jede Menge Probleme
gemacht, da der Zählerschrank frei zugänglich, somit nicht
sicher vor Manipulationen, war. Er führte damals irgendwelche
DIN oder sonstige Vorschriften an. Hat mich letztendlich jede
Menge gekostet.
Naja, innerhalb eines Hauses ist ein Zählerschrank schon mal nicht frei zugänglich. Es gibt viele Häuser, wo die Zähler im Treppenhaus in den Etagen sind oder im Keller offen im Flur. Vielleicht ist das in einer Gegend, wo öfter mal einer dem andern einen Streich gespielt hat und den Strom abgestellt. Vielleicht wollte der Versorger sowas unterbinden.
Bei den EVU - äh VNB hat in der Tat jeder seine eigenen Vorstellungen, teilweise recht genaue Vorstellungen, teilweise noch entgegen ihrer eigenen TAB, und teilweise jeder Meister nochmal eigene Vorstellungen. Und jedem soll man es recht machen.
Bei anderen EVU dagegen richtet man sich einfach nach den TAB und VDE und fertig.
Hans