Schlossaustausch der gemeinsamen Wohnung

Hallo zusammen,

ich haben mit meiner Freundin (Jetzt Ex) eine gemeinsame Wohnung gehabt und bin Mitte März nach Absprache ausgezogen. Kaum war ich draussen hat sie die Türschlösser ausgetauscht, obwohl noch Sachen von mir in der Wohnung waren und ich bis Monatsende Miete bezahlt habe.
-> Ist das legal?

Wie ist das denn wenn eine Mietnachforderung über die Hälfte der Miete kommt obwohl ich da nicht mehr wohne, dann müsste ich doch auch das Recht haben das Mietobjekt zu nutzen bzw. betreten zu dürfen, oder sehe ich das falsch?

Über eine baldige Antwort würde ich mich sehr freuen,
Vielen Dank

Hallo !

Dieses Gejammere nach angeblich einvernehmlichen Trennungen geht mir echt auf den Senkel ! Warum gab man den Schlüssel nicht ab ?

Man trennt sich und will dann jederzeit noch Zugang haben,ungefragt ?
Warum ? Seine Restsachen wird man doch bekommen,Bescheid geben,Termin machen und abholen.

Wenn man meint,es stünde einem noch ein Anteil der „nicht abgewohnten“ Monatsmiete zu,dann klärt man das vorher ab.
Was sollte denn für eine „Nachforderung“ kommen,wenn man die Miete bereits für den Auszugsmonat bezahlt hat.
Die Nebenkostenabrechnung am Jahresende ? Klar muss man da noch für die knapp 3 Monate anteilig bezahlen,falls Vorauszahlung nicht ausreicht.
Hat das aber etwas mit dem Zugang zu tun ?

Man ist dort unerwünscht(wird schon Gründe haben) und hat mit dem Auszug auch der Auflösung der Wohngemeinschaft zugestimmt.
Eigentlich nimmt man seinen Krempel dann auch mit und lässt die Schlüssel da.

MfG
duck313