Hallo,
ich hoffe es kann mir jemand einen Tip geben. Wir wohnen in einem kleinen Dorf. Da unsere Doppelhaushälfte an einen alten Bauernhof, der nicht mehr in Betrieb ist angrenzt, wohnen wir in einem „Mischgebiet“. Nun hat der Enkel der alten Bäurin sich selbstständig gemacht und eine Schlosserei oder Werkzeugbau in das alte angrenzende Gebäude gebaut. Das Gebäude ist sogut wie gar nicht gedämmt und im Sommer sind eh alle Fenster gekippt. Es handelt sich um einzelne große Maschinen die dafür im Gebrauch sind und teilweise einen unangenehmen Lärm machen. Es hört sich an als würde jemand alle 3 Sekunden in eine Vuvusela tröten. Einfach nervtötend. Man mag sich dann gar nicht in den Garten setzten. Und das geht oft bis 21.00 Uhr. Als er sich eingerichtet hat meinte er noch: die Maschinen sind höchstens so laut wie ein alter Nadeldrucker. Na so einen Nadeldrucker hab ich noch nie erlebt. Was soll ich nur tun? Ich will nicht gleich in die Vollen gehen, weil bei uns alle Nachbarn verwandt sind und ich mir ringsrum keine Freunde machen würde (seine Eltern gleich nebenan). Wer kann mir helfen? Danke im Voraus
Hallo,
ich kann Ihnen nur raten sich erst einmal beim nächsten Ordnungsamt zu erkundigen. Gewerbliche Betriebe sind zulässig (BauNVO) und die 60 db die tagsüber zulässig sind sind ganz schön laut (Erfahrung). Ich denke aber, das die Betriebszeit nach 20 Uhr nicht hingenommen werden muss. Falls das Ordnungsamt nicht weiterhelfen kann oder will, rufen Sie doch mal bei der zuständigen Gewerbeaufsicht an. Interessant wäre auch die Auflagen der Genehmigung des Gewerbebetriebes zu kennen. Am einfachsten wäre es aber für Sie einen Anwalt zu fragen, der sich mit Nachbarschaftsrechten auskennt. Viel Glück für Ihre „Ruhe“
Gruß
Hallo Claudia,
ein Schnellschuss, wo Du Dich erstmal schlau machen kannst. „TA-Lärm“ einfach mal googeln. Für Mischgebiet sind dort zulässige Werte festgeschrieben, an die sich jeder halten muss. Eine Messung wäre erforderlich, dessen Messwert mit dem TA-Lärm-Wert verglichen wird. Mit der Messung könnte ich Dir eventuell helfen. Kommt drauf an, wo das wäre. Es geht wie immer um Die Kosten. Ausserdem bin ich kein Gutachter und kann nur orientierend messen. Mein Ergebnis hätte auch vor Gericht kein Bestand. Also erst mal informieren und Schlau machen - dann Rücksprache halten - dann handeln.
So viel vorerst.
Gruss Lutz
Ich fände das auch mal interessant, welche Auflagen es da gibt.
Ich bin selbst gewerbetreibender und richte mir im moment in einem Mischgebiet ein Gemietetes Gewerbeobjekt mit Büro, Lager un Werkstatt ein.
(Blechverarbeitung ähnlich Spengler)
Heute kam gleich mal der nette Nachbar, vor dem ich vom Vermieter schon Vorgewarnt wurde, der behauptet, da das Gebäude eine Grenzbebauung ist , ich überhaupt keinen Lärm machen Dürfe ?!?
wie gesagt, ich bin gerade erst beim Einzug und Lärm gab es bisher nicht und wird es in Zukunft auch meines erachtens kaum geben… aber sicher ist sicher …
was versteht man unter gar keinen Lärm? 
kann mir einer weiterhelfen?