Schlosstausch bei gemeinsamer Wohnung

Hallo sehr geehrte Wissende,

folgender Fall:
A und B haben gemeinsam (beide im Mietvertrag) eine Wohnung gemietet. Sie trennen sich und B verlässt die Wohnung. Dies nutzt A dazu, die Schlösser der Wohnung zu tauschen, so dass B keinen Zutritt und keine Möglichkeit mehr hat, an seine Sachen zu kommen. Welche Möglichkeiten hat B?

Gruß

TET

Hallo 1

Wo ist denn da das grundsätzliche Hinderniss,seine Sachen herauszubekommen ?
Dazu muss man ja keinen Schlüssel haben.

Man vereinbart einen Termin zur Abholung der Sachen,natürlich in Anwesenheit von A oder dessen Vertreter(wenn man sich persönlich besser nicht mehr begegnen möchte).

Ich würde nach Trennung auch das Schloss wechseln lassen um keine unangenehmen Überraschungen zu haben.
Das man da rechtlich noch der Mieter ist steht dem nicht entgegen.

MfG
duck313

Moin,

ich scheine mich missverständlich ausgedrückt zu haben. B wollte mitnichten ausziehen, sondern hat nur vorrübergehend die Wohnung verlassen. Nun verweigert A jeden Zutritt.

MfG

TET

Moin,

ich scheine mich missverständlich ausgedrückt zu haben. B
wollte mitnichten ausziehen, sondern hat nur vorrübergehend
die Wohnung verlassen. Nun verweigert A jeden Zutritt.

Hi, dazu ist es jetzt zwar schon zu spät aber B hätte sofort einen Schlüsseldienst holen können und durch diesen den Rückbau des Schlosses veranlassen können.
Eine Wohnung die von 2 Mietparteien bewohnt wird und die Meitvertragsunterzeichnung durch diese 2 Parteien erfolgte, ist beiden Parteien solange zugänglich bis der neue Mietvertrag nur von der in der Wohnung verbleibenden Partei und dem Vermieter unterzeichnet wurde.
A hat hier eindeutig rechtswidrig gehandelt.
MfG ramses90

MfG

TET