Schlüssel abgebrochen - Haftpflichtversicherung

Hallo zusammen,

mir ist heute folgendes passiert. Ich habe vom Bauunternehmen einen Haustürschlüssel für das im Bau befindliche Haus bekommen. Das im Bau befindliche Haus ist bis jetzt noch nicht in mein Eigentum übergegangen. Es gehört somit noch der Baufirma. Beim Aufschliessen des Schlosses ist der Schlüssel abgebrochen. Ich musste zum Öffnen in Absprache mit dem Bauunternehmen den Schlüsseldienst rufen. Der Schlüssel war nicht mehr entfernbar, sodass der Zylinder aufbohrt werden musste. Dies hat ein Schlüsseldienst getan. Ich bezahlte die Rechnung.
Deckt diesen Fall die Privatpflichtversicherung der HUK-Coburg?

Auf Anhieb würde ich sagen JA. Bitte erfragen Sie jedoch bei der HUK selber ob es übernommen wird.
Tut mir leid, dass ich Ihnen da keine genaue Auskunft geben kann.
lg

Auf Anhieb würde ich sagen JA. Bitte erfragen Sie jedoch bei
der HUK selber ob es übernommen wird.
Tut mir leid, dass ich Ihnen da keine genaue Auskunft geben
kann.
lg

Vielen Dank. Also denkst du, dass es ein Fall der Privathaftpflicht wäre?
lg

Hallo,

also in Versicherungsfragen bin ich leider nicht firm. Aber ich denke das dies unter die Haftpflicht fällt. Diese ist ja dazu da, den verursachten Schaden bei einem anderen auszugleichen. Aber stell diese Frage doch sicherheitshalber bei einem Experten im Versicherungsgewerbe bzw. recht.

viele Grüße

Marcel

Schwere Frage, sehr schwere Frage.

Der Schlüssel selbst ohne das Schloss war Ihnen vom Geschädigten überlassen worden. Besonderer Verwahrungsvertrag. Der Schlüssel selbst wäre theoretisch also eine nicht versicherte Sache. Das ist aber nebensächlich. Denn der Schließzylinder war nicht vom Bauunternehmen an Sie übergeben worden. Bedeutet der Schlüsseldienst und ein neues Zylinderschloss kann nicht über den Ausschluß „Miete, Leihe, Pacht, verbotene Eigenmacht, besonderer Verwahrungsvertrag“ abgelehnt werden. Theoretisch könnte der Versicherer nur die Schlüssel abziehen. Da es aber faktisch kein Schloss ohne Schlüssel gibt ist das auch hinfällig.

Nur bei einem bin ich mir unsicher: Sind Sie sich sicher, dass das Gewerk (im Grund das Haus) und das Grundstück rein rechtlich nicht Ihnen gehört? Wer steht denn als Eigentümer im Grundbuch? Das Bauunternehmen? Wie beim KFZ der KFZ-Schein gibt beim Haus nur das Grundbuch und sein Inhalt Auskunft über die Eigentumsverhältnisse. Zumindest wäre mir nichts Abweichendes bekannt. Wenn Sie dann selbst der Eigentümer sind, wäre das ein Eigenschaden. Kein Schaden an Dritten. Damit abzulehnen.

Ansonsten kann Sie nicht ablehnen. Und lassen Sie sich nicht abwimmeln, weil Sie z.B. das „Schlüsselrisiko“ nicht versichert haben. Dieses gilt nur bei Verlust der Sache. Hier kam es aber zu einer Beschädigung/Vernichtung der Sache (-> Schloss ist unbrauchbar und beschädigt).

Bei weiteren Fragen dürfen Sie mich gerne kontaktieren. Auch wäre eine Info über den Ausgang, gerade bei der HUK, sehr informativ. Die HUK ist mit der VHV nicht gerade die kulanteste Versicherung. Das soll jetzt aber keine Hetze sein. Denn wir alle kochen nur mit Wasser.

Mit freundlichen Grüßen

Hallo,

vielen Dank für die Information. Ich werde Sie natürlich über den Ausgang informieren.

Zum Eigentumssachverhalt kann ich folgendes sagen:

Also im Grundbuch erfolgte eine Vormerkung auf Eigentumsübertragung. Eigentümer ist man aber erst, wenn der Kaufpreis des Gebäudes bezahlt und die Abnahme des Gebäudes durchgeführt wird. Dann erfolgt die Umschreibung im Grundbuch und damit der Übergang des Eigentums.

Mit freundlichen Grüßen

Das ist nicht so einfach zu beantworten. Die Antwort liegt in den Versicherungsbedingungen Deines Vertrages.
Bitte den Schaden wie oben geschildert und mit der Rechnung des Schluesseldienstes und der neuen Schloesser an die HUK melden.

Nein - man kann sich leider nicht gegen alles versichern…! und bei der HUK wirds dann noch mal schwieriger… aber so ist das mit den Billig + Direkt-Versicherungen… (warum sollten Sie sich sonst „hier“ bei einem Schadenfall Hilfe suchen…)

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Versicherungsfachmann
Thomas Wolter
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SIGNAL IDUNA Gruppe
Agentur Thomas Wolter
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Öffnungszeiten:
Mo, Die, Do 9.30 - 13.00h
und nach Vereinbarung

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Ich will ja nicht kritisieren, aber der Schlüsseldienst war wohl höchst unfähig oder wollte nur Geld verdienen.
Einen abgebrochenen Schlüssel zu entfernen ist ein Klacks, es sei denn man klebt den mit Sekundenkleber rein.
Ich hatte in meiner ganzen Laufbahn noch nicht ein Schloss wo ich den nicht rausbekommen habe. So verdrehen kann man den gar nicht im Schloss das der nicht mehr raus geht.

Zu deiner Frage: Wenn du das Eigentum eines Anderen beschädigst und das nicht grob fahrlässig oder absichtlich geschehen ist zahlt deine Haftpflicht !!!

Das ist ein interessanter Fall. Wenn ich die Bedingungen abklopfe, müsste die HUK eigentlich zahlen. Denn das Haus war nicht gemietet und Sie haben einem Fremden (der Baufirma) einen Schaden zugefügt.
Mich würde interessieren, wie sich die HUK da rausreden will. Ich wüsste also keine Klausel, nach der dieser Schaden nicht versichert wäre. Reichen Sie den Schaden also ein und harren der Dinge, die da kommen werden.

Hallo,

grundsätzlich liegt zwar ein Drittschaden vor, jedoch wird aus 2 anderen Gründen keine oder nur eine teilweise Deckung vorliegen

  1. Schäden an Sachen, die in Verwahrung genommen sind, sind nicht gedeckt, d.h. der Schaden am Schlüssel ist nicht gedeckt, jedoch das Entfernen aus der Türe, da Sie ja diese nicht in Verwahrung hatten

  2. Schäden an oder mit denen eine Tätigkeit verrichtet
    wird, sind nich gedeckt - hier gibt es aber verschiedene Bedingungen, je nach Versicherer - bitte
    genau nachlesen

mlg Erich

Gut, das hört sich gut an!

Hallo,
die HUK wird nur dann dafür aufkommen, wenn Sie auch eine HAftpflichtversicherung für Schließanlagen abgeschlossen haben. In der normalen Haftpflicht ist das nicht enthalten.
Reichen Sie die Rechnng aber trotzdem ein, evtl. haben Sie Glück und Ihnen wird im Rahmen von Kulanz etwas erstattet.

Viele Grüe
F.-W. Hollmann-Raabe