Schluessel auf dem Postwege verschwunden

Hallo,

angenommen, es kommt beim Auszug eines Mieters nicht zur Schluesseluebergabe (aus Desinteresse des Vermieters zu diesem Zeitpunkt). Weiterhin angenommen, der Mieter sendet einen Satz Schluessel per Einschreiben direkt an den Vermieter, den anderen Satz Schluessel an den Makler. Ein Satz Schluessel kommt auf dem Postwege abhanden (Mieter hat selbstverstaendlich noch den Einlieferungsbeleg fuer das Einschreiben), nur der andere Satz Schluessel kommt an. Welche Mittel hat der Vermieter gegen den Mieter? Kann er die Kosten fuer neue Schloesser an den Mieter weiterleiten, auch wenn ein Satz Schluessel angekommen ist?

Waere fuer jeden Rat dankbar.

Gruss
Kathrin

Hallo,

angenommen, es kommt beim Auszug eines Mieters nicht zur
Schluesseluebergabe (aus Desinteresse des Vermieters zu diesem
Zeitpunkt). Weiterhin angenommen, der Mieter sendet einen Satz
Schluessel per Einschreiben direkt an den Vermieter, den
anderen Satz Schluessel an den Makler. Ein Satz Schluessel
kommt auf dem Postwege abhanden (Mieter hat
selbstverstaendlich noch den Einlieferungsbeleg fuer das
Einschreiben), nur der andere Satz Schluessel kommt an. Welche
Mittel hat der Vermieter gegen den Mieter? Kann er die Kosten
fuer neue Schloesser an den Mieter weiterleiten, auch wenn ein
Satz Schluessel angekommen ist?

Waere fuer jeden Rat dankbar.

Hallo,

der VM kann zumindest Kostenersatz der Schlüssel verlangen.

Grüsse Günter

Hallo,

der VM kann zumindest Kostenersatz der Schlüssel verlangen.

Grüsse Günter

Hallo Guenter,

Kostenersatz fuer die Schluessel ist ja nicht so tragisch. Das Einschreiben war ja bis zu einem bestimmten Wert versichert. Allerdings waere es schlimmer, wenn der VM die gesamte Schliessanlage austauscht, was er dann wohl fuer alle Wohnungen in dem Haus tun muesste, da ein und derselbe Schluessel sowohl fuer die Haus- als auch die Wohnungstuer funktionierte. Das wuerde ja in die Tausende gehen.

Gruss,
Kathrin.

Nein, es ist grundsätzlich auch bei Schließanlagen möglich, nur den Wohnungsschlüssel für 1 Wohnung anfertigen zu lassen, der dann auch für die Haustür, aber nicht für andere Wohnungen passt.
Anzusprechen ist der Hersteller der Schließanlage.
Gruß

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Hallo,

der VM kann zumindest Kostenersatz der Schlüssel verlangen.

Grüsse Günter

Hallo Guenter,

Kostenersatz fuer die Schluessel ist ja nicht so tragisch. Das
Einschreiben war ja bis zu einem bestimmten Wert versichert.
Allerdings waere es schlimmer, wenn der VM die gesamte
Schliessanlage austauscht, was er dann wohl fuer alle
Wohnungen in dem Haus tun muesste, da ein und derselbe
Schluessel sowohl fuer die Haus- als auch die Wohnungstuer
funktionierte. Das wuerde ja in die Tausende gehen.

Gruss,

Hallo Kathrin,

Ikarus hat bereits eine Teilantwort gegeben. Der VM kann nicht einfach die Schliessanlage austauschen, denn er muss beweisen, dass der Verlust der Schlüssel nachweislich zum Missbrauch verwendet werden kann.

Grüsse Günter

Hm … danke. Das beruhigt mich wirklich, denn nachweislich kann der Verlust des Schluessels NICHT zum Missbrauch fuehren, da mit dem Schluessel definitiv nicht die Adresse angegeben war, zu der dieser passte.

Kathrin.