In meiner Mietwohnung wurde eingebrochen, und dabei ein Schlüssel(Schliessanlage) der Wohnung mitgenommen.Die Wohnung war abgeschlossen, und die Einbrecher haben die verschlossene Balkontür ausgehebelt.Wer kann mir sagen, ob ich für den Schlüsselverlust in diesem Fall haften muss? Lg
Hallo Chaudhry,
für Rechtsauskünfte bin ich nicht zuständig meiner Meinung nach müsste etwas im Mietvertrag stehen. Wenn Sie eine Hausratversicherung haben sollten Sie den Schaden dort melden.
Für Ihre Sicherheit sollten Sie einen Erweiterungszylinder bestellen, dann haben Sie einen neuen Schlüssel mit den jetzigen Funktionen.
Mit freundlichen Grüßen
Gegenfurtner
Hallo,
wichtig ist, den Einbruch sofort zu melden, bei der Polizei und bei der Versicherung!!
In der Regel: wenn in Ihre verschlossene Wohnung eingebrochen wurde, zahlt die Hausratversicherung.
Wenn Sie keine Versicherung abgeschlossen haben, bleiben leider Sie auf Schäden sitzen. Im Falle des Schlüssels müssten Sie den ersetzen. Auch die dadurch nötigen Zylindererneuerungen.
Was die Versicherung angeht, haben Sie auch Pflichten, zum Beispiel, dass Sie die Wohnung nicht längere Zeit unbeaufsichtigt lassen dürfen …
(Versicherungs-Vertrag gründlich lesen 
-Die hier gemachten Angaben sind weder Rechtsverbindlich noch sollen diese eine Rechtsberatung darstellen/ersetzen-
Mit freundlichen Grüßen
Schlüsseldienst Bosseler aus Aachen
Hallo Chaudhry,
leider kann ich Dir da nicht helfen. Ich denke sowas ist in der Rechtsabteilung besser aufgehoben.
Viele Grüße
Marcel
Hallo Chaudhry
das ist eine Rechtsfrage. Das kann Dir ein Rechtsanwalt sagen.
Ich bin Fachmann für Schlösser und Schließanlagen und zuständig für technische Dinge in diesem Bereich.
Gruss Peter
hallo,
„haften“ wohl eher nicht. Dazu sehe ich keine Haftungsgrundlage. Wieweit das vertraglich geregelt ist, ist eine andere Frage,
gruß
Andreas
Hallo Andreas.
Danke für Deine Antwort. Vertraglich steht bei mir nichts im Mietvertrag. Nun hat der Vermieter mir einen Kostenvoranschlag zukommen lassen, was der Austausch der ganzen Schliessanlage kosten würde. Ich meine damit, kann es passieren, daß ich für diese Kosten aufkommen mus?
Lg
Hallo,
das kann durchaus sein. Könnte eine der Nebenpflichten aus einem Mietverhältnis sein. Versicherungstechnisch decken gute Privathaftpflichtversicherungen den „Schlüsselverlust“ gegen einen relativen geringen Mehrbeitrag mit ab. IdR. ist dabei ein Selbstbehalt vorgesehen,
viele Grüße
Andreas