Hallo zusammen,
was ist üblich an Wohnungs und Haus- Schlüssel bei Einzug? 2 Haus , zwei Wohnungsschlüssel? wenn man Reserve anfertigen lässt (Schließanlage) kann man das Geld vom Vermieter einfordern?
Danke für Antworten
Hallo zusammen,
was ist üblich an Wohnungs und Haus- Schlüssel bei Einzug? 2 Haus , zwei Wohnungsschlüssel? wenn man Reserve anfertigen lässt (Schließanlage) kann man das Geld vom Vermieter einfordern?
Danke für Antworten
Hallo,
was ist üblich an Wohnungs und Haus- Schlüssel bei Einzug? 2
Haus , zwei Wohnungsschlüssel?
Gültig ist, was im Mietvertrag vereinbart wurde.
Der VM muss dem Mieter alle vorhandenen Schlüssel zur Wohnung aushändigen, darf also keinen für sich zurückbehalten, wenn der Mieter damit nicht ausdrücklich einverstanden ist.
Wenn der Mieter darüberhinaus noch einen Reserveschlüssel möchte, kann er sich diesen anfertigen lassen muss die Kosten dafür aber selbst tragen.
Gruß
Maja
Wenn der Mieter darüberhinaus noch einen Reserveschlüssel
möchte, kann er sich diesen anfertigen lassen muss die Kosten
dafür aber selbst tragen.
…
… und muss selbigen beim auszug ebenfalls mit abgeben - auch, wenn er ihn selbst bezahlt hat.
nur als kleine ergänzung.
Guten Tag,
Danke für die Antwort aber es sind 3 Personen und haben 2 paar Schlüssel, weil die anderen am Bund nirgendwo passen also nicht brauchbar sind und im Vertrag 11 Schlüssel, was dann ?
Danke trotzdem
Hallo,
Danke für die Antwort aber es sind 3 Personen und haben 2
paar Schlüssel, weil die anderen am Bund nirgendwo passen
also nicht brauchbar sind und im Vertrag 11 Schlüssel, was
dann ?
11 Schlüssel? Wo sollen die denn alle hin?
Wenn der Mieter Schlüssel hat, die nirgendwo passen, dann
muss er zügig den VM (am besten schriftlich) davon in Kenntnis
setzen, oder ihn fragen wofür die anderen Schlüssel sind und ob ihm dann nicht noch welche fehlen.
Wichtig ist, wieviele Haustür und Wohnungsschlüssel
vereinbart wurden.
(Andere Schlüssel müssen ja idR auch gar nicht doppelt und
dreifach vorhanden sein, von Tiefgarage und Fahrradkeller vielleicht abgesehen.)
Gruß
Maja
Wenn der Mieter darüberhinaus noch einen Reserveschlüssel
möchte, kann er sich diesen anfertigen lassen muss die Kosten
dafür aber selbst tragen.… und muss selbigen beim auszug ebenfalls mit abgeben -
auch, wenn er ihn selbst bezahlt hat.
Muss er nicht. Er kann ihn auch in Anwesenheit des Vermieters vernichten.
Gruß
S.J.
Klugscheißer! 
Aber Du hast natürlich recht. Das geht auch. Macht vermutlich aber keiner.
Hallo,
Aber Du hast natürlich recht. Das geht auch. Macht vermutlich
aber keiner.
das würde ich so nicht sagen. Diese Klausel habe ich schon in einigen Mietverträgen gelesen. Und ich habe es selbst schon so gemacht. Es soll ja Fälle geben, da gönnt der Mieter dem Vermieter nicht das Schwarze unter den Fingernägeln…
Gruß
S.J.