Schlüssel der Nachbarn passen an verschiedene Wohnungstüren im Haus

Liebe/-r Experte/-in,
wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus mit 13 Wohnungen (verteilt auf 2 Eingänge bzw. Hausnummern mit 7 und 6 Wohnungen).
Wir haben per Zufall festgestellt, dass untereinander die Schlüssel der einzelnen Mieter in die Schlösser von den anderen Wohnungstüren passen! Genauer gesagt: ein Nachbar kann alle 7 Türen in unserem Eingang öffnen, wir selbst können in mind. 2 Wohnungen, ein anderer Nachbar kann 4 der 7 Türen öffnen usw. ! Das ist erschreckend, da ja keiner mehr seine Wohnung verschließen kann!!! Selbst wenn der Schlüssel von innen im Schloss steckt, kommt der eine Nachbar in unsere Wohnung!
Das Haus verfügt über eine Schließanlage, jeder kann die Hauseingangstür und die Tür zum (Gemeinschafts-)Keller öffnen. Der Nachbar, der alle Wohnungstüren öffnen kann, kommt sogar zur Haustür des Nachbareingangs rein und kann dort 4 der 6 Wohnungstüren öffnen!!

Wie kann soetwas passieren??
Ist der Vermieter verpflichtet, das Auswechseln der Schlösser / Schließanlage auf seine Kosten zu veranlassen?
Wie verhält sich das im Schadensfall (Diebstahl wtc.)? Welche Versicherung zahlt denn bei dieser Sachlage?

Vielen Dank für Infos,

die ratlose und entsetzte Familie

Jeder Mieter hat einen Anspruch darauf, dass alle Schlüssel, die die Wohnungstür
öffnen, bei ihm sind. Weder der Vermieter, erst recht kein anderer Mieter darf
einen Schlüssel besitzen, der eure Wohnungstür öffnet.

Wie das passieren konnte, weiß ich nicht. Ich bin kein Schlüsselfachmann. Es ist in
jedem Fall ein Mangel der Mietsache. Der Vermieter ist verpflichtet, ihn auf der
Stelle zu beseitigen. Da es sich um einen anfänglichen Mangel handelt, haftet der
Vermieter auch für alle Schäden, die daraus eventuell entstehen. Für so etwas hat
man als Vermieter eine Haftpflichtversicherung.

Ihr müßt also den Vermieter informieren, am besten morgen früh telefonisch, und
ihn auffordern, diesen Mangel bis morgen abend zu beseitigen. Zur Not muss jeder
erst einmal ein provisorisches Einzelschloss bekommen, da das mit der
Schließanlage meist etwas länger dauert. Dann müßt ihr ein paar Tage mit zwei
Schlüsseln rumlaufen.

Wenn der Vermieter auf die Fristsetzung nicht reagiert, würde ich zumindest das
Einzelschloss im Wege der Ersatzvornahme durch einen Schlüsseldienst
austauschen lassen. Die Kosten könnt ihr dann mit der nächsten Miete verrechnen.
Um den Rest, also die endgültige Mängelbeseitigung, sollte sich dann ein Anwalt
kümmern. Dessen Kosten hat auch der Vermieter zu tragen.

das ist ein fehler in der konzeption der Schließanlage. Teilen Sie dem Vermieter das mit und setzen Sie ihm eine Frist für die Behebung des Mangels. ggf. bauen Sie in die Wohnungstüren neue Zylinder ein und ziehen die Kosten von der Miete ab.

Hallo verehrte/r User/in,
Vorbemerkung: Jegliche Kommunikation bei allen Rechtsgeschäften immer nur per Einschreiben + Rückschein ! Niemals in die „Telefonitis“ verfallen ! Niemals mündlich verbindliche Erklärungen abgeben ! –
Meine Stellungnahme:
Teilen sie dem Vermieter per Einschreiben + Rückschein unter Fristsetzung mit, daß Sie eine sofortige Auswechselung des Türschlosses an Ihrer Wohnungstür verlangen, da dies ein unzumutbarer Wohnungsmangel ist.
Die Frist bestimmen Sie in diesem besonderen Fall auf 3 Tage ab Postzugang beim Vermieter - wobei das Fristende auf ein *genaues Datum* lauten muß - z.B. xx.10.2010.
Erwähnen Sie des weiteren, daß Sie bei Weigerung bzw. Untätigkeit des Vermieters nach Fristablauf ab dem nächsten Monats-Ersten eine Mietminderung von mindestens
30 % vornehmen werden und zwar solange, bis der Mangel beseitigt ist. –
Im übrigen würde im Schadensfall (Diebstahl etc.) keine Versicherung zahlen.
---------------------------------------------------------------Sie sollten auch mal „googeln“ unter folgenden Links:

Beachten Sie bitte, daß jegliche Stellungnahmen von mir bzw. meine Hinweise nur auf meinen persönlichen Erfahrungen und Kenntnissen beruhen und in keinem Falle eine sogenannte Rechtsbesorgung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes darstellen.
Salvo errore et omissione…
Eine Gewähr oder Haftung für die Richtigkeit meiner Ausführungen wird nicht übernommen.
Beste Grüße USKO

Hallo.
Möglicherweise weiss der Vermieter nichts von dieser Situation. Sie sollten ihn darauf ansprechen. Er wäre verpflichtet, auf seine Kosten die Schliessanlage auszutauschen.