Schönen Abend!
Meinem Freund wurde in einem Club der Rucksack geklaut in dem auch eine Menge Zeug von mir war, unter anderem auch mein Schlüsselbund ( inkl. Schließanlagen- Schlüssel, mehr-Parteien-Wohnanlage).
Er hat eine Haftpflichtversicherung die auch Verlust fremder Schlüsssel abdeckt; denkt Ihr, dass sie das auch übernimmt?
Dankeschön!
Wie kann einem denn ein kompletter Rucksack geklaut werden?
Was ich nicht verstehe, wieso fragt ihr bei seiner Versicherung nicht einfach nach, die kennen ihre eigenen Bedingungen sicher besser als irgendjemand hier…
Gruß
Granini
Hallo Granini
Wie kann einem denn ein kompletter Rucksack geklaut werden?
Manchen wurde schon ein komplettes Auto mit komplettem Rucksack geklaut. Aber vielleicht war das mit dem Rucksack nur eine Verwechslung, also jemand hat den falschen Rucksack mitgenommen.
Die normale Haftpflicht sollte aber in so einem Fall aufkommen müssen wenn der Rucksack unbeaufsichtigt war. Stichwort Fahrlässigkeit. Dafür ist die Vesicherung ja da, gilt aber nur für fremdes Eigentum. Eigene Sachen sind da nicht abgedeckt, dafür ist wiederum die eigene Hausratversicherung zuständig.
Gruss vonsales
mal langsam
Die normale Haftpflicht sollte aber in so einem Fall aufkommen
müssen wenn der Rucksack unbeaufsichtigt war. Stichwort
Fahrlässigkeit. Dafür ist die Vesicherung ja da, gilt aber nur
für fremdes Eigentum. Eigene Sachen sind da nicht abgedeckt,
dafür ist wiederum die eigene Hausratversicherung zuständig.
Gruss vonsales
Hallo,
bei der normalen Haftpflicht sind Schäden durch Abhandenkommen von Sachen erstmal nicht mitversichert. (AHB Ziffer 2.2) Diese können bei entsprechender Vereinbarung mitversichert. Genau auf diese Vereinbarung kommt es an.
Ich kenne die Vereinbarungen zum Thema „Schlüsselverlust“ so, dass es hier um Schlüssel des Versicherungsnehmers selbst und dienstliche Schlüssel erfasst werden, jedoch nicht aus Nettigkeit mit aufgehobene Schlüssel. Tja, kann natürlich wieder anders sein, wenn Freund und Freundin wg. z.B. Lebensgemeinschaft im selben PHV-Vertrag mitversichert sind.
Meistens kommt dann noch dazu, dass bei den Schlüsselverlustversicherungen Selbstbeteiligungen drin sind.
Wie Du an den „meistens und kann sein“ siehst, kann ohne weitere Information die Frage nicht beantwortet werden.
Gruß
Andreas
Hallo,
bei der normalen Haftpflicht sind Schäden durch Abhandenkommen
von Sachen erstmal nicht mitversichert. (AHB Ziffer 2.2) Diese
können bei entsprechender Vereinbarung mitversichert.
Genau auf diese Vereinbarung kommt es an.
jup, das stimmt! Und ich hab auch noch nicht gesehen, dass sowas im Grundbedingungen versichert ist. Also schwer zu versichern sowas!!
Ich kenne die Vereinbarungen zum Thema „Schlüsselverlust“ so,
dass es hier um Schlüssel des Versicherungsnehmers selbst und
dienstliche Schlüssel erfasst werden, jedoch nicht aus
Nettigkeit mit aufgehobene Schlüssel. Tja, kann natürlich
wieder anders sein, wenn Freund und Freundin wg. z.B.
Lebensgemeinschaft im selben PHV-Vertrag mitversichert sind.
In den „meisten“ Bedingungen steht drin: Verlust von zu privaten Zwecken erhaltenen Schlüsseln bis xxx Euro. Wäre also in diesem Fall der Verlust mitversichert!! Aber nicht wenn die Geschädigte Person in meinen Vertrag mitversichert ist.
…kann ohne weitere Information die Frage nicht beantwortet werden.
jup, am besten wirklich die Versicherung oder den Vertreter selber fragen wie es versichert oder versicherbar wäre!!
Und über Hausratversicherungen können manche Versicherer den Begriff „einfacher Diebstahl“ mitversichern, also da nachfragen lohnt vielleicht auch 
Grüße