Hallo Wissende,
ich wohne im 6 ten = obersten Stockwerk. Unser Aufzug geht bis
zum 5 ten Stock. Neben meiner Wohnungstür ist eine Stahltür,
da geht es in den Aufzugswartungs/steuerungsraum.
Jahrzehntelang war an der Wand neben dieser Stahltür so ein Kästchen
angebracht. Darin hing der Schlüssel zu/von der Tür. Im Zuge
des Neustreichens des Treppenhauses vor so 4 jahren war dann das Kästchen weg. Es war so eines mit Glasscheibe vorne damit man
im Notfall die Scheibe einschlagen kann und den Schlüssel entnehmen.
Meine Frage:
Ist/war so ein Kästchen mal Vorschrift irgendwann (Frankfurt/Hessen)?
Der Aufzug ist von 1956. Muß es wieder dahin samt Schlüssel?
Danke ^ Gruß
Reinhard