Schlüssel für Aufzugswartungsraum

Hallo Wissende,

ich wohne im 6 ten = obersten Stockwerk. Unser Aufzug geht bis
zum 5 ten Stock. Neben meiner Wohnungstür ist eine Stahltür,
da geht es in den Aufzugswartungs/steuerungsraum.

Jahrzehntelang war an der Wand neben dieser Stahltür so ein Kästchen
angebracht. Darin hing der Schlüssel zu/von der Tür. Im Zuge
des Neustreichens des Treppenhauses vor so 4 jahren war dann das Kästchen weg. Es war so eines mit Glasscheibe vorne damit man
im Notfall die Scheibe einschlagen kann und den Schlüssel entnehmen.

Meine Frage:
Ist/war so ein Kästchen mal Vorschrift irgendwann (Frankfurt/Hessen)?
Der Aufzug ist von 1956. Muß es wieder dahin samt Schlüssel?

Danke ^ Gruß
Reinhard

Hallo !

Nein,das muss nicht wieder hin.
Das hat schon seinen Grund.
Das ist ein Elektrischer Betriebsraum,der ist besonders zu sichern gegen unbefugten Zutritt.
Mit Schlüsselkasten wäre der nicht sicher auszuschließen.

Die Personen,die rein müssen,haben einen Schlüssel.

Der Wartungsdienst,evtl. auch der eingewiesene Aufzugswart im Hause(Hausmeister). Möglicherweise ist das ein Schlüsselmodell,was auch die Feuerwehr hat.

Übrigens,auch die früher an Notausgängen(die abgesperrt waren) hängenden Schlüsselkästchen sind verschwunden und wurden durch alarmgesicherte Türriegel ersetzt.

mfG
duck313

Hallo Duck,

Nein,das muss nicht wieder hin.

aha, danke dir.

Das ist ein Elektrischer Betriebsraum,der ist besonders zu
sichern gegen unbefugten Zutritt.

Wie meinst du „besonders zu sichern“? Ist das eine Vorschrift?
Der Schlüssel ist so ein „alter“ mit „Bart“. Als ich 12 war
hat mir mein Opa gezeigt wie man sich einen Dietrich bastelt.
So gesehen muß da ein neues Schloß rein?

evtl. auch der eingewiesene Aufzugswart im Hause(Hausmeister).

*aargs* Ich hoffe nicht daß unser Hauswart da auch nur irgendwas da
in dem Raum macht, da laufe ich dann lieber die Treppe :smile:
Eine Einweisung, wenn die Wartungsleute kommen denen den Schlüssel
zu geben ist okay und ausreichend.

Gruß
Reinhard

Hallo !

„Besonders gesichert“ meint hier,unter Verschluss halten um unbefugten Zutritt zu verhindern.
Das ist ein Schloss im allgemeinen,egal ob Buntbart oder Zylinderschloss.
Nur der Schlüssel darf eben nicht direkt neben der Tür hängen,Glasscheibe hin oder her.

Die Fahrstuhlverordnung schreibt ja in bestimmten Gebäuden(größere Wohnanlagen auch,öffentliche Gebäude,Büros usw.) einen Fahrstuhlwart vor (das ist ein Lehrgang beim TÜV oder dem Fahrstuhlbauer),damit diese Person bestimmte Dinge im Notfall beherrscht und helfen kann.
Z.B. die Bergung von eingeschl. Person aus der Kabine,Türöffnung usw.
Das können z.B. auch Hausmeister,Pförtner,Wachschutzpersonal sein.

Die Wartung der Technik macht dieser Wart aber nicht,das machen die Fahrstuhlhersteller,die auch meist den Dauer-Notdienst unterhalten(Notruf aus Kabine).

MfG
duck313