Schlüssel für Besichtigung abgegeben

Herr K kündigt seine Wohnung, leider arbeitet er 3 Schichten und kann für neue besichtingstermine des marklers mit eventuellen nachmietern, nicht immer Zusagen. Der Markler bietet Herr K. an (mündlich) einen Schlüssel abzugeben damit er mit einen möglichen nachmiter die Wohnung zu besichtigen, Herr K stimmt zu da kaum noch etwas in der Wohnung ist.
Zur Schlüsselübergabe wartet Herr K auf den Markler, dieser schließt die Tür auf und kommt einfach herein. Teilt Herr K mit das er kein Protokoll dabei hat, da er frühs schon in der Wohnung mit dem Vermieter war und gesehen hat, das unsachgemäß gestrichen wurde.

Kann Herr K den Markler oder Vermieter für unerlaubtes öffnen der Tür anzeigen? Es wurde ja vereinbart ausschließlich das für Besichtigungstermine der Schlüssel genutzt wird

Klar kann er das.
Doch wie will er es beweisen? Und was soll dabei herauskommen, außer verhärteter Fronten?
Allerdings ist dann Ende mit dem „Ich kann zu der und der und der Besichtigung nicht da sein“. Dann hat er seine Pflichten aus dem Mietvertrag selbst wahrzunehmen (oder ein von ihm Beauftragter). Sonst macht er sich uU Schadenersatzpflichtig, wenn die Wohnung durch sein Verschulden nicht oder nicht rechtzeitig weitervermietet werden kann. (aber auch dies müsste erst einmal nachgewiesen werden).

vnA