Schlüssel für das Betriebsratbüro

Hallo,

eine Frage bezüglich des Schlüssel´s für das Betriebsratbüro.
Ein Betrietsrat hat die Schlüssel für das Büro, muss die Geschäftsleitung einen Ersatzschlüssel unter Verschluß haben, für den Fall das es brennt, Verlust oder ähnliches.
Auch muss der Raum ja für Reinigungspersonal zugänglich sein.
Vielen Dank im Vorraus

Hallo,

Hallo,

eine Frage bezüglich des Schlüssel´s für das Betriebsratbüro.

Man kann es ja mal probieren.

Ein Betrietsrat hat die Schlüssel für das Büro, muss die
Geschäftsleitung einen Ersatzschlüssel unter Verschluß haben,
für den Fall das es brennt, Verlust oder ähnliches.

Grundsätzlich Nein. Der BR hat das alleinige Hausrecht im BR-Büro (BAG, 18.9.1991, AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 40)
„Zum Hausrecht gehört die Möglichkeit, daß der BR die Büroräume abschließen kann.“ (Koch in ErfK, 12. Aufl. 2012, § 40 Rn. 15)

Auch muss der Raum ja für Reinigungspersonal zugänglich sein.

Eine beliebte AG-Ausrede. Zum Hausrecht gehört, daß der BR keinerlei unkontrollierten Zugang zum BR-Büro dulden muß.

Vielen Dank im Vorraus

&Tschüß

naja, das ist ja nun jedem klar^^

Es geht darum (und darauf wurde in der Antwort ja NICHT eingegangen), was passiert:

  1. im Brandfall (wenn von dem Raum ein Brand ausgeht)

  2. bei Verlust des Schlüssels

  3. Reinigung der Räumlichkeiten

Gesetzestexte zitieren braucht es hier nicht, die kennen wir auch :wink:

Gruß

naja, das ist ja nun jedem klar^^

Anscheinend nicht

Es geht darum (und darauf wurde in der Antwort ja NICHT
eingegangen), was passiert:

So Phantasielos ???
Im Übrigen sollten Sie dann mal sorgfältiger formulieren. Im UP war klar gefragt, ob der AG Anspruch auf einen (Reserve-)Schlüssel für echte oder vermeintliche „Notfälle“ hat. Diesen Anspruch hat der AG nicht, wenn es der BR nicht ausdrücklich zulässt.

  1. im Brandfall (wenn von dem Raum ein Brand ausgeht)

Dann muß die Tür halt gewaltsam geöffnet werden

  1. bei Verlust des Schlüssels

Dann wird das Schloß ausgetauscht. Ob und in wie weit der Verlierer in Regreß genommen werden kann, bestimmt sich nach der Rechtsprechung des BAG zur Arbeitnehmerhaftung.

  1. Reinigung der Räumlichkeiten

Muß vom AG mit dem BR abgestimmt werden, wenn der BR niemand Fremdes in sein Büro lassen will. Das ist dem AG idR zumutbar.

War das jetzt so schwer ???

Gesetzestexte zitieren braucht es hier nicht, die kennen wir
auch :wink:

Wer Augen hat zu lesen, der lese. Ich habe keine Gesetzestexte zitiert, sondern Kommentare und auf einschlägige Urteile verweisen, die Ihnen offensichtlich nicht bekannt sind, da sonst die Frage so nicht gestellt worden wäre.

wenn einem eine Antwort inhaltlich nicht passt, sollte man nicht den Antwortenden dafür anblaffen, sofern man inhaltlich nichts entgegen zu setzen hat.

Gruß

&Tschüß

8 Like

Ich dachte ursprünglich, das dieses Forum dazu da ist,
sachliche Fragen zu stellen und sachliche Antworten zu
bekommen.

Ich habe mir das Urspungsposting mehrmals durchgelesen. Auch für mich war es keinesfalls klar und eindeutig, was für eine Antwort gewünscht war. Abgesehen davon ist das kein Grund, andere, die sich hier die Mühe machen zu antworten, öffentlich zu beleidigen.

Gruss

Wunschkonzert
Hallo,

ich habe mir alles durchgelesen und festgestellt, dass Dir Deine Fragen ausgezeichnet und mit hoher Qualität beantwortet worden sind.

Man muss darauf nicht stinkig werden wenn man sich andere Antworten wünscht.
Da Du erst seit einem Tag im Forum angemeldet bist kann man das noch verzeihen.

Gruß
nicki

Hallo,
kann ich mir nun nicht verkneifen…sorry.

was passiert:

  1. im Brandfall (wenn von dem Raum ein Brand ausgeht)

Die Feuerwehr kommt mit dem „Großen Schlüssel“ …:smile:

Jörg