naja, das ist ja nun jedem klar^^
Anscheinend nicht
Es geht darum (und darauf wurde in der Antwort ja NICHT
eingegangen), was passiert:
So Phantasielos ???
Im Übrigen sollten Sie dann mal sorgfältiger formulieren. Im UP war klar gefragt, ob der AG Anspruch auf einen (Reserve-)Schlüssel für echte oder vermeintliche „Notfälle“ hat. Diesen Anspruch hat der AG nicht, wenn es der BR nicht ausdrücklich zulässt.
- im Brandfall (wenn von dem Raum ein Brand ausgeht)
Dann muß die Tür halt gewaltsam geöffnet werden
- bei Verlust des Schlüssels
Dann wird das Schloß ausgetauscht. Ob und in wie weit der Verlierer in Regreß genommen werden kann, bestimmt sich nach der Rechtsprechung des BAG zur Arbeitnehmerhaftung.
- Reinigung der Räumlichkeiten
Muß vom AG mit dem BR abgestimmt werden, wenn der BR niemand Fremdes in sein Büro lassen will. Das ist dem AG idR zumutbar.
War das jetzt so schwer ???
Gesetzestexte zitieren braucht es hier nicht, die kennen wir
auch 
Wer Augen hat zu lesen, der lese. Ich habe keine Gesetzestexte zitiert, sondern Kommentare und auf einschlägige Urteile verweisen, die Ihnen offensichtlich nicht bekannt sind, da sonst die Frage so nicht gestellt worden wäre.
wenn einem eine Antwort inhaltlich nicht passt, sollte man nicht den Antwortenden dafür anblaffen, sofern man inhaltlich nichts entgegen zu setzen hat.
Gruß
&Tschüß