Ich hab da mal ein interessantes Thema aufgeschnappt. Muss ein Arbeitnehmer den Schlüssel seiner Firma annehmen?
Gehen wir mal von einem Verlust des Schlüssels aus. Wer muss die Neue Schließanlage bezahlen?
Die Rechtslage ist nach meinen Recherchen sehr unklar, oder hat jemand etwas anderes gelesen?
Ich weiß, daß man in seine Haftpflichtversichreung den „Schlüsselverlust“ einschließen kann. Also übernimmt diese die Kosten, wenn man Firmen- u. a. Schlüssel verliert.
Gruß
Carmen
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ja, wenn der Arbeitgeber eine Schlüsselhaftpflicht für den
Arbeitnehmer abschließt. Sonst nicht.
Sorry, das kann ich nicht glauben. Es ist doch allein Sache des Arbeitgebers, ob er sich durch eine Versicherung absichern will oder ggf. die Kosten selber trägt - wie bei allen anderen nicht gesetzlich (oder vertraglich) vorgeschriebenen Versicherungen. An der Haftungsfrage ändert das doch gar nichts und damit auch nicht an der Verpflichtung zur Annahme durch den Arbeitnehmer, oder? Wo finde ich denn etwas über die Versicherungspflicht?
Gruß
loderunner
nach Deiner Logik müsste der Arbeitnehmer täglich 1/2 Eimer Brikett mitbringen - der Chef friert ja nicht in den Arbeitsräumen. Und die Hafpflicht für den Dienstwagen trägt dann auch der Arbeitnehmenr.
Risiken, die der Arbeitnehmer im Auftrag eingeht, sind vom Auftraggeber zu decken.
nach Deiner Logik müsste der Arbeitnehmer täglich 1/2 Eimer
Brikett mitbringen - der Chef friert ja nicht in den
Arbeitsräumen. Und die Hafpflicht für den Dienstwagen trägt
dann auch der Arbeitnehmenr.
Vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt. Ich habe davon gesprochen, dass es dem Arbeitnehmer völlig wurscht sein kann, ob der Arbeitgeber das Risiko über ein Versicherung decken lassen will oder lieber im Falle eines Falles selber zahlt. Ich habe nirgens geschrieben, dass der Arbeitnehmer dann das Risiko selber tragen oder irgendeine Versicherung selber bezahlen müsste. Und Pflichtversicherungen wie die KFZ-Haftpficht habe ich ausdrücklich ausgenommen. Weil mir von einer Pflichtversicherung bei Schlüsselverlust aber nichts bekannt ist, hätte ich gern irgendeine Quelle dafür, dass davon die Pflicht zur Annahme eines Schlüssels abhängig sein könnte.
Risiken, die der Arbeitnehmer im Auftrag eingeht, sind vom
Auftraggeber zu decken.
Och menno - hol doch nicht die Goldwaage raus
Hi Ralf
in dem Fall steht eh keine Versicherung ein, egal, wer die
Prämie bezahlt.
Menno, ist schon KLAR!
Ich wollte auch nur darauf aufmerksam, dass ein Arbeitnehmer durchaus in der Haftung stehen kann und das regelmäßig auch tut - auch bei nicht grober Fahrlässigkeit (zugegeben dann nicht in voller Höhe)
mir scheint, wir sind inzwischen so weit von der Ausgangsfrage (wer zahlt die Schlüsselhaftpflicht) abgekommen, dass die weitere Diskussion durchaus als akademischer Quark bezeichnet werden darf ))