Hallo,
der Vermieter beschliesst nach ein paar Jahren den Raum mit einem Schloß zu versehen, indem sich der Stromzähler der Mieter, der Lichtautomat für das Treppenhaus, eine Sicherung für jeden Mieter und die Haupthähne (Gas+Wasser) befinden.
Der Mieter möchte nun einen Schlüssel zu diesem Raum, damit er den Zähler selber ablesen kann (Selbstablesung für den Stromlieferanten, der nicht gleichzeitig der zuständige Netzbetreiber ist), bei Bedarf die Schraubsicherung erneuern kann, das Treppenhauslicht zur Reinigung der Treppe in der dunklen Jahreszeit auf Dauerlicht stellen kann. Der Vermieter verweigert den Schlüssel.
Kann hier jemand Urteile nennen, die die Frage der Schlüsselgewährung für den Stromzählerzugang, geklärt haben. Es geht dabei ausdrücklich um einen Schlüssel. 1-2x/Jahr wird nach Anforderung und Terminvereinbarung der Raum zur Zählerablesung zu öffnen und dies wohl auch auf dem Gerichtsweg durchzusetzen sein.
Danke.
Gruß
Carsten