Schlüssel-Herausgabe

Welche Möglichkeiten gibt es, um jemanden zur Rückgabe von Haus-, Wohnungs- und Briefkastenschlüssel zu zwingen? (keine gemeinschaftliche Wohnung).

Gruss aus Lebkuchencity
Stern von Rio

Hallo!

Klage und Zwangsvollstreckung…

Worum geht es denn eigentlich?

Gruß
Tom

Hallo!

Klage und Zwangsvollstreckung…

Anzeige bei der Polizei? Oder muss ich das über einen Anwalt regeln? Hab zwar ne RSV, aber mit Eigenbeteiligung. Und eigentlich will ich nicht unbedingt für diese Sache auch noch Geld zahlen.

Worum geht es denn eigentlich?

Partner hatte Schlüssel zur Wohnung. Partnerschaft ist jetzt wg. Fremgehens beendet. Der Schlüssel wird nicht rausgegeben.

Noch mehr Infos nötig?

Gruß
Tom

Hallo Sternchen !

Tausch doch einfach das Schloss aus : er kann nicht mehr rein und Du hast Deine Ruhe. Auch wenns dann ein wenig was kostet, ist aber allemal billiger als Klage und co.

Grüße Sabine

Hallo Sabine!

Mein Wohnungsschloss ist schon getauscht. Allerdings hat er noch Briefkasten- und Haustürschlüssel. Und ich kann ja nicht die ganze Schliessanlage tauschen… :frowning:

Normalerweise würde ich das ganze Abhaken, aber der versucht sich einfach aus dem Staub zu machen und lässt alles seine Ehefrau regeln (so ein Feigling). Will ihm zeigen, dass er vielleicht seine Frau unterdrücken kann, aber bei mir ist er halt damit an der falschen Adresse…

Schönen Tag noch…
Stern von Rio

Moien,

das Problem wird nciht die Eigenbeteiligung sein! Bei gewonnenem Prozeß zahlst du ja nicht sondern der Prozeßgegner womit dies tehoretisch flachfällt! Das Problem wird sein, daß du den Prozeß gar nicht gewinnen kannst, denn vermutlich wirst du keine Beweismöglichkeit haben, daß er die Schlüssel noch hat.

An Deiner Stelle würde ich ein kurzes Schreiben aufsetzen ala:

Sehr geehrter Herr wasweissich,

hiermit fordere ich Sie auf die Ihnen überlassenen Schlüssel meiner wohnung umgehend auszuhändigen. Als Frist zur Erledigung setze ich
Jahr, Monat, Tag , Eingang hier (als Frist so 10 Tage…)

MfG

Sternchen von Rio

Mit etwas Glück erhältst du dann die Schlüssel oder zumindest eine Antwort die als Beweis dient, daß er die Schlüssel hat! Nur dann ist eine Klage sinnvoll!

Wenn dies nichts nützt erstatte Strafanzeige gegen den Herrn!

Es ist aber jetzt schon klar, daß du damit leben mußt, daß er die Schlüssel hat wenn er sich stur stellt…

Gruß
Bernd

Hallo Stern,

na wenn du ihn doch kennst…

Einschreiben-Rückschein an seine Adresse…
Herausgabe sämtliche Schlüssel bis zum ( 5 Tage nach Absendung des Briefes) ansonsten wirst du die Schließanlage auf seine Kosten austauschen lassen…
wenn er dann darauf nicht reagiert,mit dem unterschrieben Rückschein zum Anwalt und Klage einreichen auf Erstattung der Kosten der neuen Schließanlage…fertich…

mfg

Frank