Hallo liebe Experten!
Zunächst hoffe ich, ich habe mich hier fürs richtige Brett entschieden, falls nicht: bitte verschieben 
Folgendes:
Mieter A wohnt seit 6 Jahren in seiner Wohnung, 60er Jahre Bau, keine Schließanlage o.ä., d.h. ein Schlüssel für die Haustür, einer für die Wohnung, ein dritter für den Keller etc.
Mieter A hat jetzt den Wunsch, für einen ihm nahestehenden Menschen einen Wohnungsschlüssel sowie einen Hausschlüssel anfertigen zu lassen.
Verlangt der „Schlüsselkopierer“ (z.B. Mister Minit etc., mir fällt die korrekte Bezeichnung gerade nicht ein) dazu irgendwelche Dokumente, d.h. braucht A dafür eine schriftliche Genehmigung des Vermieters?
Oder kann er einfach hingehen und sagen: „Diese beiden Schlüssel hätte ich gerne kopiert“ und es ist kein Problem?
(Dass der Vermieter über den zusätzllichen Schlüssel informiert werden muss, davon geht A aus, richtig? Aber reicht das auch danach?)
Danke,
NOrah
Hallo Norah,
Verlangt der „Schlüsselkopierer“ (z.B. Mister Minit etc., mir
fällt die korrekte Bezeichnung gerade nicht ein) dazu
irgendwelche Dokumente, d.h. braucht A dafür eine schriftliche
Genehmigung des Vermieters?
Woher soll Mister Minit wissen, dass der Schlüssel zu einer Mietwohnung oder zu einem Eigenheim gehört? 
Ergo: Wenn kein besonderer „Kopierschutz“ (Sicherungskarte) auf dem Rohling liegt, so kannst du ohne weiteres so viele Kopien anfertigen lassen wie du bezahlen kannst.
(Dass der Vermieter über den zusätzllichen Schlüssel
informiert werden muss, davon geht A aus, richtig? Aber reicht
das auch danach?)
Ob der Vermieter informiert werden MUSS, das weiss ich nicht. Auf jeden Fall musst du zum Ende der Mietzeit alle (!) Schlüssel abgeben, bzw. die von dir nachgemachten zerstören.
Grüße von
Tinchen
Nur das beachten
Auf jeden Fall musst du zum Ende der Mietzeit alle (!)
Schlüssel abgeben (Kostenerstattung durch Vermieter?), bzw. die von dir nachgemachten zerstören.
Gruß
Stefan
Hi,
danke für die schnellen Antworten!
Ich werd das Mieter A mal ausrichten (ist tatsächlich Mieter A und nicht ich
) und ihn mitsamt seinen Schlüsseln einfach in den nächsten Kaufhof schicken…
Gruß,
Norah
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Ob der Vermieter informiert werden MUSS, das weiss ich nicht.
Auf jeden Fall musst du zum Ende der Mietzeit alle (!)
Schlüssel abgeben, bzw. die von dir nachgemachten zerstören.
Der Vermieter muss informiert werden (nur wie soll V das kontrollieren?), kann ein Nachmachen der Schlüssel aber nicht verhindern. Wenn die Schlüssel nicht zerstört werden, kann der Vermieter sie auch gegen Erstattung der Gebühren übernehmen. Steht zumindest in meinem Vertrag so drin.
Gruss Jutta